In die Mitte der Gesellschaft

Menschen mit Demenz

Wunsch der meisten Menschen ist es, auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf im gewohnten Zuhause und angestammten Wohnquartier zu bleiben. Menschen mit Demenz gehören in die Mitte der Gesellschaft. Deshalb brauchen wir Wohn- und Versorgungangebote im Wohnquartier und Stadtteil und nicht abgeschirmte Großeinrichtungen am Stadtrand. Wir GRÜNE unterstützen deshalb den Ausbau neuer Wohn- oder Hausgemeinschaften.
Demenz ist nicht nur für die Patienten selbst schwierig, sondern auch für pflegende Angehörige teilweise sehr belastend. Wir müssen entlastende Angebote ausbauen, die geeignet sind, die eigene psychische und physische Gesundheit zu erhalten. Hier haben weiterhin Tagespflegehäuser eine wichtige Bedeutung.
Dabei wird es immer wichtiger, eine Versorgungssicherheit im gewünschten Wohn- und Lebensumfeld auch für diejenigen zu schaffen, die nicht mehr in dem Maße auf eine Angehörigen-Pflege zurückgreifen können. Quartierskonzepte, mit denen eine Versorgungssicherheit im Wohnumfeld geschaffen wird, aber auch Demenzdörfer, sind hier eine klare Alternative zu den Großheimen.
Bereits seit vielen Jahren haben wir in NRW mit der Landesinitiative Demenzservice entsprechende Zentren eingerichtet – mittlerweile sind es 13 -, die die Menschen in den Regionen zum Thema Demenz beraten. Zudem sind in NRW bisher mehr als 1.300 niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote entstanden, die sich unter anderen über Leistungen aus dem SGB XI finanzieren.
Nicht zuletzt die Debatte um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention lehrt uns, dass die Versorgungsstrukturen konsequent auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet müssen, damit sie dem Recht der Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe auch bei Pflegebedürftigkeit entsprechen. Der Masterplan altengerechte Quartiere.NRW der rot-grünen Landesregierung unterstützt diese Entwicklung.
Das neue Alten- und Pflegegesetz wie auch das gründlich überarbeitete Wohn- und Teilhabegesetz, die beide zusammen Anfang Oktober im Landtag verabschiedet werden sollen, sehen unter anderem die Unterstützung von Wohn- und Pflegeangebote vor, die einen möglichst langen bzw. dauerhaften Verbleib im vertrauten Quartier sichern sollen. Außerdem bieten sie eine Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige.
Allerdings brauchen wir ein konsequentes Handeln des Bundes. Denn die soziale Pflegeversicherung ist auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen strukturell wie finanziell nicht ausreichend vorbereitet. Erforderlich ist nach wie vor eine grundlegende Pflegereform, die eine wirkliche Neuausrichtung der pflegerischen Versorgung strukturell wie finanziell ermöglicht. Mit einem neuen Pflegebegriff muss das starre Defizit – und vorrangig somatisch orientierte Leistungsrecht – neu geregelt werden. Deswegen sind umfangreiche Reformschritte erforderlich. Bereits 2006 wurde erstmalig ein Expertenbeirat zur Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einberufen.
Aber trotz des großen Handlungsbedarfs wurden bisher zwar wiederholt Beiräte eingesetzt – vorzugsweise in jeder Wahlperiode einer – konkrete Schritte zur Umsetzung dieser Empfehlungen fehlen aber weiterhin. Deshalb muss es jetzt endlich zeitnah gelingen, den Pflegebegriff im Sinne der Menschen mit Demenz neu auszurichten.