Erneute Niederlage der Landesregierung vor dem NRW-Verfassungsgericht: Biesenbach muss Telefondaten nun schnell herausgeben

Gemeinsame Pressemitteilung

Portrait Norwich Rüße

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat im Organstreitverfahren zum „Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II Hackerangriff/Stabstelle“ heute entschieden, dass die Ablehnung von Beweisanträgen im Ausschuss unzulässig war.

Für die antragstellenden Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag NRW erklären nach dem heutigen Urteil:

Christian Dahm, stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW: „Die heutige Entscheidung ist mittlerweile die dritte Niederlage dieser Landesregierung vor dem Verfassungsgericht. Der Verfassungsgerichtshof hat damit CDU und FDP eine erneute Lektion im Parlamentsrecht erteilt. Es ist peinlich, dass CDU und FDP sich in ihrem offensichtlich rechtswidrigen Verhalten nur noch durch das höchste Gericht in NRW stoppen lassen. Unser Beweisantrag zur Herausgabe der Telefondaten war zulässig und hätte nicht abgelehnt werden dürfen. Die Regierungsfraktionen können diesen CDU-Justizminister nun nicht mehr mit unlauteren Mitteln in Schutz nehmen und müssen aufhören, die Aufklärungsarbeit des Ausschusses zu behindern.“

Norwich Rüße, Obmann der GRÜNEN Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss: „Das Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt, dass CDU und FDP kein Recht haben, Beweisanträge, die den Sachverhalt des Untersuchungsausschusses klären können, abzulehnen. Mit dem heutigen Urteil ist entschieden, dass das Recht der Minderheit, begründete Beweisanträge zu stellen und Beweise zu erheben, nicht durch Mehrheitsbeschlüsse einfach ausgehebelt werden kann. Damit ist das im parlamentarischen Betrieb so wichtige Minderheitsrecht gestärkt worden. Die unrechtmäßige Ablehnung der Anträge spiegelt das destruktive Verhalten der Regierungsfraktionen im PUA II wider. Damit hat das Gericht die parlamentarischen Rechte der Opposition bestätigt und gestärkt.“

Andreas Bialas, Obmann der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss: „Nach diesem Urteil ist der Justizminister Biesenbach gefordert. Er muss seinen Worten endlich Taten folgen lassen. Er hat mehrfach zugesagt, seine von SPD und Grünen geforderten Telefonverbindungsdaten an den PUA herauszugeben, nachdem er sich zuvor hinter haltlosen juristischen Manövern versteckt hat. Jetzt muss der Justizminister endlich die Chance ergreifen, den letzten Rest seiner Glaubwürdigkeit nicht auch noch zu verspielen. Wir fordern Minister Biesenbach auf, seine Ankündigungen umzusetzen und seine Telefondaten herauszugeben. Es wird höchste Zeit!“

Hintergrund

Bei der Aufklärungsarbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses steht der Verdacht im Raum, dass die Landesregierung beim vermeintlichen „Hackerangriff“ auf dem Bauernhof der Umweltministerin unerlaubt Einfluss auf die Ermittlungsarbeit der Behörden nehmen wollte. Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss haben die Regierungsfraktionen die Herausgabe der telefonischen Verbindungsdaten des CDU-Ministers Peter Biesenbach mehrfach blockiert. Dabei sind die Rechte der Opposition von der Verfassung geregelt.

Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen hatten deshalb beim Verfassungsgerichtshof die Prüfung beantragt,  ob durch dieses Verhalten der CDU/FDP-Mehrheit im Ausschuss ihre Verfassungsrechte verletzt werden.