NRW-GRÜNE bleiben beim Nein zum Leistungsschutzrecht

Matthi Bolte meint im Blog

Die Haltung der NRW-GRÜNEN ist eindeutig: Wir bleiben beim klaren Nein zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Wir sind deshalb für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das NRW-Kabinett hat in dieser Frage auch keine Vorfestlegung getroffen. Eine Vereinbarung steht bis morgen aus.

Das Leistungsschutzrecht ist ungeeignet, um das allseits gewünschte Ziel eines fairen Interessenausgleichs zwischen Verlagen und Suchmaschinenbetreibern (und letztlich damit auch den Nutzerinnen und Nutzern) zu erreichen. Nach seiner bisherigen Verwendung schützt es eine eigenständige schöpferische Leistung, die nicht durch das Urheberrecht abgedeckt ist. Dieses Instrument soll nach dem Willen der Merkel-Regierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sachfremd auf verlegerische Leistungen ausgedehnt werden.
Wir kritisieren, dass das Leistungsschutzrecht gerade gegen die Interessen der Journalistinnen und Journalisten, insbesondere aber auch kleiner Verlagshäuser steht. Die Marktmacht der großen Verlage würde mit dem geplanten Leistungsschutzrecht gestärkt, der Konzentrationsprozess beschleunigt. Es ist eben nicht nur der Google-Konzern, der das Leistungsschutzrecht für falsch hält, sondern auch eine große Zahl von Verbänden, nicht zuletzt auch der DJV. Ziel unserer Medienpolitik ist es, die Medienvielfalt nachhaltig abzusichern. Das gilt natürlich auch für die Herausforderungen, die die Digitalisierung für die etablierten Medien mit sich bringt.
Und auch einen dritten Strang der Kritik unterstützen wir ausdrücklich: nämlich, dass das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu massiver Rechtsunsicherheit führen kann. Nach wie vor ist unklar, ab welchem Umfang eines Snippets das Leistungsschutzrecht gilt und wer überhaupt Lizenzen erwerben muss.
Die in letzter Minute von Schwarz-Gelb im Bundestag beschlossenen Änderungen verschärfen das Problem noch zusätzlich und erinnern mich an Herbert Wehner: „Das war schon Quatsch und ist jetzt noch quätscher“.