NRW schafft erstmals Bedarfsplan für Radschnellverbindungen 

Mit dem landesweiten Radvorrangnetz hat Nordrhein-Westfalen erstmals ein strategisches Zielnetz für wichtige Verbindungen im Radverkehr geschaffen. Nun folgt in diesem Zusammenhang ein weiterer Schritt: Das Land legt erstmals einen Bedarfsplan für Radschnellverbindungen vor. Er soll langfristig festlegen, welche Verbindungen aufgrund ihres Potenzials und ihrer Wirtschaftlichkeit als Radschnellverbindungen weiterverfolgt werden sollen und damit eine Grundlage für die weitere Planung schaffen. Hiermit möchten wir erläutern, wie der Bedarfsplan aufgebaut ist, wie er mit dem Radvorrangnetz zusammenspielt und wie es mit dem vorliegenden Entwurf nun weitergeht. 

Was sind Radschnellverbindungen? 
Auf Radschnellverbindungen soll der regionale und städtische Radverkehr beschleunigt geführt werden. Dabei gibt es möglichst keine Umwege, enge Kurven oder Kreuzungssituationen, an denen gewartet werden müsste. Die Radschnellverbindungen werden entweder als besonders breite Radwege (Radschnellwege) ausgeführt oder als sehr breite Radfahrstreifen/Protected Bike Lanes oder Fahrradstraßen. 

Was ist der Bedarfsplan für Radschnellverbindungen? 
Ein Bedarfsplan ist ein langfristiges Planungsinstrument für die Verkehrsinfrastruktur. Er legt fest, welche Infrastrukturmaßnahmen langfristig benötigt werden und welche davon prioritär weiterverfolgt werden sollen. Die Maßnahmen werden üblicherweise in verschiedene Stufen eingeordnet und in Listen und gegebenenfalls Karten dargestellt. 

Solche Bedarfspläne gibt es in Nordrhein-Westfalen bereits für andere Bereiche der Verkehrsinfrastruktur wie Straßen und ÖPNV; deutschlandweit ist der Bundesverkehrswegeplan bekannt. Nun wird für Radschnellverbindungen des Landes auf Grundlage von § 19 des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes Nordrhein-Westfalen (FaNaG) erstmals ein eigener Bedarfsplan aufgestellt. 

Wie hängen Radvorrangnetz und Bedarfsplan zusammen? 
Der Bedarfsplan knüpft unmittelbar an das gerade erstellte, landesweite Radvorrangnetz an. Das Radvorrangnetz beschreibt das übergeordnete Zielbild für zusammenhängende, überörtliche Radverkehrsverbindungen mit unterschiedlichen, bedarfsgerechten Ausbaustandards. Der Bedarfsplan zeigt nun, welche dieser Verbindungen im Premium-Standard einer Radschnellverbindung wirtschaftlich und fachlich sinnvoll sein können.

Welche Verbindungen sind im Entwurf enthalten? 
Insgesamt wurden im Entwurf für den Radschnellverbindungs-Bedarfsplan 111 Verbindungen mit einer Gesamtlänge von 1.304 Kilometern untersucht. 

  • Stufe 0: Vorausgesetzte Radschnellverbindungen des Landes 
    In dieser Stufe befinden sich die bereits fest zur Umsetzung vorgesehenen Radschnellverbindungen. Dazu gehören die RS1 bis RS7 sowie der Radschnellweg Monheim. Sie sind ohne erneute Bewertung Bestandteil des Bedarfsplans.  
  • Stufe 1: Radschnellverbindungen des Landes 
    Die Stufe 1 ist als dynamische Priorisierungsstufe angelegt und ist daher im ersten Entwurf bewusst noch nicht mit Maßnahmen gefüllt. Künftig sollen hier Radschnellverbindungen aufgenommen werden, bei denen unmittelbar mit der Planung begonnen beziehungsweise ein entsprechender Planungsauftrag erteilt werden soll. Im Unterschied zu anderen verkehrlichen Bedarfsplänen liegt der Bedarfsplan für Radschnellverbindungen nun erstmals  im Entwurf vor. Das bedeutet: Die landesweite Potenzialanalyse hat Verbindungen sichtbar gemacht, die vor Ort teilweise bislang noch nicht als mögliche Radschnellverbindungen betrachtet wurden. Die Projekte in Stufe 1 sollen deshalb bewusst schrittweise und gemeinsam mit den Kommunen weiterentwickelt werden. Auf Antrag können geeignete Verbindungen aus der Stufe 2 in die Stufe 1 aufgenommen werden. 
  • Stufe 2: Potenzielle Radschnellverbindungen des Landes 
    In dieser Stufe befinden sich 51 der 111 untersuchten Verbindungen. Die Voraussetzung dafür ist ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von mindestens 0,8 sowie eine prognostizierte Radverkehrsnachfrage von mindestens 2.000 Radfahrenden pro Tag auf mindestens fünf Kilometern der Strecke. 
    Diese Verbindungen erscheinen damit grundsätzlich für eine Aufstufung zur Radschnellverbindung geeignet. Wenn vor Ort das Interesse und die Bereitschaft zur Umsetzung einer Maßnahme bestehen, kann diese auf Antrag der Kommune(n) aus Stufe 2 in Stufe 1 aufgenommen werden. Geschieht dies absehbar nicht, werden die Projekte zunächst als Radvorrangrouten weiterverfolgt. 
  • Stufe 3: Die übrigen 60 Maßnahmen erfüllen mindestens eine der beiden Voraussetzungen für Stufe 2 nicht. Sie werden deshalb zunächst als Radvorrangrouten oder, bei entsprechend geringerem Potenzial, als Radwege im Basisstandard des landesweiten Radvorrangnetzes weiterverfolgt. Stufe 3: Weitere, untersuchte Radschnellverbindungen 

Was bedeutet das für Kommunen? 
Der Bedarfsplan bietet Kommunen eine neue Möglichkeit, gemeinsam mit dem Land besonders wichtige Radverkehrsverbindungen zu priorisieren. 

Für die Aufnahme einer Maßnahme aus Stufe 2 in Stufe 1 ist ein dreistufiges Verfahren vorgesehen: 

  • 1. Absichtserklärung zwischen Kommune(n) und Straßen.NRW: Darin werden unter anderem Art und Umfang der Maßnahme, rechtliche Grundlagen sowie Zuständigkeiten für Planung, Eigentum und Baulast geklärt.
  • 2. Prüfung durch das Ministerium: Insbesondere die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und fachlichen Kriterien werden geprüft. 
  • 3. Beteiligung des Landtags: Anschließend wird dem Verkehrsausschuss des Landtags eine Vorlage zur Herstellung des Einvernehmens vorgelegt. 

Wie geht es jetzt weiter? 
Mit der Veröffentlichung beginnt nun die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Strategischen Umweltprüfung (SUP). Dabei werden die Auswirkungen des Bedarfsplans unter anderem auf Böden, Wasser, Luft und Landschaft betrachtet. Stellungnahmen können bis zum 1. Dezember 2026 über das Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden. Zudem wird der Entwurf den regionalen Planungsträgern übermittelt. Dazu gehören die fünf Regionalräte der Bezirksregierungen sowie das Ruhrparlament. Im Anschluss erfolgt die Einvernehmensherstellung mit dem Verkehrsausschuss des Landtags.  

Wie geht es mit den bestehenden sieben Radschnellverbindungs-Projekten voran? 
Immer wieder wird kritisiert, dass die bereits beschlossenen Radschnellverbindungen (RS 1–7) in der Umsetzung nur stockend vorankommen. Dabei spielt eine Rolle, dass gerade Radschnellverbindungen als Premium-Radwege einen hohen planerischen Aufwand erfordern. Bei den Teilabschnitten der Projekte ist teilweise Straßen.NRW, teilweise auch die Kommunen selbst für die Planung zuständig. Offenbar wurde der Planungsaufwand in der Vergangenheit an manchen Stellen unterschätzt. Verkehrsminister Oliver Krischer räumt der Planung und Umsetzung der Radschnellverbindungen eine hohe Priorität ein. Die Planungsprozesse werden nun durch das Ministerium enger begleitet. Auch wenn die Projekte natürlich weiterhin Zeit benötigen und es an manchen Stellen noch Probleme zu bewältigen gibt, schreitet der tatsächliche Ausbau der Radschnellverbindungen nun merklich voran. 

Unser Fazit: Jetzt werden die nächsten Projekte konkret 
Der Bedarfsplan ist ein wichtiger Baustein für eine strategische und verlässliche Radverkehrsplanung in Nordrhein-Westfalen. Er schafft eine langfristige Perspektive für Radschnellverbindungen des Landes und ermöglicht eine gezielte Weiterplanung besonders geeigneter Verbindungen. So können die vorhandenen Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie für den Alltagsradverkehr besonders viel bewirken können. Für die Kommunen bedeutet das: Jetzt lohnt sich der Blick auf die eigenen Verbindungen im Entwurf. Insbesondere bei Maßnahmen der Stufe 2 besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Land eine Aufnahme in die prioritäre Stufe 1 anzustoßen. 

Der Entwurf des Bedarfsplans sowie die Übersichtskarte, die untersuchten Verbindungen und weitere Unterlagen sind hier verfügbar 

Untersuchungsausschuss weiterh…