Personalsituation beim polizeilichen Staatsschutz

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

In der Anhörung des Innenausschusses vom 7. Juni 2018 zu dem Entwurf der schwarz-gelben Landesregierung für ein „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen – Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 17/2351) machte ein Vertreter des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) auf die Personalsituation im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes aufmerksam.
Zur Abwehr terroristischer Gefahren, die von der Landesregierung ja insbesondere als Begründung für die Ausweitung polizeilicher Befugnisse im Gesetzentwurf herangezogen werden, ist eine ausreichende personelle Ausstattung im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes elementar. Neben der personellen Ausstattung müssen dabei auch entsprechende Module zu den Phänomenen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) und zu Terrorismus in der Aus- und Fortbildung verankert sein.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Über wie viele Stellen verfügt der polizeiliche Staatsschutz in NRW? (Bitte nach Stellen und besetzten Stellen sowie nach Kreispolizeibehörde aufschlüsseln.)
  2. Wie veränderten sich die Zahlen der Stellen und besetzten Stellen im polizeilichen Staatsschutz NRW (vgl. Frage 1) in den vergangenen vier Jahren? (Bitte tabellarisch darstellen und nach Kreispolizeibehörde aufschlüsseln.)
  3. Welche und wie viele verpflichtende Module zu dem Bereich „PMK / Terrorismus“ sind im Rahmen der Ausbildung der Kommissaranwärterinnen und -anwärter vorgesehen? (Bitte nach Phänomenbereich aufschlüsseln.)
  4. Welche und wie viele verpflichtende Module zu dem Bereich „PMK / Terrorismus“ sind für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im polizeilichen Staatsschutz vorgesehen? (Bitte nach Phänomenbereich aufschlüsseln.)
  5. Welche und wie viele freiwillige Fortbildungsangebote zu dem Bereich „PMK / Terrorismus“ bestehen für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im polizeilichen Staatsschutz? (Bitte aufschlüsseln nach Phänomenbereich sowie danach, wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte das Angebot pro Phänomenbereich wahrnehmen.)