Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 – was die Arbeitskreisrechnung für Eure Kommunen bedeutet

Die Landesregierung hat die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2027 veröffentlicht. Was Ihr aus den Zahlen für Eure Kommune ablesen und in Eure politische Arbeit mitnehmen könnt, stelle wir Euch im Folgenden vor.

Arbeitskreisrechnung zeigt voraussichtliche gemeindescharfe Zuweisungen
Die Arbeitskreisrechnung basiert auf der letzten Steuerschätzung aus dem Mai 2026 und enthält noch nicht die abschließenden Steuereinnahmen des Referenzzeitraums für das GFG 2027. Dieser endet erst am 30. September 2026. Daher sind die angegebenen Zuweisungen für die einzelnen Städte und Gemeinden nur eine vorläufige, aber schon vergleichsweise sichere Prognose. Die finalen Werte werden mit der Modellrechnung im Oktober vorgelegt. Dennoch ist die Arbeitskreisrechnung eine sehr wichtige Grundlage für die Kämmereien, um ihre Haushaltentwürfe für das kommende Jahr aufzustellen. Auch für die Kommunalpolitik bietet sie eine transparente Information über die derzeit zu erwartenden Zuweisungen des Landes. Die Lektüre lohnt sich also, um die Entwicklung einzelner Zuweisungen für die eigene Kommune auch im Vergleich zum Vorjahreswert einzuschätzen und um gezielte Nachfragen an die Verwaltung richten zu können.

Veränderungen der (Schlüssel-)Zuweisungen sind für jede Kommune individuell zu betrachten
Die Verteilung der bedarfsabhängigen Schlüsselzuweisungen (ca. 84 Prozent der gesamten Finanzausgleichsmasse) erfolgt nach einem komplexen finanzwissenschaftlichen Mechanismus, der anhand der Finanzkraft und des Finanzbedarfs jeder einzelnen Kommune hergeleitet wird. Da sich insbesondere die Finanzkraft (Steuereinnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer), aber auch der Finanzbedarf regelmäßig ändern können, kommt es jedes Jahr zwangsläufig zu kleineren und größeren Verschiebungen bei den Schlüsselzuweisungen. Als Grüne Fraktion ist es uns wichtig, dass die begrenzten Mittel des GFG zuerst dorthin fließen, wo sie am dringendsten gebraucht werden und dass sie bedarfsbezogen auf Grundlage möglichst aktueller Daten verteilt werden. Sinkenden Schlüsselzuweisungen steht deshalb in der Regel eine Zunahme der kommunalen Steuerkraft gegenüber. Dennoch können sie die betroffenen Kommunen vor enorme Herausforderungen stellen.

Verbundsatz steigt erstmal seit 40 Jahren
Über die wichtigsten Neuigkeiten zum GFG 2027 haben wir Euch bereits in einer Kommunalinfo kurz vor den Sommerferien informiert: Der Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes wird ab dem Jahr 2027 dauerhaft von 23 auf zunächst 23,5 Prozent steigen. Diese Steigerung lässt sich nun auch in der Arbeitskreisrechnung ablesen. Das Volumen des Gemeindefinanzierungsgesetzes steigt im Vergleich zum Vorjahr um etwa 360 Millionen Euro auf rund 17,1 Milliarden Euro an, während umgekehrt die Steuereinnahmen des Landes insgesamt sinken. Abgesehen von dieser Anhebung des Verbundsatzes ändert sich an den Eckpunkten bzw. der Systematik des GFG nichts Wesentliches.

Dennoch steht das Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 insgesamt unter dem Eindruck sinkender Steuereinnahmen und einer schwächelnden Wirtschaft, die wir aktuell in ganz Deutschland beobachten und deren Auswirkungen neben den Ländern insbesondere die Kommunen massiv treffen. Ohne die Entscheidung, den Verbundsatz nach 40 Jahren Stagnation trotz eines äußerst angespannten Landeshaushalts erstmals wieder anzuheben, würden die Zuweisungen an die Kommunen im kommenden Jahr sinken und die kommunale Finanzkrise zusätzlich verschärfen.

Kommunale Modernisierungsagenda vereinbart
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben darüber hinaus vereinbart, einen gemeinsamen strategischen und langfristigen Prozess zur Modernisierung und finanziellen Stabilisierung unserer Kommunen zu beginnen, der weitere finanzielle Verbesserungen, aber auch weitreichende Entlastungen auf der Ausgabenseite zum Ziel hat. Eine nachhaltige und dauerhafte Beendigung der derzeitigen kommunalen Finanzmisere wird jedoch nicht allein durch Land und Kommunen zu schaffen sein. Auch die Bundesregierung ist weiterhin gefordert, endlich ihren Teil der Verantwortung zu tragen und insbesondere für eine Entlastung der Kommunen bei den stark steigenden Kosten für wichtige soziale Leistungen, vor allem in der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und bei den Hilfen zur Pflege, zu sorgen.

Gemeindefinanzierungsgesetz wird voraussichtlich im Dezember beschlossen
Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 wird voraussichtlich im September in den Landtag eingebracht und wie in jedem Jahr parallel zum Haushaltsgesetzgebungsverfahren beraten. Das GFG wird traditionell im Dezember beschlossen, damit die Zuweisungen an die Kommunen für das kommende Jahr pünktlich fließen können.

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