Die Gleichstellung von Frauen und Männern voranbringen

Josefine Paul zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts

Portrait Josefine Paul

Noch bevor das „Gesetz zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts“ heute in den Landtag eingebracht wurde, habe ich die ersten E-Mails von Bürgern bekommen: Männer, die mir schreiben, das Gesetz sei ungerecht. Jahrelang hätten sie auf ihre Beförderung gewartet und nun kämen nur noch Frauen dran. Auch wenn das so erstmal nicht die ganze Wahrheit ist, antworte ich „Und nun kommen endlich mehr Frauen dran.“
Einer der wichtigsten Eckpfeiler unserer Demokratie ist zweifelsohne Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ 67 Jahre nach dem das Grundgesetz geschrieben wurde, darf man als Frau dann doch langsam ungeduldig werden. Warum bekommen Frauen in Deutschland für die gleiche Arbeit noch immer nicht den gleichen Lohn wie Männer? Warum ist Altersarmut vor allem ein Problem von Frauen und wieso gibt es immer noch so wenige Frauen in den Führungsetagen der deutschen Unternehmen?
Es ist die Aufgabe von Politik, mutig und klug strukturelle Defizite zu bekämpfen. 1999 beschloss die damalige rot-grüne Landesregierung in NRW das erste Landesgleichstellungsgesetz: damals wegweisend und ein Vorbild für viele andere Bundesländer. Doch bis heute werden die neun Millionen Mädchen und Frauen in NRW strukturell benachteiligt. Das Gesetz muss also nachgebessert werden. Nach dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für Beamt*innen will die rot-grüne Landesregierung nun auch mehr Chancengleichheit für tarifbeschäftigte Frauen. Der öffentliche Dienst muss ein Vorbild bei der Gleichstellung sein, ob bei der Gremienbesetzung oder bei der Einstellung und Beförderung von Frauen.
(Quoten-)Frauen auf die Chefsessel
Am wirkungsvollsten wird wohl die Einführung einer Quote für Frauen bei der Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst und in den Gremien sein. Denn auch wenn es bei öffentlichen Stellenangeboten schon heute heißt „Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Bewerbungen von Frauen bevorzugt berücksichtigt“, sieht die Realität noch immer anders aus. Nach rationalen Argumenten müssten Frauen sehr viel häufiger auf den Chefsesseln Platz nehmen, schließlich machen sie seit vielen Jahren im Schnitt die besseren Schul-, und Hochschulabschlüsse. Man kann also feststellen, dass es kein gutes Argument gegen eine Frauenquote gibt.
Mehr Macht für die Gleichstellungsbeauftragten
Im Landesgleichstellungsgesetz stärken wir außerdem die Position der Gleichstellungsbeauftragten. In Zukunft müssen sie frühzeitig über alle personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen wie etwa Einstellungen, Beförderungen und Personalentwicklung informiert werden und entsprechend Einsicht in alle Vorgänge erhalten. Damit können die Gleichstellungsbeauftragten sehr viel besser das machen, was ihre Aufgabe ist – für gleiche Chancen sorgen.
Zurück zu meinen E-Mails:  Anspruch GRÜNER Politik war und ist es, auf das große Ganze zu schauen – in diesem Fall die strukturelle Benachteiligung der Frauen zu beseitigen. Darum bleibt mir eben nichts, als den sich beschwerenden Männer zu antworten: „Es bleibt trotzdem richtig, Gesetze zu erlassen, die dafür sorgen, dass Frauen endlich die gleichen Chancen bekommen wie Männer.“