Der Bund muss die Schulsozialarbeit weiter finanzieren

Manuela Grochowiak-Schmieding meint:

Erinnern wir uns: am 9. Februar 2010 hat der Erste Senat des Bundesver­fassungsgerichts entschieden, dass die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB II), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllen. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung wurde verpflichtet, ein Verfahren zur Ermittlung eines menschenwürdigen Existenzminimums durchzuführen und dies im Gesetz zu verankern. Ausdrücklich haben die obersten Richter darauf verwiesen, dass diese Leistungen die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sicherstellen müssen.
Daraufhin wurde, um nicht einfach eine Erhöhung des Regelsatzes von Hartz IV für Kinder und Jugendliche vorzunehmen, in nächtlichen Verhandlungsrunden das Bildungs- und Teilhabegesetz kreiert. Außer den Mitgliedern der damaligen Bundesregierung, war wohl allen Beteiligten klar, dass damit ein bürokratisches Monster geschaffen worden war. Um die Kinder und Jugendliche in prekären Lebenslagen zu erreichen, brauchte es aber ein Werkzeug, das die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) vermittelt. So wurde, nicht zuletzt auf Druck der rot-grün geführten Bundesländer, die sogenannte bundesfinanzierte Schulsozialarbeit etabliert.
Die Kommunen haben die Mittel aus dem BuT und der bundesfinanzierten Schulsozialarbeit nicht in voller Höhe für die vorgesehenen Aufgaben verausgabt. Diese nicht verausgabten Mittel können aktuell noch in 2014 für diese zuarbeitende Sozialaufgabe aufgewendet werden. Wie wir in den Berichten des NRW-Sozialministeriums lesen können, nehmen alle Kommunen in NRW diese Möglichkeit war. Was aber dann weiter passiert, ist derzeit noch unklar.
Die GRÜNE Fraktion hatte in dieser Sache einen Brief an Bundessozialministerin Andrea Nahles geschrieben, um diese zur Verlängerung der BuT-finanzierten Schulsozialarbeit zu bewegen und deren Weiterfinanzierung zu sichern. Diese zieht sich jedoch auf den Standpunkt zurück, Bildungspolitik sei Ländersache, und sitzt damit einem gewaltigen Missverständnis auf.
Die Praxis zeigt: Es reicht eben nicht, ein Gesetz aufs Papier zu schreiben. Der Inhalt eines Gesetzes muss auch vermittelt werden. Das gilt ganz besonders bei einem Gesetz wie dem BuT, wo jede einzelne Maßnahme, mitunter immer wieder aufs Neue, beantragt werden muss. Damit sind die betroffenen Kinder, Jugendlichen und deren Eltern oft überfordert. Die Menschen müssen von ihrem Recht erfahren und oftmals brauchen sie Hilfe und Unterstützung dabei, ihr Recht einzufordern. Und genau da greift die sogenannte bundesfinanzierte Schulsozialarbeit. Ohne diese auf die betroffenen Kinder und deren Familien zugehende Sozialarbeit wäre die Umsetzung des BuT gar nicht möglich.
Dafür zu sorgen, dass eine Leistung des Bundes auch sachgerecht umgesetzt werden kann, ist mitnichten Aufgabe der Länder, sondern die des Bundes. Daher fordern wir die Aufnahme der Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabegesetzes in das SGB II, um damit die Finanzierung einer wichtigen Unterstützungsstruktur zu sichern.