Urteil zum Kopftuchverbot in Krankenhaus sendet falsches Signal

Zum einen erschwert es Frauen, die das Kopftuch aus persönlichen und religiösen Gründen tragen weiterhin, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.  

Zum anderen entsteht durch das Urteil der Eindruck, dass das Recht auf Religionsfreiheit  in einem hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln finanzierten Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft nicht für alle gilt.  

Es ist kaum davon auszugehen, dass eine Krankenschwester mit Kopftuch neben ihrer  sehr weltlichen Tätigkeit der Patientenpflege noch dazu in irgendeiner Weise für ihren Glauben in einer Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft „auf Mission“ gehen wird. Im Gegenteil.   

Einige Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft haben sich bereits auf ihre kulturell sehr heterogen zusammengesetzten Patientengruppen eingestellt und beschäftigen neben Krankenschwestern auch Ärztinnen mit Kopftuch.  

Insgesamt darf es gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels im Bereich Gesundheit nicht darauf ankommen, ob jemand ein Kopftuch trägt, geschieden ist, aus der Kirche ausgetreten ist oder schwul ist. Dazu gehört das kirchliche Arbeitsrecht endlich auf den Prüfstand!