„Wir reden mit!“ – aktive Partizipation von Menschen mit Behinderung

Manuela Grochowiak-Schmieding zum Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Dazu gehören die Teilhabe am Arbeitsleben sowie am politischen und öffentlichen Leben, an Kultur, Sport, Freizeit und Erholung. Die individuelle Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, ist ein Grundrecht, das auf der Menschenwürde basiert und auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als erster Grundsatz genannt wird (Art.3 UN-BRK). Nur wer eine Auswahl hat, kann in Freiheit eigene Entscheidungen für sein Leben treffen.
Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung ist Anlass, einmal mehr genauer hinzusehen, was erreicht und was noch nicht erreicht ist.


Ausbau und Weiterentwicklung von Kompetenzzentren in NRW beschlossen

Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben bieten Menschen mit Behinderung Beratung, Hilfe und Unterstützung. Ihre Arbeit ist auch deshalb so gut und erfolgreich, weil hier nach dem Prinzip gearbeitet wird: Betroffene beraten Betroffene.
Zur Zeit gibt es zwei solcher Zentren – in Köln und in Dortmund. Weil diese beiden Zentren nicht dem Bedarf von ganz NRW gerecht werden können, hat die rot-grüne Koalition beschlossen (DS 16/5482), die Anzahl der Kompetenzzentren auszuweiten und qualitativ weiterzuentwickeln. (siehe auch Beschlussprotokoll) Dabei ist es uns wichtig, dass bereits bestehende qualifizierte Institutionen, wie z.B. die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung, in diesen Prozess einbezogen werden.


Höhere Zuweisungen für Betreuungsvereine in NRW

Des weiteren hat Rot-Grün im Haushaltsjahr 2015 die Zuweisungen des Landes an die für die rechtliche Betreuung notwendigen Betreuungsvereine aufgestockt. Dies stellt ein wichtiges Signal und einen ersten Schritt dar zur Weiterentwicklung der ehrenamtlichen Betreuung.


GRÜNER Beschluss zur Verwirklichung des Rechts auf politische Teilhabe

Die GRÜNE Bundesdelegiertenkonferenz im November diesen Jahres hat einen Antrag verabschiedet, der das Ziel hat, das Recht auf politische Teilhabe zu verwirklichen.
Der Ausübung des aktiven Wahlrechts (selbst wählen) sowie des passiven Wahlrechts (in einen Rat oder in ein Parlament gewählt zu werden) stehen viele Hürden entgegen. Neben baulichen Barrieren gehören auch fehlende Gebärden- und Schriftdolmetscher dazu, aber zum Beispiel auch der Mangel an aufbereiteten Informationen für sehbehinderte und blinde Menschen. Auch ehrenamtliches Engagement kostet Menschen mit Beeinträchtigung sehr viel mehr Mühen als ihren Mitmenschen.
Dies verhindert eine volle und gleichberechtigte politische Teilhabe. Deswegen beinhaltet der Beschluss von Bündnis 90/Die Grünen unter anderem die barrierefreie Zugänglichkeit von Wahllokalen, eine rechtlich zugesicherte Unterstützung von individuellen Hilfen und (Kommunikations-)Assistenz oder die finanzielle Förderung von nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, politischen Parteien und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung, hier insbesondere Netzwerke von Frauen mit Behinderung.
Auch wollen wir darauf hinwirken, dass eine gesetzlich bestellte Betreuung nicht automatisch das individuelle Wahlrecht ausschließt.
Dieser Antrag beschreibt sehr gut, wie wir als Partei agieren können, damit Menschen mit Beeinträchtigung nicht behindert werden. Der dem Antrag angefügte Leitfaden bietet hierbei gute Hilfestellung.
Damit Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für alle nachhaltig erreicht werden, muss auch die Bundesregierung aktiv werden.
Betroffene müssen immer noch für Unterstützungsleistungen bei Bildung, Wohnen und Arbeit – gar nicht zu sprechen von Freizeit – kämpfen. Weiterhin gilt der Kostenvorbehalt, und weiterhin müssen Einkommen und Vermögen für die Aufwendungen von Assistenzleistungen aufgewendet werden. – Das muss sich ändern!
Und dies wird nur mit einem Bundesteilhabegesetz gehen. Ein solches Gesetz muss die Menschen bei den behinderungsbedingten Kosten entlasten, und es muss einen gesetzlichen Rahmen für bundesweit geltende Standards setzen.
Menschenrechte dürfen nicht unter Kosten- und Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Die Bundesregierung ist hier in der Pflicht, Verantwortung zu übernehmen.