Am Tag der Arbeit auch den Mindestlohn feiern

Zum 1. Mai schreibt Martina Maaßen in unserem Blog

Große Wermutstropfen für uns GRÜNE sind jedoch die von der Großen Koalition vereinbarten Ausnahmen für Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren, Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter sowie Zeitungsausträgerinnen und Zeitungsträger. Für sie gilt der Mindestlohn nicht.

Die von Kritikerinnen und Kritern prophezeiten Arbeitsplatzverluste und massiven Preiserhöhungen durch den Mindestlohn sind aber nicht eingetreten. Was eingetreten ist, ist eine Diffamierungskampagne, die den Mindestlohn als Bürokratiemonster darstellt. Aber deutsche Unternehmen können auch gut mit dem Mindestlohn leben. Es gibt seit Januar mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, aber 250.000 Mini-Jobs weniger.

Für die Forderungen, die Aufzeichnungspflichten aufzuweichen und Kontrollen auszusetzen, gibt es keine seriöse Grundlage. Denn ein Mindestlohn ohne Überprüfungen ist nicht viel wert. Lohnbetrug wäre weiter möglich und würde zudem auch diejenigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber benachteiligen, die faire Löhne zahlen.

Versteckt sich hinter der Kritik an der Dokumentationspflicht nicht eher die Sorge, dass Verstöße bekannt und besser geahndet werden? Statt Negativ-Kampagnen und unsachlicher Dämonisierung brauchen wir ein klares Bekenntnis zum Mindestlohngesetz – für die Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.