Das ist eine wegweisende Entscheidung für homosexuelle Paare

Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Sukzessiv-Adoption nun auch homosexuellen Paaren ermöglicht werden muss. Bislang konnten Kinder nur von einem der beiden Elternteile adoptiert werden. Ich freue mich sehr, dass die Verfassungsrichter diese Reglung endlich gekippt und damit Rechtssicherheit geschaffen haben. Aus unserer Sicht widerspricht es dem Kindeswohl eklatant, wenn nur ein Elternteil dem Kind Fürsorge und Unterhalt zu Teil werden lassen kann.

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