Ab dem 1. Juli gilt die Mietpreisbremse in 22 NRW-Kommunen

Zur Einführung der Mietpreisbremse meint Arndt Klocke:

Heute beschließt das Kabinett die Einführung der Mietpreisbremse für Nordrhein-Westfalen. Sie soll ab dem 1. Juli gelten. Damit ist NRW eines der ersten Länder, die die Mietpreisbremse einführen. Sie verhindert, dass der Quadratmeterpreis für Neumieter deutlich über der ortüblichen Vergleichsmiete liegt. Maximal zehn Prozent über dem im Mietspiegel angegebenen Durchschnitt sind erlaubt.
Die Mietpreisbremse ist ein geeignetes Mittel, um den weiteren Anstieg von Mieten in NRW zu bremsen und betroffenen Mieterinnen und Mietern Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern. Dieses Ziel erfüllt sie nicht allein, sondern als Baustein einer umfassenden Wohnungsmarktpolitik in NRW, deren zentrales Element das novellierte Wohnraumförderprogramm ist. Das Programm wurde neu ausgerichtet auf den Wohnungsbau und ermöglicht Investoren, Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften Planungssicherheit, indem das Land von 2014 bis 2017 mindestens 800 Millionen Euro im Jahr für Darlehen zur Verfügung stellt.
Die neue Mietpreisbremse wird vorerst in 22 nordrhein-westfälischen Kommunen eingeführt. Ein Gutachten hatte geklärt, wo in NRW „angespannte Wohnungsmärkte“ zu finden sind. Nur in diesen greift das Gesetz. Als angespannt gilt der Wohnungsmarkt bei geringer Leerstandsquote, stark steigenden Mieten bei Neuvermietung und einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum – insbesondere für einkommensschwache Gruppen wie EmpfängerInnen von Transferleistungen und StudentInnen. Auch die zukünftige Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum wird in die Betrachtung mit einbezogen. So gilt ein Wohnungsmarkt eher als angespannt, wenn Sozialwohnungen in absehbarer Zeit frei vermietet werden dürfen.
Die 22 Kommunen, in deren Stadtgebieten die Mietpreisbremse ab dem 1. Juli mindestens bis 2020 gilt, sind im Regierungsbezirk Düsseldorf Erkrath, Kleve, Langenfeld (Rhld.), Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen und Düsseldorf sowie im Regierungsbezirk Köln Aachen, Bonn, Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Leverkusen, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf. Im Regierungsbezirke Münster wird in Bocholt und Münster die Mietpreisbremse gelten, im Regierungsbezirk Detmold in Bielefeld und Paderborn.