Keine Rolle rückwärts beim Jagdrecht

Norwich Rüße zur geplanten Volksinitiative des Landesjagdverbandes

Portrait Norwich Rüße

Volksinitiativen und Volksbegehren sind wichtige demokratische Instrumente, für die wir GRÜNE immer gestritten haben. Es ist das gute Recht des Landesjagdverbandes, sie zu nutzen. Aber niemand in Nordrhein-Westfalen vermisst es, dass Jäger*innen Katzen abschießen, niemand trauert Totschlagfallen hinterher und niemand wünscht sich, dass Jäger*innen wieder giftige bleihaltige Munition benutzen dürfen.
Und mit den Verbissgutachten beschreitet das Ökologische Jagdgesetz einen ganz neuen Weg, um das Verhältnis zwischen Wildbestand und Waldfläche wieder in ein gesundes Gleichgewicht zurückzubringen. Gerade beim Überbesatz mit Wild, der teilweise durch eine vollkommen übertriebene Fütterungspraxis hervorgerufen worden ist, zeigt sich, wie dringend notwendig ein neues Jagdrecht für unser Bundesland war.
Schon während des Gesetzgebungsverfahrens haben wir GRÜNE uns intensiv mit Jägerinnen und Jägern ausgetauscht. Wir nehmen auch die Volksinitiative erst und werden uns selbstverständlich auch noch einmal mit dem Jagdrecht befassen.
Doch wer eine Jagd möchte, die auf hohen tierschutzrechtlichen und ökologischen Standards basiert und dadurch auch eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz erreicht, der kann nur stolz auf unser nordrhein-westfälisches Ökologisches Jagdrecht sein. Wer dagegen wie der Landesjagdverband aufgrund von Besitzstandswahrung und Dünkel wieder eine Rolle rückwärts zum alten Jagdrecht machen möchte, hat die Zeichen der Zeit einfach nicht verstanden.
Weitere Informationen zum Ökologischen Jagdgesetz gibt es unter anderem in unserem KOMPAKT ERKLÄRT