Entlastung der Polizei und Justiz durch Einstufung des Schwarzfahrens als Ordnungswidrig-keit

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ausgangslage

Gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung sieht die überwiegende Anzahl der Gerichte in der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrausweis den Straftatbestand des Erschleichens einer Beförderungsleistung im Sinne des Paragraphen 265a Absatz 1 Variante 3 des Strafgesetzbuches verwirklicht.
Laut einem Artikel in der Ausgabe der Rheinischen Post vom 22. September 2017 hält der Minister der Justiz, Peter Biesenbach, es für eine „Fehlentwicklung“, dass einer Person, die „keine Kurzstreckenfahrkarte für 1,50 Euro“ für den Transport in einem öffentlichen Verkehrsmittel kaufe, „Gefängnis drohen könne“. Dem Artikel zufolge gibt der Minister zu verstehen, er erachte die Einstufung dieser Fälle als Ordnungswidrigkeiten für vorzugswürdig. Erst „hartnäckige Wiederholungstäter“ sollten bestraft werden.
Mit dieser Forderung befindet er sich in Gesellschaft von Polizeigewerkschaften und vielen Jugendrichterinnen und -richtern. Durch die Umsetzung dieses Vorstoßes würden die – angesichts der geringen kriminellen Energie zur Verwirklichung des Delikts – nicht unerheblichen Haftkosten für inhaftierte Schwarzfahrerinnen und -fahrer entfallen. Des Weiteren erfolgte eine deutliche Entlastung der mit der Verfolgung und Ahndung betrauten Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Auch die überwiegende Mehrzahl von Stimmen aus der Rechtswissenschaft hält die Praxis der Verurteilung von Schwarzfahrerinnen und -fahrern für unrichtig.

Feststellung

Der Landtag stellt fest,
es ist eine Fehlentwicklung, dass Personen eine Verurteilung und sogar Gefängnis drohen kann, wenn sie für die Beförderung durch ein öffentliches Verkehrsmittel kein Entgelt entrichten.

Beschluss

Der Landtag begrüßt das Vorhaben des Ministers der Justiz, Peter Biesenbach, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne entrichtetes Entgelt als Ordnungswidrigkeit ahnden zu wollen, wenn sie in der Einzelperson nicht gehäuft auftritt.
Der Landtag bittet die Landesregierung, das Vorhaben des Ministers der Justiz zu unterstützen, auf Bundesebene die Ahndung der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne entrichtetes Entgelt als Ordnungswidrigkeit zu erwirken, wenn sie in der Einzelperson nicht gehäuft auftritt.