Fristverlängerung nimmt Druck aus dem Kessel

Zu den Fristverlängerungen für Lehramtskandidaten in Examensstudiengängen erklärt Ali Bas

Derzeit besteht bei einigen Studierenden der Universität Köln aufgrund der auslaufenden Prüfungsordnung dieser Hochschule der Eindruck, sich bis zum 31.10. 2015 für das komplette Staatsexamen anmelden zu müssen. Solche „vorgelagerten“ Fristen für die Anmeldung zum Ersten Staatsexamen für das Lehramt sind jedoch nicht vom Land vorgegeben; sie können für die Studierenden der auslaufenden Prüfungsordnung von den Hochschulen bzw. Prüfungsämtern verlängert werden.

Schon jetzt können die Hochschulen und Lehramts-Prüfungsämter eine Fristverlängerung bei der Meldung zur Prüfung über den 31.10. 2015 hinaus gewähren. Auch ist es möglich bei bereits erfolgter Prüfungsanmeldung jederzeit wieder von der Prüfung zurückzutreten. Die Prüfungsämter sind aufgefordert worden, es den Studierenden zu ermöglichen die gesetzlichen Fristen auch tatsächlich ausschöpfen zu können, und sich bereits auf den Gesetzentwurf einzustellen. Diese Regelungen werden vielen Studierenden in der Abschlussphase den Druck nehmen. Ziel ist es insgesamt, möglichst vielen betroffenen Studierenden den Abschluss in einem überschaubaren Zeitrahmen zu ermöglichen.

Der Entwurf der Landesregierung des Lehrerausbildungsgesetzes soll in der kommenden Plenarsitzung des Landtages und damit in das Beratungsverfahren eingebracht werden. Hier sollen neben den Fachverbänden auch StudierendenvertreterInnen angehört werden.