Altschulden: Mehr als 200 NRW-Kommunen erhalten zusätzliche Mittel aus dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz

Die schwarz-grüne Landesregierung hat die vollständige und unmittelbare Weiterleitung der Gelder aus dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen beschlossen. In den Jahren 2026 bis 2029 erhält das Land aus dem LKEG jährlich rund 164 Millionen Euro vom Bund. Diese Mittel werden vollständig und ohne Abzüge als sogenannte Altschuldenhilfe an hoch verschuldete Städte und Gemeinden ausgezahlt. In NRW werden davon in den kommenden vier Jahren 200 Städte und Gemeinden profitieren. Beteiligt werden alle Kommunen, die zum Stichtag 31.12.2024 Liquiditätskredite von mehr als 100 Euro pro Einwohner*in in ihren Bilanzen halten. Eine Übersicht über die Zuweisungen an die einzelnen Kommunen ist der hier verlinkten Anlage zu entnehmen.

Auszahlung erfolgt automatisch und vollkommen unbürokratisch
Die Landesregierung hat beschlossen, die Bundesmittel ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren anhand der dem Land gemeldeten Schuldenstände auszuzahlen. Anders als beim Altschuldenentlastungsgesetz gibt es hierbei aus Gründen der Rechtssicherheit keine Ausnahmen für Kommunen, die in der Vergangenheit besonders finanzkräftig waren. Es profitieren somit alle betroffenen Städte und Gemeinden. Die Mittel stehen den Kommunen zur freien Verfügung. Als Landtagsfraktion empfehlen wir jedoch ausdrücklich, diese Mittel nicht für zusätzliche Ausgaben zu verwenden. Stattdessen sollten sie zur Ergebnisverbesserung eingesetzt werden, um die Aufnahme neuer Liquiditätskredite zu reduzieren bzw. bestehende Kredite zurückzuführen.

Bundeshilfen bleiben weit hinter ursprünglichen Versprechungen zurück 
Mit der vom Bund zur Verfügung gestellten Summe von jeweils 250 Millionen Euro deutschlandweit (davon 164 Millionen für NRW) über vier Jahre bleibt die Bundesregierung gleichwohl weit hinter den ursprünglichen Versprechen der Vorgängerregierungen zurück. Diese hatten zugesagt, die Hälfte der kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu übernehmen. Zum Stichtag 31.12.2024 beliefen sich diese bundesweit auf rund 32 Milliarden Euro. Umso unverständlicher ist es, dass diese überschaubare Altschuldenhilfe mit Finanzzusagen an die finanzstarken Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg (Geberländer im Länderfinanzausgleich) gekoppelt wurde, welche deutlich höhere Zuweisungen von jeweils 400 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Als Grüne Landtagsfraktion werden wir daher weiterhin für eine echte Beteiligung des Bundes an der Entlastung der kommunalen Haushalte und der Entschuldung unserer Kommunen kämpfen. 

Altschuldenentlastung des Landes NRW inzwischen vollständig umgesetzt 
Wesentlich effektiver als die oben dargestellten Bundeshilfen wirkt das Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG) des Landes NRW, welches inzwischen vollständig umgesetzt wurde. Dadurch hat das Land NRW seinen Kommunen Liquiditätskredite in Höhe von 8,9 Milliarden Euro vollständig und dauerhaft abgenommen und in die Landesschuld überführt. Auf diese Weise wurde die kommunale Eigenkapitaldecke um fast neun Milliarden Euro gestärkt. Die teilnehmenden Kommunen profitieren zudem von einer jährlichen Zinsersparnis von aktuell rund 350 Millionen Euro (bei dem angenommenen aktuellen Schuldzinssatz von ca. 4 Prozent). Wie hoch die Entschuldung der einzelnen teilnehmenden Kommunen ausfällt, könnt ihr der hier verlinkten Tabelle noch einmal entnehmen. 

Wir bauen Medienkompetenzförde…