Die Finanzkrise in den Kommunen hat bundesweit historische Ausmaße erreicht. Noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik ging es den Kommunen finanziell so schlecht wie heute. Die Bundesregierung weigert sich jedoch weiterhin, eine Lösung zu unterstützen, die die finanzielle Ausstattung der Kommunen nachhaltig verbessert.
Angesichts der äußerst angespannten Finanzlage der Städte, Gemeinden und Kreise im Land hat die schwarz-grüne Landesregierung deshalb nun – erstmals seit 40 Jahren – eine strukturelle, dauerhafte Erhöhung der kommunalen Finanzausstattung auf den Weg gebracht. Die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) sehen vor, dass der Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen für das Jahr 2027 dauerhaft von 23 auf 23,5 Prozent steigt. Dieser sogenannte Verbundsatz war seit 1986 unverändert. Die Erhöhung stellt somit einen Paradigmenwechsel dar.
Trotz sinkender Steuereinnahmen stabilisiert das Land so die wichtigsten Zuweisungen an unsere Kommunen und wird im kommenden Jahr mit voraussichtlich 17,13 Milliarden Euro erneut eine Rekordsumme über das GFG ausbezahlen. Allein durch die Erhöhung des Verbundsatzes wächst das Volumen um rund 360 Millionen Euro. Ohne diese Maßnahme hätten unsere Städte, Gemeinden und Kreise im kommenden Jahr hingegen sogar eine Reduzierung der Verbundmasse hinnehmen müssen. Die langfristige Finanzzusage an die Kommunen stellt damit eine enorme Herausforderung für den ebenfalls angespannten Landeshaushalt dar, da die Regelungen der Schuldenbremse den finanziellen Spielraum des Landes erheblich einschränken und mit dem heute beschlossenen Haushaltsplanentwurf maximal ausgereizt werden.
Einstieg in langfristige Modernisierung und Stabilisierung
Angesichts der tiefgreifenden Finanzkrise haben die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände zudem vereinbart, einen gemeinsamen strategischen und langfristigen Prozess zur Modernisierung und finanziellen Stabilisierung unserer Kommunen zu beginnen. Ziel ist es, die kommunalen Haushalte durch umfassende Strukturreformen, die von einer weiteren Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung begleitet werden, wieder auf gesunde Beine zu stellen. Die Anhebung des GFG-Verbundsatzes auf 23,5 Prozent ist dazu der erste Schritt und ein wichtiges Signal an die kommunale Familie. Weitere Schritte, zum Beispiel eine stärkere Pauschalierung von Förderprogrammen, eine umfassende kommunale Aufgabenkritik sowie einfachere digitalere Verwaltungsverfahren, sollen folgen.
Verbändeanhörung zum GFG wird nun gestartet
Auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses wird nun die frühzeitige Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eingeleitet. Die Einbringung des Gesetzentwurfs für das GFG 2027 in den Landtag wird dann voraussichtlich im September erfolgen. Bis dahin sind auch konkrete, kommunalspezifische Prognosen für die Zuweisungen an die Kommunen, die sogenannten Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschalen, zu erwarten. Nach einer erneuten Sachverständigenanhörung wird das GFG dann planmäßig gemeinsam mit dem Landeshaushalt im Dezember verabschiedet.
