Ergebnisse des Runden Tischs Prostitution

Portrait Josefine Paul

Mit dem „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ (kurz Prostitutionsgesetz) trat im Jahr 2002 eine der modernsten und liberalsten Regelungen in Europa in Kraft. Erklärtes Ziel des Prostitutionsgesetzes war die Stärkung der Rechte von SexarbeiterInnen und die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen.
                                                                                               
Durch das Gesetz wurde die Sexarbeit aus der Sittenwidrigkeit geholt und die rechtliche Situation der SexarbeiterInnen verbessert. Zwar war Prostitution auch vor 2002 in Deutschland nicht verboten, doch hatten Frauen (und auch Männer), die sexuelle Dienstleistungen anboten, ohne das Prostitutionsgesetz keine Möglichkeiten, ihren Entgeltanspruch gegen Freier gerichtlich geltend zu machen.

Doch trotz der rechtlichen Verbesserungen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter besteht auch weiterhin Regelungsbedarf, denn das Prostitutionsgesetz ist ein Gesetz zur Legalisierung von Prostitution, es regelt sie nicht.

Mit der Einrichtung des Runden Tisches auf Landesebene ist NRW daher einen bislang deutschlandweit einmaligen Weg gegangen. Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere, daher bedarf es verbesserter rechtlicher Rahmenbedingungen und einer guten Beratungsstruktur. Eine klare Absage erteilt der Runde Tisch den Forderungen zu verpflichtenden Untersuchungen oder aber einer gesetzlichen Kondompflicht, da eine Verbesserung der Situation für SexarbeiterInnen nicht durch Repressionen zu erreichen ist. Am Runden Tisch kommen VertreterInnen der Landes- und Kommunalbehörden, Sozialverbände, Beratungsstellen und SexarbeiterInnen zusammen, um auf der Basis interner und zusätzlicher externer Expertise eine differenzierte Sicht auf das Thema zu entwickeln und eine Verbesserung der Situation der SexarbeiterInnen zu diskutieren.
Insbesondere der Dialog auf Augenhöhe, wie er in Nordrhein-Westfalen mit dem Runden Tisch Prostitution umgesetzt wird, ist ein wichtiger Schlüssel dazu.

In den Kommunen müssen Räume geschaffen werden in denen Straßenprostitution für die Prostituierten sicher ist, aber in welchen auch gleichzeitig die Interessen der Anwohner und Anwohnerinnen geschützt sind.

Der Kreisverband der Grünen in Münster fordert beispielsweise einen Runden Tisch aller Beteiligten von Beratungsstellen, über Verwaltung und Polizei bis Politik und den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern selber. Prostitution lässt sich nicht verbieten, daher ist es notwendig und sinnvoll, gemeinsam nach tragfähigen Lösungen zur Regulierung der Prostitution vor Ort zu suchen.  

Darüber hinaus kommt vor allem der Beratung eine wichtige Bedeutung zu: Die GRÜNE Landtagsfraktion hat in ihrem Positionspapier von April diesen Jahres nicht nur eine Ausstiegsberatung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter gefordert, sondern auch eine Einstiegsberatung sowie eine Stärkung der Rechtsberatung für Prostituierte. Es geht nicht nur darum, Frauen und Männern Perspektiven jenseits der Prostitution aufzuzeigen, sondern sie auch zu begleiten und zu unterstützen, wenn sie den Weg in diesen Arbeitsbereich gehen wollen.  

Der Runde Tisch hat einen wichtigen Beitrag zum Dialog und zur Verbesserung der Wissensgrundlage im Bereich der Prostitution geleistet. Noch immer wird die Debatte um das vermeintlich „älteste Gewerbe der Welt“ überlagert von zahlreichen Mythen, Klischees und Vorurteilen. Hier mehr sachliche Grundlagen und ein Forum des Austausches auf Augenhöhe geschaffen zu haben, ist ein großes Verdienst des Runden Tisches. Nun wird es darauf ankommen, dass Bund, Länder und Kommunen sich gemeinsam für einen stigmatisierungsfreien Umgang mit Prostitution einsetzen.