Grüne begrüßen das Urteil des EuGH zur Familienzusammenführung

EuGH Urteil zur Familienzusammenführung

Der EuGH hat entschieden. Es entspricht nicht dem Assoziationsabkommen mit der Türkei, wenn Ehegatten den Sprachnachweis schon vor ihrer Einreise nach Deutschland erbringen müssen. Damit wird – zumindest in Bezug auf die Türkei – vorerst ein Schlussstrich unter eine unselige Praxis gezogen, nach der Ehegatten in der Türkei ein Sprachzertifikat A1 nachweisen mussten, bevor sie zu ihrem Partner, zu ihrer Partnerin, nach Deutschland einreisen konnten. Mit dieser diskriminierenden Regelung hat das EuGH jetzt aufgeräumt – zumindest, was die Türkei angeht. Es bleibt zu hoffen, dass diese Praxis auch für Angehörige anderer Staaten beendet wird. Für Angehörige der EU gilt diese Regelung ohnehin nicht. Selbstverständlich ist das Erlernen der deutschen Sprache wichtig, wenn man hier leben will. Selbstverständlich helfen da Integrations- und Deutschkurse. Aber aller Erfahrung nach lernt sich die fremde Sprache am besten in dem Land, in dem sie gesprochen wird. Außerdem kann der Nachzug der Ehepartner und -partnerinnen in Zukunft schneller erfolgen, was den Familien hilft und lange Wartezeiten verkürzt.

In der Vergangenheit hatten die Grünen einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht, der allerdings abgelehnt wurde. Das Urteil des EuGH ist ein wichtiger Baustein zu einer Willkommenskultur und eine Anerkennung des Rechts auf ein Familienleben.