Es ist nicht die Freiheit des Marktes oder die von der CDU jetzt beschworene Vertragsfreiheit, die Wohnungssuchende dazu bringt, sich auf dieses Geschäft einzulassen. Es ist die pure, schlichte Wohnungsnot und die Tatsache, dass Wohnraum in der Rheinschiene Mangelware geworden ist.
Wirtschaftlich bedrohlich wird diese Lage für Familien, die umziehen müssen, für Alleinerziehende, bei denen die Miete einen wesentlichen Teil ihres Einkommens auffrisst. Für sie alle wird der Wohnungswechsel zur finanziellen Hypothek. Es ist darum zynisch, wenn CDU und CSU nun verkünden, sie sähen keinen Grund, das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage einzuführen, weil doch Vertragsfreiheit herrsche und außerdem niemand gezwungen sei, in eine „hippe“ Region umzuziehen. Es ignoriert schlicht das Grundproblem, das Düsseldorf, Köln, Bonn mit Städten wie Hamburg, Berlin, Stuttgart und München teilt: Wohnraum, vor allem günstiger Wohnraum, ist in den Städten knapp geworden, weil die Wohnungspolitik in den vergangenen zwanzig Jahren davon ausging, das Wohnungsproblem in Deutschland sei geregelt.
Wir setzen darum nicht nur eine politische Priorität bei der Schaffung von sozial gebundenem Mietwohnungsraum. Wir wollen darum auch, dass diejenigen, die den Makler beauftragen, ihn auch bezahlen. Darum wollen wir eine Änderung der Bundesgesetzgebung über den Bundesrat. Es ist die Umsetzung eines einfachen Prinzips, das in allen anderen Lebensbereichen auch gilt: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Und es ist eine notwendige Entlastung für alle die, die unter dem Wohnungsmangel mit hohen Mietpreisen schon genug leiden: Die Mieterinnen und Mietern in NRW.“