Der Umbaubooster kommt: NRW macht Bauen einfacher, schneller und nachhaltiger 

Wohnen ist vielerorts die soziale Frage unserer Zeit. Wir haben in NRW deshalb die Wohnraumförderung mehrfach deutlich erhöht und investieren in dieser Legislatur zwölf Milliarden Euro, ein Rekordwert. Zudem haben wir den Mieterschutz ausgeweitet

Ohne die Auflösung der Baukrise können diese Erfolge jedoch nur der Symptombekämpfung dienen. In angespannten Märkten braucht es neuen Wohnraum. Dabei sind uns Grünen Bezahlbarkeit und Flächeneffizienz besonders wichtig. Wir freuen uns deshalb sehr, dass wir im vergangenen Plenum nach der letzten Novelle 2023 erneut ein Update der Landesbauordnung verabschieden konnten. Dabei wurde auch das Denkmalschutzgesetz novelliert. Wir geben Euch hier einen Überblick über die Neuheiten der beiden Bereiche.  

Startschuss für den Um- und Ausbaubooster 
Die neue Landesbauordnung ist der Startschuss für eine echte Um- und Ausbaukultur in NRW. Der Umbau von Büros und leerstehenden Läden wird deutlich erleichtert. Auch der Bau neuer Wohnungen auf dem Dach bestehender Gebäude wird attraktiver, da viele Nachrüstungen des Bestandsgebäudes entfallen. So entstehen neue Wohnungen, ohne weitere wertvolle Grünflächen zu versiegeln. 

Zusätzlich machen wir das Bauen günstiger, flexibler und digitalisieren das Antragsverfahren. So wird der digitale Bauantrag zum Standard, die bisher erforderliche Schriftform entfällt. Die Schutzziele sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Schutz von Leben, Gesundheit und natürlichen Lebensgrundlagen, bleiben uneingeschränkt gewahrt. Alle darüber hinausgehenden Detailfragen können Bauwillige und Bauunternehmen künftig frei miteinander vereinbaren. So lassen sich Baukosten senken, denn Regelungen wie zur Anzahl der Steckdosen in Kinderzimmern werden nicht mehr vorgeschrieben. 

Lebendiger Denkmalschutz im Wandel 
Im Rahmen des Artikelgesetzes wurde auch das Denkmalschutzgesetz überarbeitet. Uns ist klar: Denkmäler sind integrale Bestandteile unseres Erbes und identitätsstiftende Elemente unserer Kommunen. Aus kulturellen, ästhetischen und wissenschaftlichen Gründen ist es eine wichtige Aufgabe, sie für nachfolgende Generationen zu erhalten. Ein lebendiger Denkmalschutz muss aber auch aktuelle und künftige Herausforderungen berücksichtigen. Doch die sich verschärfende Sicherheitslage und nicht zuletzt der Sanierungsstau der Infrastruktur erfordern entsprechende Anpassungen, die wir in den letzten Monaten intensiv diskutiert haben.  

Wir haben die fachlichen Hinweise der Expert*innen aus der Sachverständigenanhörung bei beiden Gesetzesteilen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner beraten, gewogen und einfließen lassen. Mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf konnten wir weitere relevante Aspekte vereinbaren und zur Umsetzung bringen. 

Potenziale im Bestand konsequent nutzen 
Mit der Novelle der Landesbauordnung stärken wir kostengünstige Nachverdichtungen und Nachrüstungen im städtebaulich integrierten Bestand. Die Potenziale, auf diesem Weg flächenschonend und zielgenau Wohnraum zu schaffen, sind enorm: Prof. Hillebrandt (Uni Wuppertal) schätzt, dass durch Aufstockungen bundesweit 2,4 Millionen zusätzliche Wohnungen und durch den Umbau leerstehender Büroimmobilien weitere 1,8 Millionen Einheiten entstehen können. Deshalb machen wir Aufstockungen und den bisher schwierigen Umbau von Büroflächen und leerstehenden Ladenlokalen günstiger und einfacher. 

Bei Umbauten und Aufstockungen eines bestehenden Gebäudes um maximal ein Geschoss sind die aktuellen Standards, beispielsweise zu Abstandsflächen, Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz, tragenden Wänden, Stützen, Außenwänden, Brandwänden, Decken, Dächern, Trennwänden, Treppen sowie notwendigen Treppenräumen und Ausgängen, auf die bestehenden Gebäudeteile ganz oder teilweise nicht mehr anzuwenden. Diese fallen auf die Regelungen zum ursprünglichen Genehmigungszeitpunkt zurück. Für die neu gebauten Gebäudeteile gelten die aktuellen Standards.  

Entschlackung von Baukostentreibern 
Wir beschränken die Berücksichtigung der „anerkannten Regeln der Technik“, auch im Neubau. Hintergrund sind ausufernde und kostentreibende DIN-Normen. Beispiele hierfür sind die Anzahl der Steckdosen in Kinderzimmern oder die Dicke von Geschossdecken. Künftig müssen 90 Prozent der DIN-Vorschriften nicht mehr beachtet werden, sofern sich Bauwillige und Bauausführende darauf einigen. 

Genehmigungsfiktion wird eingeführt 
Mit § 74 erfolgt eine Anpassung an die Musterbauordnung: Für Vorhaben, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (also nicht für Sonderbauten) zu prüfen sind, wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt. Bauwillige haben dabei die Möglichkeit, gegenüber der Bauaufsichtsbehörde auf den Eintritt der Genehmigungsfiktion zu verzichten. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Banken oder Versicherungen vielfach eine Baugenehmigung für ein Vorhaben einfordern. Die bundesweite Einführung der Fiktion ist Bestandteil bundespolitischer Absprachen der Länder und der Bundesregierung. Bei den kommunalen Spitzenverbänden ist diese allerdings nicht unumstritten. Die anderen Flächenländer haben die Fiktion bereits eingeführt, NRW zieht an dieser Stelle nach. Wir werden beobachten, welche Auswirkungen die Regelung in der Praxis haben wird. 

Katalog der Verfahrensfreiheit wird ausgeweitet 
Verfahrensfreiheit bedeutet, dass kein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Sie entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlichen Vorschriften, kann Vorhaben aber beschleunigen. Hier erweitern wir den Katalog: Wir stärken die Energiewende, indem wir die Errichtung von E-Tankstellen und Umspannwerken von der Baugenehmigungspflicht ausnehmen. Das Gleiche gilt für den Bau von Freiflächensolaranlagen. 

Mit dem Änderungsantrag entfällt die Verfahrensfreiheit wieder für landwirtschaftliche Gebäude, die nicht nur dem vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren dienen. Verfahrensfrei werden hingegen auch Verkaufsstände der Land- und Gartenbauwirtschaft zur Stärkung des Eigenvertriebs sowie Drohnenlandeplätze. Die dafür geltenden Gesetze, zum Beispiel zum Umwelt- und Lärmschutz, müssen natürlich weiterhin eingehalten werden. 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen sicherheitspolitischen Ausrichtung des Bundes gibt es weitere Anpassungen. Unter anderem werden Anlagen, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, künftig vollständig verfahrensfrei gestellt. 

Bodendenkmalschutz, Kongress und Denkmalpreis beschlossen 
Der Denkmalschutz wird flexibilisiert. Das betrifft Liegenschaften des Landes oder Bundes, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, aber auch solche der Bundespolizei, des Zivil- oder Katastrophenschutzes sowie der Unfallhilfe. Dazu gehören auch Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW, Universitätskliniken und Studierendenwerke. Künftig benötigen nicht planfeststellungspflichtige Änderungen bei Infrastrukturvorhaben keine denkmalrechtliche Erlaubnis mehr. 

Es freut uns, dass die Benehmensherstellung mit den Landschaftsverbänden in Angelegenheiten des Bodendenkmalschutzes durch unseren Änderungsantrag erhalten bleibt. Der geplante Wegfall hatte in der Anhörung zu intensiven Diskussionen geführt, da die Nutzung der fachlichen Expertise vor Baumaßnahmen in der Praxis von großer Bedeutung ist. 

Mit dem Maßnahmepaket soll auch die Akzeptanz des Denkmalschutzes gestärkt werden. Zu diesem Zweck wird das Land den „Landespreis für Denkmalpflege und Denkmalschutz“ vergeben. Um die Wirkung des Gesetzes prüfen zu können, wurde eine Berichtspflicht des Ministeriums an den Landtag eingeführt. Zudem konnten wir die verbindliche Durchführung eines Landesdenkmalkongresses für das Jahr 2027 vereinbaren. Dieser wird Ansätze pragmatischer Denkmalpflege aufzeigen und den fachpolitischen Diskurs anregen. Die praktische Umsetzung der Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes wird zum Jahresbeginn 2029 überprüft. Auf dieser Grundlage können bei Bedarf weitere Anpassungen und Konkretisierungen vorgenommen werden. 

Weitere Neuerungen im Änderungsantrag 
Der Änderungsantrag bringt einige weitere Neuerungen mit sich. So wird beispielsweise bei Umbauten eine Mindestfensterfläche im Verhältnis zur Raumgröße eingeführt, um Aufenthaltsräume mit zu wenig Tageslicht zu vermeiden. Wir stellen klar, dass die Regelungen zur Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude weiterhin gelten, selbst wenn diese bei Umbaumaßnahmen unter die Vereinfachungen der neuen Landesbauordnung fallen sollten. Brandsachverständige mit abweichender Qualifikation dürfen zudem weiterhin Brandschutzkonzepte erstellen. 

Ausblick: Faires-Wohnen-Gesetz 
Die neuen Gesetze treten am 1. September in Kraft. In der letzten Parlamentswoche vor der Sommerpause hat die schwarz-grüne Koalition bereits den nächsten Gesetzentwurf für ein „Faires-Wohnen-Gesetz“ zur Sicherstellung angemessener Wohn- und Unterbringungsverhältnisse eingebracht. Damit wird das Wohnraumstärkungsgesetz substanziell weiterentwickelt und die Handlungsmöglichkeiten gegen Problemimmobilien und ausbeuterische Wohnverhältnisse werden deutlich gestärkt. Es sieht scharfe Eingriffsmöglichkeiten für Kommunen, ein Verbot ausbeuterischer Überlassungspraktiken, die Reduktion von Kurzzeitvermietungen, neue Instrumente wie die Treuhandverwaltung, ein Gütesiegel „Faire Unterkunft“ sowie als letztes Mittel die Enteignung besonders problematischer Immobilien vor. 

Mehr Unabhängigkeit und Sicher…