NRW stärkt Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen

Manuela Grochowiak-Schmieding zum neuen Inklusionsstärkungsgesetz:

Menschen mit Behinderung soll die gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden. Als wichtigen Schritt zu diesem Ziel einer inklusiven Gesellschaft bringt die rot-grüne Landesregierung an diesem Mittwoch nun das Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen auf den Weg.
Dieses Inklusionsstärkungsgesetz beschreibt keine neuen Aufgaben, sondern bündelt und konkretisiert Maßnahmen, die die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzen. Auch unser Grundgesetz fordert in Artikel 3, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Ganz wichtig ist beispielsweise beim ambulant betreuten Wohnen, dass Zuständigkeiten geklärt werden. So erhalten die Landschaftsverbände nun die gesetzliche Grundlage dafür, die Organisation von ambulanten Wohnformen für Menschen mit Beeinträchtigung zu übernehmen. Zudem sollen künftig die Hilfen zum selbständigen Wohnen auch in der Familie erbracht werden können.
Bereits seit 2003 organisieren die beiden Landschaftsverbände die Eingliederungshilfe beim Wohnen. Seither wurden in NRW die Angebote an betreutem und selbständigem Wohnen versiebenfacht und damit neue Heimplätze überflüssig. Heute leben hier bereits mehr Menschen betreut und selbstständig mit Assistenz als in Wohnheimen. NRW ist damit Spitzenreiter aller Flächenländer beim selbstbestimmten Wohnen.
Beim Abbau und Verhindern von Barrieren haben öffentliche Einrichtungen eine Vorbildfunktion. Für Menschen mit einer starken Sehbehinderung soll es mithilfe des Inklusionsstärkungsgesetzes daher einfacher werden, an Wahlen teilzunehmen. Für gehörlose Eltern sollen Kommunikationshilfen, wie zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher, zur Verfügung gestellt werden, wenn sie an Elterngesprächen in Kitas oder Schulen teilnehmen wollen.
Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung ihren Gesetzesentwurf nun in den Landtag eingebracht hat. In der GRÜNEN Fraktion werden wir uns intensiv damit auseinandersetzen und noch eigene Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge einbringen. So wünschen wir uns zum Beispiel mehr Verbindlichkeit bei der Beteiligung von Organisationen der Menschen mit Behinderung.