Tarifvertrag für Fleischindustrie war lange überfällig

Martina Maaßen meint:

Portrait Norwich Rüße

Die Einigung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit der Fleischindustrie über einen Tarifvertrag zum 1. Juli 2014 begrüßen wir sehr. Ein tariflicher Mindestlohn von 7,75 Euro pro Stunde, der bis Dezember 2016 in drei Stufen auf 8,75 Euro ansteigen soll, ist ein erster Schritt raus aus den prekären Arbeitsverhältnissen in der Fleischindustrie, die gekennzeichnet sind von Niedriglöhnen und ausbeuterischen Leih- und Werkverträgen.  

Für 80.000 Beschäftigte in der Branche ist nun ein erster Schritt hin zu mehr Einkommenssicherheit getan. Besonders erfreulich ist, dass die Tarifparteien ihre Vereinbarung durch die Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklären lassen wollen. Auf der Grundlage des Arbeitsnehmer-Entsendegesetzes erhalten dann auch die vielen WerkvertragsarbeitnehmerInnen aus Osteuropa den tariflichen Mindestlohn.  

Dieser Abschluss war überfällig. Der Ausbeutung ausländischer ArbeitnehmerInnen ist nun in dieser Branche ein erster Riegel vorgeschoben worden.  Nun gilt es verstärkt auch andere Branchen wie Werften, Großbäckereien oder die Landwirtschaft in den Blick zu nehmen. Auch hier sind Werkverträge zu nicht akzeptablen Niedriglöhnen an der Tagesordnung.
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