Herbstliche Güllefluten verringern

Norwich Rüße fordert

Portrait Norwich Rüße

Immer wieder im Herbst passiert es: Jede Menge Lkws fahren über  die deutsch-niederländische Grenze, um Gülle aus den großen Mastställen unseres Nachbarlandes auf Felder in NRW zu bringen. Für die niederländischen Bauern ist das in zweifacher Hinsicht interessant. Im Vergleich mit den Niederlanden darf in Deutschland noch spät im Herbst Gülle auf die Äcker ausgebracht werden. Das erspart den Bau zusätzlichen Lagerraums. Ökologisch ist das jedoch äußerst fragwürdig, weil die Pflanzen kaum noch wachsen und somit nur einen geringen Düngebedarf haben. Vor allem ist der Export von Gülle aber lukrativ für die niederländischen  Bauern, weil die Verfrachtung nach Deutschland viel billiger ist als eine Verwertung der gewaltigen Mengen in den Niederlanden.
Für die rheinischen Ackerbaubetriebe ist die niederländische Gülle interessant, weil sie teuren Mineraldünger ersetzt. Aber die niederländischen Importe haben in der Vergangenheit dermaßen zugenommen, dass sich die Nitratwerte im Grundwasser in den betroffenen Grenzregionen bedenklich erhöht haben. Solche Werte kannte man bislang vor allem aus dem Münsterland, einer der Hochburgen der industriellen Mast von Schweinen und Hähnchen in Deutschland. Durch die extreme und in den letzten Jahren weiter gewachsene Konzentration der Viehhaltung im Münsterland ist der Nährstoffdruck in dieser Region extrem. Dort ist eine Viehdichte erreicht, die eine verträgliche Verwertung der anfallenden Gülle vor Ort unmöglich macht. Zu den hohen Tierbeständen kommen noch die Biogasanlagen, deren Gärreste ebenfalls auf den Feldern entsorgt werden. In ganz NRW sind es mittlerweile fast 600 Anlagen, die neben Strom und Wärme auch jede Menge Nährstoffe produzieren.
Für das Land NRW stellt sich da die Frage, wie man mit dieser Nährstoffflut umgeht? Als erste Maßnahme wurden die Kontrollen der Nährstoffströme verbessert, damit man überhaupt sieht, wo die ganze Gülle bleibt. Ein vielleicht wünschenswertes Verbot weiterer neuer großer Mastställe ist aufgrund der von schwarz-gelb weiterhin gestützten baurechtlichen Privilegierung nicht möglich.
Möglich ist aber, eine ordnungsgemäße Verwertung der anfallenden Gülle zu erzwingen. Mit einem präzisierenden Erlass zur Herbstdüngung hat das Land NRW hier einen weiteren wichtigen Schritt getan. Zukünftig darf sich die letzte Gülleausbringung vor der Winterpause nicht danach richten, dass die Behälter leer sein sollen, sondern es dürfen nur noch geringe, pflanzenbaulich sinnvolle Güllegaben auf den Äckern und Weiden ausgebracht werden. Komplett verboten ist nun sogar die Ausbringung von Gülle nach Silomais und bei Anbau von Winterweizen nach Mais, Raps, Kartoffeln und Rüben. In diesen Fällen ist noch ausreichend Stickstoff im Boden, den die Pflanze für das geringe Wachstum bis zur Winterruhe nutzen kann. Dieser Erlass ist ein wichtiger Schritt, um zukünftig eine Überdüngung der Felder zu verhindern. Er begrenzt insgesamt die im Herbst zur Verfügung stehende Ackerfläche und wird dazu beitragen, dass die Gülleimporte aus den Niederlanden zurückgehen werden und auch aus heimischen Güllebehältern deutlich weniger Gülle im Herbst auf die Felder verbracht wird. Das kann für den Zustand unserer Gewässer nur gut sein.