Für uns GRÜNE ist klar: Wir lassen uns unsere Freiheit nicht nehmen

Zum Europäischen Datenschutztag meint Matthi Bolte

Seit 2007 gibt es den Europäischen Datenschutztag. Er findet immer am 28. Januar statt und erinnert an die Verabschiedung der Europäischen Datenschutzreform durch den Europarat im Jahr 1981. Der Tag soll das Bewusstsein für den sensiblen Umgang mit persönlichen Daten schärfen.
Anschlag auf die Freiheit
Die Sensibilität für Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung war selten so wichtig wie heute. Einerseits wird unsere Privatsphäre durch mächtige Konzerne, Internetdienstleister und datenverarbeitende Unternehmen herausgefordert. Andererseits geraten unsere Freiheitsrechte vermehrt unter Druck, wenn durch neue Sicherheitsgesetze immer wieder Grundrechte eingeschränkt werden.
Zugleich startete das Jahr 2015 aber auch mit einem Anschlag auf die Freiheit. Infolge des Attentats auf die Redaktion des Magazins Charlie Hebdo in Paris am 7. Januar gibt es eine intensive Debatte um mögliche neue Sicherheitsgesetze. Für uns GRÜNE ist klar: Wir lassen uns unsere Freiheit nicht nehmen. Unsere Vorstellungen von einer freien Gesellschaft sind und bleiben unvereinbar mit anlassloser Massenüberwachung!
Was droht?
Die schärfste Diskussion wird derzeit um die Vorratsdatenspeicherung geführt. Die anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger ohne konkreten Verdacht wurde bereits durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof verworfen und für grundrechtswidrig erklärt. Trotzdem versuchen einige Unbelehrbare, die Vorratsdatenspeicherung wieder voranzutreiben. Ähnlich gelagert ist die Diskussion um die Speicherung von Fluggastdaten (PNR). Das Vorhaben liegt aktuell im Europäischen Parlament auf Eis, die Gefahr für einen breiten Grundrechtseingriff ist aber noch längst nicht gebannt.
In Frankreich gilt bereits seit Jahren die anlasslose Vorratsdatenspeicherung über 12 Monate. Auch waren die Attentäter bekannt und in Datenbanken gespeichert. Auch diese tiefgreifenden Grundrechtseingriffe konnten die Anschläge nicht verhindern. Auch das Argument, dass die Vorratsdatenspeicherung nachträglich die Aufklärung erleichtere, führt in die falsche Richtung. Natürlich bieten mehr Informationen mehr Möglichkeiten für Aufklärungstätigkeiten. Ein Generalverdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger ist aber vollkommen unverhältnismäßig und inakzeptabel.
Es zeigt sich also: Die Debatte um die Verschärfung von Sicherheitsgesetzen ist einfache Symbolpolitik auf Kosten der Freiheitsrechte. Sinnvoller ist eine besser ausgestattete Polizei, funktionierender Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und insbesondere Prävention.
Wie schützen wir die Privatsphäre?
Das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung gilt für alle Bürgerinnen und Bürger. Gerade im digitalen Zeitalter ist es notwendig, hohe Standards für den Datenschutz zu gewährleisten. Eines der Kernstücke unserer Bemühungen um einen hohen Datenschutz ist die Europäische Datenschutzreform mit der Datenschutz-Grundverordnung in ihrem Mittelpunkt.
Bei der Datenschutz-Grundverordnung geht es um einheitliche und hohe Datenschutz-Standards in ganz Europa. Handlungsbedarf besteht, denn der aktuelle Rechtsrahmen ist die Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995. Sie ist nicht nur aus der Zeit gefallen (1995 gab es in Deutschland 250.000 Computer), sondern muss auch in den Nationalstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Während diese Umsetzung in Deutschland auf einem relativ hohen Niveau erfolgt ist, leidet der Datenschutz in anderen Ländern unter schwachen Standards und besonders auch einer schwachen Aufsicht.
Neben einem starken Rechtsrahmen brauchen wir aber auch mündige Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Schutz ihrer Privatsphäre selbst in die Hand nehmen. Seit Rot-Grün regiert sind die Schulungsangebote im Bereich der Medienkompetenz deutlich gestärkt worden. Auch wir Grüne haben einige Tipps zusammengestellt, die sich unter http://gruene-fraktion-nrw.de.178-20-102-49.modulbuero.kundencloudserver.de/datenschutziminternet.html abrufen lassen.
Einer der zentralen Tipps ist – gerade auch als Konsequenz aus dem NSA-Skanal – die Verschlüsselung der Mailkommunikation. Doch auch dieser Grundsatz, dass zum freien Wort auch die Möglichkeit der anonymen Kommunikation gehört, ist unter Druck geraten. In Folge des Pariser Attentats haben mehrere europäische Regierungschefs, aber auch der Bundesinnenminister, ein Verbot der Verschlüsselung gefordert. Für uns Grüne bleibt klar: Anonyme Kommunikation ist eine Grundbedingung des freien Internets. Wir werden sie verteidigen!