DS 16/1619 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zu Bauvorhaben unter Leitung des Bau- und Liegen-schaftsbetriebes NRW (BLB-Untersuchungsausschuss)

Abschnitt A I. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses Der Landtag Nordrhein-Westfalen  setzt einen aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern und einer entsprechenden Zahl von stellvertretenden Mitgliedern bestehenden Untersuchungsausschuss ein. Die Verteilung der zu vergebenden…

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