Wir haben das Ausführungsgesetz NRW zum Glücksspielstaatsvertrag geändert. Was sperrig klingt, ist von enormer praktischer Relevanz auch für die Kommunen vor Ort. Die Auswirkungen von Glücksspiel betreffen Millionen von Menschen. Laut einer Befragung im Auftrag des Suchtbeauftragten der Bundesregierung haben deutschlandweit ca. 36 Prozent der Erwachsenen in den vergangenen 12 Monaten am Glücksspiel teilgenommen. Unser Ziel ist es, Spieler*innen bestmöglich zu schützen. Mit der Reform werden wir dieser Verantwortung gerecht.
Die Änderungen sind zudem für die Kommunen von erheblicher Bedeutung, insbesondere für ihre Ordnungsämter, die in vielen Fällen für die Glücksspielaufsicht zuständig sind. Den Gesetzentwurf der Landesregierung findet ihr hier, unseren Änderungsantrag hier. Im Folgenden geben wir euch einen Überblick darüber, was die Reform konkret bedeutet.
Die Leitlinien für den Umgang mit Glücksspiel sind seit 2021 im neuen Glücksspielstaatsvertrag geregelt, den die Bundesländer gemeinsam erarbeitet haben. Als oberste Ziele setzt der Staatsvertrag die Bekämpfung von Glücksspielsucht sowie den Jugend- und Spieler*innenschutz fest. Gleichzeitig wird dort die Kanalisierungsfunktion des legalen Glücksspiels betont. Denn eine Überregulierung würde dazu führen, dass sich das Spielgeschehen verstärkt in den illegalen Markt verlagert, der ohne Altersbeschränkungen und Maßnahmen zum Spieler*innenschutz die Gefahr für Suchtentwicklungen massiv erhöht. Insofern befindet sich jede Glücksspielregulierung immer in einem gewissen Spannungsfeld.
Die konkrete Ausgestaltung der Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag wird in NRW in dessen Ausführungsgesetz vorgenommen. Dieses haben wir nun an entscheidenden Stellen angepasst. Neben redaktionellen und klarstellenden Änderungen, die die Auslegung des Gesetzes erleichtern sollen, verbessern wir vor allem den Jugendschutz.
Differenzierte Abstandsregelungen
Der festgelegte Mindestabstand von 350 Metern zu Schulen sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen für neue Standorte von Spielhallen oder Wettbüros wird so angepasst, dass nun die nächste Grundstücksgrenze und nicht mehr der nächste Eingang zugrunde gelegt wird. Das sorgt für eine einfachere Verwaltung und stellt sicher, dass der Mindestabstand nicht umgangen wird.
Mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf der Landesregierung haben wir darüber hinaus dafür gesorgt, dass ab dem 01.01.2029 auch für bestehende Spielhallen ein Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen greift. Damit stellen wir sicher, dass auch im Bestand keine unregulierte Normalisierung des Glücksspiels für Kinder und Jugendliche entsteht. Durch die Änderungen an diesem Gesetz dürfen Kommunen Abweichungen vom Mindestabstand nur unter strengen Voraussetzungen und in begründeten Einzelfällen zulassen. Neben einer besonderen Schulung ist hier das erhöhte Mindestalter von 21 Jahren zu nennen. Diese Vorgabe stellt eine differenzierte Anpassung an den wegfallenden Mindestabstand zu Schulen sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen dar. Wir stellen so sicher, dass insbesondere Schüler*innen weiterführender Schulen durch die in diesen Fällen geringeren Abstände nicht zusätzlich zum Glücksspiel verleitet werden. Denn sie sind in der Regel unter 21 Jahre alt und haben daher keinen Zutritt zu Spielhallen.
Konsequentes Werbeverbot
Darüber hinaus nimmt unser Änderungsantrag eine entscheidende Anpassung am Gesetzentwurf der Landesregierung beim Werbeverbot für Wettbüros vor. Der Gesetzentwurf sah vor, das bisherige umfassende Verbot aufzuweichen und künftig nur noch „übermäßige Werbung“ zu untersagen.
Diese Abschwächung halten wir aus Gründen des Spieler*innenschutzes für den falschen Weg. Deshalb haben wir mit unserem Änderungsantrag erreicht, dass es bei einem umfassenden Werbeverbot bleibt. Nur so lässt sich konsequent verhindern, dass Spieler*innen und unbeteiligte Passant*innen durch die äußere Gestaltung von Wettbüros zum Glücksspiel verleitet werden.
Regelung zum Cannabiskonsum
Das Verbot, in Spielhallen alkoholische Getränke auszuschenken, zu verkaufen oder zu konsumieren, besteht seit vielen Jahren und das aus gutem Grund. Wer um Geld spielt, sollte einen klaren Kopf bewahren. Alkohol kann die Risikowahrnehmung beeinträchtigen und dazu führen, dass falsche Entscheidungen getroffen oder hohe Geldbeträge verspielt werden.
Aus denselben Gründen ist es folgerichtig, auch den Konsum cannabishaltiger Substanzen beim Glücksspiel zu untersagen. Cannabis kann das Urteilsvermögen beeinflussen und steht damit einem verantwortungsbewussten Spielverhalten entgegen. Ein solches Verbot stärkt daher den Spieler*innenschutz.
