Soziale Gerechtigkeit ist eine zentrale Frage der Gesellschaft

Manuela Grochowiak-Schmieding MdL, Sprecherin für Sozialpolitik

Heute, am 20. Februar, ist der „Welttag der sozialen Gerechtigkeit“. Ausgerufen und eingeführt von den Vereinten Nationen im Jahre 2009, wird dieser Tag überall auf der Welt zum Anlass genommen, um darüber nachzudenken, was soziale Gerechtigkeit eigentlich ist. Wie lässt sie sich definieren? Lässt sie sich überhaupt erreichen? Die Grundlage unserer Definition ist unser Grundgesetz. In Artikel 3 heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Und im Folgenden: Niemand darf benachteiligt werden, nicht wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Sprache, wegen religiöser oder politischer Anschauungen. Und: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Satz 3)

In Deutschland werden aber Menschen diskriminiert, weil sie arm sind, in kinderreichen Familien leben oder alleinerziehend sind, einem anderen Kulturkreis oder sozialen Milieu entstammen oder weil sie eine Beeinträchtigung haben. Ihnen wird die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung, Freizeit-, Kultur- oder Sporteinrichtungen und damit allem, was unsere Gesellschaft an Reichtum zu bieten hat, verwehrt.

Wir Grüne setzen uns für umfassende Verteilungsgerechtigkeit ein. Dazu gehört zum Beispiel der branchenübergreifende Mindestlohn, aber auch ein Gesundheitsvorsorgesystem, an dem sich alle Einkommen beteiligen, und das alle Menschen gleichermaßen medizinisch versorgt.

Wir wünschen uns für alle Menschen eine Perspektive für ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben in der Mitte unserer Gesellschaft. Soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft ist der Schlüssel, sie ist ein wichtiger Garant für den sozialen Frieden und die Stärkung unserer Demokratie. Sie ist deshalb kein Luxus, sondern ein Menschenrecht!