Wir stärken die flexible Nutzung kommunaler Mittel im NRW-Plan für gute Infrastruktur

Nordrhein-Westfalen hat das bislang größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm seiner Geschichte auf den Weg gebracht. Bis zum Jahr 2036 sieht der Plan Investitionen in einer Höhe von insgesamt 31,2 Milliarden Euro vor. Davon gehen 21,3 Milliarden Euro an die Kommunen des Landes. Im vergangenen Oktober haben wir mit einer Kommunalinfo über die Eckdaten informiert. Ein Großteil der Mittel wird den Kommunen pauschal zur Verfügung gestellt. Mit einem Änderungsgesetz stärken wir nun die Kommunen durch eine höhere Flexibilität und Rechtssicherheit bei kommunalen Investitionen. Über die beschlossenen Änderungen möchten wir Euch informieren.

Kommunale Eigenanteile zu Förderprogrammen können aus Mitteln des NRW-Plans bestritten werden 
Bei vielen Förderprogrammen sind die teilnehmenden Kommunen dazu verpflichtet, einen Eigenanteil aus eigenen Haushaltsmitteln beizusteuern. Die Verwendung der kommunalen Mittel aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur zur Deckung dieses Eigenanteils ist bislang rechtlich nicht eindeutig zulässig. Darüber hinaus bestehen in einzelnen landesrechtlichen Regelungen und Förderrichtlinien Vorschriften, die eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Landes- und Bundesmitteln einschränken und somit den Einsatz der Mittel des Nordrhein-Westfalen-Plans erschweren.

Die Kommunalen Spitzenverbände haben unsere Fraktion deshalb gebeten, das sogenannte Doppelförderungsverbot für Mittel aus dem NRW-Plan aufzuheben. Mit einem Änderungsgesetz, das am vergangenen Donnerstag im Landtag verabschiedet wurde, kommen wir dieser Bitte nach.

Mit der Einführung des neuen § 4a im NRW-Infrastrukturgesetz wird festgelegt, dass die Investitionsmittel des Nordrhein-Westfalen-Plans auch zur Erbringung kommunaler Eigenanteile in Förderprogrammen des Landes eingesetzt werden können. Zugleich wird bestimmt, dass diese Mittel unabhängig von entgegenstehenden Kumulierungsvorschriften in anderen landesrechtlichen Regelungen oder Förderrichtlinien verwendet werden dürfen. Dadurch gewinnen die Kommunen an Flexibilität bei der Finanzierung von Investitionen und erhalten Rechtssicherheit. Die neue Regelung ist etwa für den Ausbau des offenen Ganztags an Schulen, für Investitionen in Kitas sowie in der Stadt- und Dorfentwicklung relevant.

Förderung von Begleit- und Folgemaßnahmen aus Mitteln des NRW-Plans 
In einer Anhörung zur vorgenannten Änderung des NRW-Infrastrukturgesetzes wurde außerdem die Frage aufgeworfen, ob die Bundes- und Landesregelungen zur Förderung von Begleit- und Folgemaßnahmen gemäß § 4 Absatz 3 Satz 2 NRW-Infrastrukturgesetz inhaltlich deckungsgleich sind und somit eine weitgehende Förderung dieser Maßnahmen ermöglicht wird. Typische Begleit- und Folgemaßnahmen sind beispielsweise Planungskosten, Baunebenkosten, Kosten für Gutachten und Untersuchungen, sowie für den Grundstückserwerb und die Erstellung von Betriebskonzepten zur Inbetriebnahme. Sie müssen nicht investiv sein.

Auf unseren Wunsch hin wird die Landesregierung in einem FAQ für die Kommunen klarstellen, dass der Begriff der Sachinvestition gemäß § 4 Absatz 3 Satz 2 als Hauptmaßnahme inklusive der Begleit- und Folgemaßnahmen zu verstehen ist. Das bedeutet im Ergebnis, dass Begleit- und Folgemaßnahmen bis zur Höhe der Kosten der Hauptmaßnahme aus den Mitteln des NRW-Plans förderfähig sind.

Dadurch wird sichergestellt, dass Bund und Land ein gleichartiges Verständnis von der Förderung von Begleit- und Folgemaßnahmen haben und keine voneinander abweichenden Regelungen treffen.

Digitales Verfahren für kommunale Mittel aus dem NRW-Plan gestartet
Seit Mitte April können die NRW-Kommunen  über ein rein digitales Verfahren auf die zehn Milliarden Euro Pauschalförderung aus dem NRW-Plan zugreifen. Das neue Förderportal heißt „Nordrhein-Westfalen-fördert“. Es ist deutschlandweit das erste komplett medienbruchfreie Verfahren im Zusammenhang mit dem bereitgestellten Sondervermögen. Dadurch konnte im NRW-Infrastrukturgesetz eine Übergangsregelung in § 11 Absatz 3 aufgehoben werden. Der Verwaltungsaufwand wird somit auf allen Ebenen auf ein Minimum reduziert.

Europas Weg ins All führt über…