Menschen mit Behinderung sollen von ihrem Einkommen leben können

Maaßen und Grochowiak-Schmieding zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

Alle Menschen haben Anspruch darauf, aktiv im Arbeitsleben teilzuhaben – auch Menschen mit Behinderung. So steht es in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention. Zum Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung erinnern überall auf der Welt Aktionen, Veranstaltungen und Projekte daran, dass Menschen mit Behinderung dieses Recht auf Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Artikel 27 legt außerdem fest, dass es Menschen mit Behinderung möglich sein muss, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen und dabei Arbeitsumfeld und Arbeitsform frei zu wählen
Eine Arbeitsstelle zu haben, bedeutet viel mehr als nur die eigenen Lebenserhaltungskosten mit dem Gehalt bestreiten zu können. Sie trägt einen wichtigen Teil zu sozialer Stabilität und Teilhabe bei und ist sinnstiftend. Die Arbeitswelt und das -umfeld nehmen also eine bedeutende Rolle ein, wenn es darum geht, die Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen. Menschen mit Behinderung haben es darüber hinaus – genau wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer- verdient, ihren Kompetenzen entsprechend angemessen entlohnt zu werden. Außerdem gilt: Alle Menschen sollen von ihrem Einkommen leben können. Dass Einkommen und Vermögen von behinderten Menschen dazu herangezogen werden, um behinderungsbedingte Unterstützungsleistung wie etwa persönliche Assistenzen zu bezahlen, ist diskriminierend und gehört abgeschafft. Behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen ist vielmehr eine Aufgabe, zu der die gesamte Gesellschaft beitragen soll und kann.
Damit Menschen mit Behinderung diskriminierungsfrei am Arbeitsleben teilhaben können, muss der erste Arbeitsmarkt frei zugänglich und barrierefrei sein. Dafür brauchen wir einen Wandel von Strukturen, der von allen Beteiligten ausgeht, also von Unternehmen, Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten oder der Agentur für Arbeit. Sowohl die Privatwirtschaft als auch die öffentliche Hand stehen als Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Integrationsbestrebungen zu intensivieren und erweitern.
Erste Erfolge sind bereits sichtbar: Immer mehr engagierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bieten ausgebildeten Arbeitskräften sowie auch Auszubildenden ihrer Behinderung entsprechend eingerichtete Arbeitsplätze an. Viele Jobcenter nehmen sich mit hohem Einsatz der Aufgabe an, Unternehmen für dieses Thema zu sensibilisieren und sie über die entsprechenden Fördermöglichkeiten zu beraten.
Dennoch gilt es, das Leistungsangebot der Werkstätten für Menschen mit Behinderung noch stärker auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auszurichten und Beschäftigungsalternativen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter auszubauen. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die Integrationsunternehmen, von denen etwa 70 Prozent im gemeinnützigen Bereich arbeiten, wobei die Schaffung dauerhafter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung im Vordergrund steht.
Weil trotz aller Bemühungen die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung nur sehr langsam sinkt, braucht die Agentur für Arbeit mehr Mittel, um Menschen mit Behinderung den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ebnen. Reformbedarf besteht auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Hier sollte die bevorzugte Vergabe von Werkstätten für behinderte Menschen auf Integrationsprojekte ausgeweitet werden.