Für eine nachhaltige Zukunft von Nordrhein-Westfalen

Herbert Goldmann zum neuen Landesentwicklungsplan

Der alte LEP ist von 1995. Die Welt und damit die Herausforderungen haben sich geändert: Demografie, Globalisierung, Klimawandel. Die schwarz-gelbe Landesregierung ist im Zeitraum 2005 bis 2010 damit gescheitert einen neuen LEP aufzustellen. Zum Glück. Denn die rot-grüne Landesregierung hat nach einem vorbildlichen und transparenten Beteiligungsverfahren nun einen neuen LEP beschlossen, der dem Leitgedanken der Nachhaltigkeit verpflichtet ist.
Konkret bedeutet das zum Beispiel, den Flächenverbrauch zu senken. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat sich 2002 in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie darauf verständigt, die Neuinanspruchnahme von Flächen auf 30 Hektar täglich zu begrenzen. Dieses Ziel gilt weiter, doch der Flächenverbrauch ist immer noch mehr als doppelt so hoch. Auf NRW übertragen bedeutet dies, dass der derzeitige Verbrauch von etwa neun  auf fünf Hektar, langfristig auf null reduziert werden soll. Zum ersten Mal gibt es damit klare und quantifizierbare Vorgaben, wie sich der Bedarf für Wohn- und Gewerbeflächen berechnet. Für die ländlichen Räume wird vorgegeben, die bauliche Entwicklung auf größere Ortschaften der Kommunen zu konzentrieren, um Zersiedlung zu vermeiden und Infrastrukturen zu sichern. Damit sind die Zeiten des unkoordinierten Ausweisens neuer Bauflächen vorbei. Der LEP ermöglicht eine bedarfsgerechte und nachhaltige Siedlungsentwicklung.
Eine der klarsten Vorschriften des neuen LEP betrifft das Fracking, das für NRW klar ausgeschlossen wird. Mit diesem Vorgehen nimmt NRW eine Vorreiterrolle ein. Am besten wäre es, wenn der Bundestag, wie die GRÜNEN es fordern, ein klares Fracking-Verbot im Bergrecht verankern würde. Rot-Grün in NRW hingegen bringt die Energiewende über den LEP konsequent voran: Zukünftig müssen in allen Regionalplänen Flächen für die Windenergie reserviert werden.
Der Schutz und die Weiterentwicklung der Umwelt sind eine weitere Säule des neuen LEP. Zum ersten Mal wurden Festlegungen zum Klimaschutz in der Raumordnung verankert. Gemeinsam mit dem Naturschutz soll der neue LEP dafür sorgen, dass Freiräume (wieder-)vernetzt werden. Ein Leuchtturm ist, dass nun der bestehende Nationalpark Eifel und der in Planung befindliche Nationalpark Senne als verbindliche Raumordnungsziele enthalten sind. Der neue LEP macht deutlich, dass eine nachhaltige Entwicklung für NRW nur mit einer guten und intakten Umwelt möglich ist.
Dies und viele Vorgaben mehr – zum Beispiel zu Energieleitungen, Bahnstrecken, Häfen und Flughäfen sowie Kiesabbau – hat die Landesregierung am 5. Juli durch den neuen LEP beschlossen. Der Landtag muss noch zustimmen. Das gilt als sicher. Damit wird in wenigen Monaten nach 21 Jahren ein neuer LEP mindestens für die nächsten 15 Jahre in Kraft sein. Er gibt den Kommunen, Unternehmen, Bürger*innen sowie Infrastrukturbetreibern flexible, aber feste Leitplanken für das große Ziel: eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige räumliche Entwicklung unseres Landes Nordrhein-Westfalen. Für uns GRÜNE ist das ein großer Erfolg.