Wir wollen das Elend freilebender und wilder Katzen sinnvoll bekämpfen

Martin-Sebastian Abel zum Weltkatzentag 2016

Dies führt zu massenhaftem Tierleid: Katzen verdursten oder erfrieren, erliegen Krankheiten. Doch auch auf unsere heimische Flora und Fauna hat diese immens hohe Population Auswirkungen: Naturschutzverbände warnen seit Jahren vor einer akuten Bedrohung von Singvögeln und Pflanzen. Ein ernstzunehmendes Problem für den Natur- und Tierschutz.
Warum leben so viele Katzen in freier Wildbahn?
Eine Katze hat jedes Jahr zwei Würfe mit durchschnittlich fünf Kätzchen. Zehn Kätzchen Nachwuchs im Jahr klingt zunächst nicht viel. Doch die nachfolgende Zahl zeigt wie rasant sich Katzen vermehren: Ein Katzenpärchen und wiederum sein nicht kastrierter Nachwuchs können innerhalb von 10 Jahren bis zu 80.000.000 Katzen auf die Welt bringen.
Was kann ich als Katzenbesitzer*in tun? 
Wenn Ihre Katze Zugang ins Freie hat, sollten Sie Ihr Tier unbedingt kastrieren lassen. So verhindern Sie Tierleid. Wenden Sie sich einfach an Ihren Tierarzt oder einen Tierschutzverein. 
Was tun wir GRÜNE?
Am 28. Mai 2015 ist das neue Ökologische Jagdgesetz für Nordrhein-Westfalen (ÖJG) in Kraft getreten. Ein großer Erfolg war das überfällige Verbot des so genannten Katzenabschusses. Um Flora und Fauna zu schützen, war dieses tierschutzwidrige Töten von Katzen völlig ungeeignet. Um Tierleid zu verhindern und unsere Natur wirksam zu bewahren, haben wir GRÜNEN stets eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht gefordert und unterstützt.
Auf diese Weise greifen wir langfristig viel effektiver in die Katzenpopulation ein, als es der Abschuss jemals getan hat.
Gibt es eine Kastrationspflicht? 
Die Bundesregierung könnte mit einer Reform des Tierschutzgesetzes (§13b) bundesweit ganz einfach eine Kastrationspflicht einführen und dieses Problem unbürokratisch lösen. Stattdessen hat sie es auf Länder und Kommunen abgewälzt: Mit der Regelung des § 13b Tierschutzgesetz (TierSchG) wurden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist.
Darüber hinaus kann in einer Verordnung die Kennzeichnung und Registrierung für Katzen, die Auslauf haben, vorgeschrieben werden. Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben (meist auf GRÜNE Initiative) entsprechende Verordnungen erlassen. In über 80 Städten und 2 Kreisen gilt bereits eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht. Aus meinen Besuchen bei Tierschutzverbänden und Tierheimen weiß ich, dass sich in diesen Regionen die Population spürbar und messbar verringert hat.
Wie unterstützt das Land die Kommunen?
Auf Wunsch von kommunalen Vertreter*innen und unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände, Katzenschutzvereinen aus ganz Nordrhein-Westfalen sowie den nach dem Verbandsklagerecht anerkannten Tierschutzvereinen hat das Ministerium nun eine „Musterverordnung“ und Verwaltungsvorschriften erarbeitet. Diese rechtssichere Vorlage hilft Städten und Gemeinden, die noch keine Regelung erlassen haben, diese einzuführen.
Um die Maßnahmen auch finanziell zu flankieren und die Kommunen zu unterstützen, haben wir in den Haushaltsberatungen entsprechende Änderungsanträge eingebracht: Die Mittel zur Sanierung und Modernisierung von Tierheimen haben wir um 250.000 auf 750.000 Euro erhöht. Das Finanzvolumen des sehr erfolgreichen Förderprogramms Katzenkastration, welches meist schon zur Mitte des Jahres ausgeschöpft wurde, haben wir verdoppelt.