Mehr finanzielle Sicherheit bei Hospizversorgung todkranker Kinder

Fraktionsübergreifender Antrag:

Die Versorgung schwerkranker und sterbender Kinder stellt die Gesundheits- und Sozialpolitik in Nordrhein-Westfalen durch die uneinheitliche Finanzierung und Bewilligung seitens der Krankenkassen vor neue Herausforderungen. Dabei ist Nordrhein-Westfalen bereits seit Jahrzehnten Vorreiter bei der Sterbebegleitung: Hier liegen die Anfänge der Hospizbewegung und auch die Etablierung der Palliativmedizin.
Für die Betreuung rund um die Uhr wird Fachpersonal benötigt, das heißt: Pflege, Pädagogik, Trauerbegleitung und Hauswirtschaft müssen mit kompetenten Menschen besetzt sein. Für weitere Bereiche müssen je nach Bedarf der einzelnen Familien entsprechend Fachleute herangezogen werden: Therapeuten, Seelsorger, Psychologen. Das verursacht bei den Trägern der Einrichtungen immense Kosten. Die Familien können meist nicht einmal einen Teil der entstehenden Kosten für ihren Aufenthalt aus eigener Tasche aufbringen. Häufig sind sie aufgrund der schlimmen familiären Ausnahmesituation an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit. Deswegen soll die Bewilligung und Abrechnung durch die Kostenträger gleichermaßen vereinfacht und einheitlich geschehen.
Der Entschließungsantrag ist hier nachzulesen: http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-4831.pdf