Viele Aktionen, ein gemeinsames Ziel für Menschen mit Behinderung

Am Protesttag zur Gleichstellung schreibt Manuela Grochowiak-Schmieding in unserem Blog

Informations- und Aktionsstände, die die Lebenswelt von Menschen mit Handicap erfahrbar machen, Spielenachmittage und Inklusions-Cafés ermöglichen heute Begegnungen mit niedriger Hemmschwelle. Stadtführungen, durchgeführt von Menschen mit Behinderungen, schaffen neue Perspektiven und machen so auf fehlende Barrierefreiheit oder individuell wahrgenommene Besonderheiten und Schönheiten einer Stadt aufmerksam.
Solche Begegnungen tragen dazu bei, Verständnis zu schaffen für die Situation von Menschen mit Behinderung und deren Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe und selbstbestimmtem Leben. Die Diskrepanz zwischen gesetzlich verankerter Gleichberechtigung und gelebter Realität ist immer noch groß. Das bestätigt der Bericht „Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands“ des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
So fordert der Ausschuss beispielsweise die sogenannte „Deinstitutionalisierung“ im Bereich Wohnen voranzubringen. Also Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, ihren Wohnort selbst zu wählen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss, die Zahl der Förderschulen in Deutschland deutlich zu verringern, behinderte und nicht-behinderte Kinder stattdessen gemeinsam zu unterrichten. Das Fachgremium verlangt zudem, die persönliche Integrität von Menschen mit Behinderungen besser zu schützen. So sollten Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung von Menschen mit psychosozialer Behinderung gesetzlich verboten werden.
Ein Bundesteilhabegesetz kann ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu gestärkten Rechten von Menschen mit Behinderung sein und ihre Lebenslagen verbessern. Unbedingt beenden muss ein solches Gesetz, dass Menschen mit Handicap für die Eingliederungs- und Teilhabeleistung mit ihrem Einkommen und Vermögen aufkommen müssen. Die heutige Regelung schränkt Betroffene in ihrer Lebensplanung ein und verhindert eine ausreichende private Altersvorsorge. So werden Menschen mit Behinderung in die Altersarmut getrieben. Am 30. April 2015 hat der Landtag einem Antrag der Grünen und der SPD zugestimmt, ein solches Gesetz auf Bundesebene noch in dieser Legislaturperiode voranzutreiben.