Grüne Delegation informiert sich über europäische Flüchtlingspolitik

Abgeordnete für Gespräche in Brüssel

Teilnehmende:

MdL: Monika Düker, Stefan Engstfeld, Karin Schmitt-Promny und Jutta Velte
Mitarbeiter*innen: Laurens Lange, Cornelia Schröder, Robert Wendt und Julia Woller

Aktuelle Asylgesetzgebungsverfahren der EU:

Die Europäische Kommission hat im Mai und Juli 2016 je ein Paket zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgelegt. Diese beinhalten:

  • Dublin III-Verordnung – KOM(2016) 270 endg., BR-Drs. 390/16: Ziel ist die Vereinfachung und gerechtere Gestaltung des sog. Dublin-Systems. Vor allem soll seine Funktionsfähigkeit in Situationen gewahrt bleiben, in denen eine Vielzahl an Asylanträgen gestellt wird.
  • Verfahrensverordnung – KOM(2016) 467 endg., BR-Drs. 503/16: Ziel ist die Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Gewährung und Aberkennung internationalen Schutzes.
  • Anerkennungs-Verordnung – KOM(2016) 466 endg., BR-Drs. 499/16: Ziele sind die weitgehende Harmonisierung der gemeinsamen Kriterien für die Gewährung von internationalem Schutz, mehr Übereinstimmung bei den Asylentscheidungen und die inhaltliche Angleichung der Pflichten, die sich aus diesen Entscheidungen ergeben.
  • Aufnahme-Richtlinie – KOM(2016) 465 endg., BR-Drs. 513/16: Ziel ist die Harmonisierung der Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende.
  • Neuansiedlungsprogramm – KOM(2016) 468 endg., BR-Drs. 501/16: Ziel ist es, Schutzsuchende durch geplante Neuansiedlung von der Wahl irregulärer und gefährlicher Routen abzuhalten.

Amnesty International (ai), European Institutions Office


Gespräch mit Iverna McGowan (Head of European Institutions Office) und Anneliese Baldaccini (Senior Executive Officer Asylum & Migration)
Mit den Vertreterinnen von Amnesty International hat die Delegation hauptsächlich über das EU-Asylpaket, die Situation Geflüchteter in Griechenland sowie den EU-Türkei-Deal gesprochen. Aber auch die besorgniserregende Aufnahmesituation in manchen Mitgliedstaaten, zum Beispiel in Ungarn, war Thema.
Zum aktuellen Asylgesetzgebungsvorhaben der EU
Als Hauptkritikpunkte an der Reform des EU-Asylrechts und des sogenannten Dublin-Systems sieht Amnesty International, dass die aktuell geltenden sehr guten Rechtsstandards geschwächt würden, die Verantwortung für eine Lösung der Asylfrage werde vor die Grenzen der EU verlagert. Darüber hinaus würden Antragssteller*innen gezwungen, in dem Mitgliedstaat zu bleiben, über den die erste Einreise in das Gebiet der EU erfolgte.
Faire Verteilung von Geflüchteten
Das Hauptproblem bestehe darin, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union keinen gemeinsamen politischen Willen hätten, die Flüchtlingsfrage mittels einer fairen Verteilung zu lösen. Die Kommission sei in dieser Frage nicht ambitioniert genug.
Demgegenüber versuche Amnesty zu zeigen, dass die Öffentlichkeit an restriktiven Lösungen nicht interessiert ist.
Zur Situation in Griechenland
Das griechische System könne die große Zahl an Geflüchteten nicht bewältigen: In den griechischen Aufnahmelagern herrschten unmenschliche Bedingungen. Ees fehle ein System, um schutzbedürftige Personen zu ermitteln. Gerade mit Blick auf den Winter sei die große Anzahl von Kindern in den Aufnahmelagern besorgniserregend. Es gebe keine rechtliche Unterstützung und keine nachhaltigen Integrationsmaßnahmen. Die Kommunikation mit der EU funktioniere nicht. Wegen des fehlenden politischen Willens erfolge die Umverteilung innerhalb der EU zu langsam.
Zur EU-Türkei-Erklärung
Durch den Türkei-Deal werde eine Lösung der Flüchtlingsfrage der Türkei auferlegt und nicht innerhalb der EU gefunden. Aus Sicht von Amnesty sei die Türkei kein sicherer (Dritt-)Staat: es gebe keinen Zugang zu Gerichten, die Ernährung und die Unterkünfte seien schlecht. Flüchtlinge würden aus der Türkei in ihre HHerkunftsländer wieder zurückgeschickt, ohne dass das Ende eines Asylverfahrens abgewartet werde. Geflüchtete können ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten. Darüber hinaus sei die türkisch-syrische Grenze für Flüchtende geschlossen und zum Teil werde an der Grenze auf Flüchtende sogar geschossen.
Forderungen von Amnesty International:

  • Druck auf EU erhöhen, damit dort eine Lösung für die Flüchtlingsfrage gefunden wird.
  • Die Türkei muss ihre Aufnahmebedingungen verbessern.
  • Schutzmaßnahmen vor den Folgen des Winters müssen getroffen werden, vor allem für Kinder und alte Menschen.

EASO, Liaison Office to the EU

Gespräch mit François Bienfait (EASO Liaison Officer)
Die EASO
EASO ist das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen und ist seit 2010 eine Gemeinschaftsagentur der EU mit Sitz in Valletta auf Malta. Die EASO hat die Aufgabe, die praktische Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich zu stärken. Die EASO soll jetzt stärker operativ tätig werden. Sie hat zum Beispiel Unterstützungsteams nach Griechenland und Italien entsendet, um dort bei der Administration des Asylsystems zu helfen.
Situation in Griechenland
Auf die Situation in Griechenland angesprochen, erklärte François Bienfait, dass Umsiedlung („relocation“) ein Lösungsweg sei. Derzeit befänden sich etwa 30.000 Personen in Griechenland und 20.000 Personen in Italien, die direkt in andere europäische Länder umgesiedelt werden könnten.
In Griechenland dauerten die Asylverfahren zu lange. Die anderen Mitgliedstaaten entsendeten nicht genügend oder nicht das richtige Personal zur Unterstützung nach Griechenland. Das EASO bräuchte in Griechenland etwa 150 Mitarbeiter*innen.
Es gebe vor allem eine Verbesserung in Griechenland und Italien: Fast alle einreisenden Personen werden derzeit registriert.

ECRE Brussels Office


Gespräch mit Caoimhe Sheridan (Senior Policy Officer)
ECRE
ECRE („European Council on Refugees and Exiles“) ist eine im Jahr 1974 gegründete paneuropäische Non-Profit-Organisation, die aktuell über 90 Organisationen in 38 Ländern im asylunterstützenden Bereich bündelt und Lobbyarbeit in Brüssel betreibt. In Deutschland gehören Pro Asyl, Caritas und andere zum Netzwerk.
Zur Situation in Griechenland und Italien
Ein erster Schwerpunkt der kritischen Auseinandersetzung mit der europäischen Flüchtlingspolitik durch ECRE war im Gespräch die aktuelle Situation auf griechischen Inseln wie Lesbos und Samos. Der Hotspot auf Samos sei beispielsweise für maximal 850 Personen ausgelegt und sei derzeit überbelegt mit etwa 2000 Personen, woraus eine humanitäre Krise vor Ort folge. Die Hälfte der Geflüchteten lebe in Zelten außerhalb der eigentlichen Hotspots. Der Zugang zur grundlegenden, auch medizinischen, Versorgung sei hier nicht gegeben.
Die Krise auf diesen griechischen Inseln und in Teilen Italiens wird von ECRE auf den sogenannten „EU-Türkei-Deal“ zurückgeführt, der ein zweiter Gesprächsschwerpunkt war.

Europäisches Parlament


Gespräch mit Ska Keller MdEP, migrations- und handelspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament
Zur Asylgesetzgebung
Mit Ska Keller sprach die Delegation über den Stand der aktuellen Asylgesetzgebung. Sie erklärte, der von der Kommission geplanten Notfallmechanismus, nach dem ein Land keine Geflüchteten mehr aufnehmen muss, wenn es bereits sehr viele Menschen aufgenommen hat, würde praktisch niemals zur Anwendung kommen, da die Bedingungen dafür nicht erfüllbar seien.
Handlungsmöglichkeiten von NRW
Auf Handlungsmöglichkeiten NRWs angesprochen, meinte Ska Keller, es müssten insgesamt 20.000 bis 25.000 Aufnahmeplätze für Geflüchtete, die sich derzeit in Griechenland und Italien befinden, gefunden werden. Sofern einzelne Bundesländer noch Kapazitäten haben, genüge die Angabe der Anzahl freier Plätze.

UNHCR, Brussels Office

Gespräch mit Fabiane Baxewanos (Legal Officer)
EU-Asylpaket:
Im Gespräch mit Frau Baxewanos wurde das EU-Asylpaket intensiv analysiert (siehe auch den Abschnitt zu Amnesty International).
UNHCR sehe das Asylpaket insgesamt sehr kritisch. Positiv anzumerken sei jedoch, dass viele Richtlinien in Verordnungen umgewandelt werden. Dies führe zu einer größeren Harmonisierung unter den Mitgliedsstaaten, etwa was die Anerkennungsraten in Asylverfahren angeht, zum Beispiel von Geflüchteten aus dem Irak. Wichtig sei jedoch, dass die Standards nicht allgemein gesenkt werden dürften.
Größter Kritikpunkt von UNHCR sei die unter „Dublin IV“ für Asylanträge vorgesehene vorgezogene Zulässigkeitsprüfung, ob die Antragssteller*innen in das Gebiet der EU über einen sicheren Drittstaat gelangt seien. Durch die Sichere-Drittstaaten-Regelung werde die Zuständigkeit weg von den Mitgliedsstaaten in die EU-Grenzstaaten verlagert. Zwar würden die Anträge auf hinreichend begründete Gründe von Verfolgung geprüft. Erfolge die Anreise jedoch aus einem sicheren Drittstaat, werde der Antrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt und zugleich würden die Verfahrensrechte beschnitten.
Aktuelle Veröffentlichungen von UNHCR
Im Dezember 2016 veröffentlicht UNHCR drei für die Delegation relevante Dokumente:

  • Einen Prüfbericht zu „Dublin IV“, der zeige, wie unterschiedlich die Flüchtlingsaufnahme in den Mitgliedstaaten gestaltet sei.
  • Einen Vorschlag für ein Asylpaket: „Better Protecting Refugees in the EU and Globally: UNHCR’s proposals to rebuild trust through better management, partnership and solidarity”.
  • Einen Prüfbericht zur Anerkennungs-(Qualifikations-)Verordnung, in dem die Überprüfungen der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes problematisiert werden.

Europäische Kommission, DG Home, Directorate E


Matthias Oel (Direktor Migration and Security Funds)
Zur Handlungskompetenz der EU-Kommission
Herr Oel beschrieb der Delegation das grundsätzliche Problem der Kommission in Bezug auf die europäische Asyl- und Migrationspolitik: Die Kommission habe keine Befugnisse, schnell zu handeln, um auf Krisen zu reagieren. Im bestehenden System sei ein Vertragsverletzungsverfahren die einzige Möglichkeit, einen Mitgliedstaat zum Handeln zu zwingen. Deshalb habe die Kommission vorgeschlagen, dass die Grenzschutzagentur Frontex auch gegen den Willen eines Mitgliedstaates handeln darf.
Die EU stecke nicht in einer legislativen Krise, sondern in einer Implementierungskrise. Das bisherige Asylsystem habe noch gar nicht greifen können, als es wieder überarbeitet werden sollte.
Flüchtlingsfonds
Es solle 150 Millionen Euro zusätzlich für die Flüchtlingsfonds geben, die stärker an die lokalen und regionalen Ebenen in den Mitgliedstaaten gehen sollen.
Die Gelder der Fonds würden von einigen Ländern nicht ausreichend abgerufen. Das liege nicht immer an administrativen Problemen, sondern auch am mangelnden politischen Willen. Außerdem seien die Fonds nicht flexibel genug. Die Förderperiode und entsprechend die operationalen Programme gingen bis 2020. In dieser Zeit gebe es aber extreme Schwankungen im Flüchtlingszuzug, sich ändernde Routen und weitere Änderungen. Darauf müssten die Programme besser reagieren können.

IOM, Regional Office for the EU

Gespräch mit Philipp Freudenthaler, Jo De Backer, Geertrui Lanneau (Operations & Emergencies)
IOM
Mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) fand das letzte Gespräch der Delegation auf der Brüsselfahrt statt. Zu den Gesprächsteilnehmern seitens IOM gehörten Jo De Backer, Geertrui Lanneau und Philipp Freudenthaler, die zu einem Team von etwa 15 Personen in Brüssel gehören. In Deutschland existieren IOM-Büros am BAMF-Standort Nürnberg sowie in Berlin. Die IOM ist eine Hilfsorganisation im Migrationsbereich, die Hilfsprogramme für Migrantinnen und Migranten durchführt. Dies geschieht im Kontext humanitärer Krisen oder Naturkatastrophen, aber beispielweise auch durch die Flüchtlingsbegleitung in Relocation-Programmen.
Zu EU-Relocation-Programmen
Relocation-Programme (die Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen zwischen EU-Staaten) und Resettlement-Kontingente (die Aufnahme besonders Schutzbedürftiger aus Drittstaaten) waren ein Gesprächsschwerpunkt. In aktuellen Relocation-Programmen der EU solle Deutschland über 27.000 Geflüchtete aus Griechenland und Italien innerhalb von zwei Jahren aufnehmen, tatsächlich seien erst 400 Personen aufgenommen worden. In Anbetracht der Situation beispielsweise auf den griechischen Inseln sei eine schnelle Erfüllung der Programme dringend notwendig.