Zeit für Taten beim Klimaschutz: Landespolitische Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie konsequent abbauen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Wibke Brems 5-23

I.       Ausgangslage

Landesregierung muss Ankündigungen Taten folgen lassen

Ministerpräsident Wüst betonte in seiner ersten Regierungserklärung, alles dafür tun zu wollen, dass ein Kohleausstieg bis 2030 möglich ist. Inzwischen ist der Kohleausstieg bis 2030 nicht nur das Ziel des neuen Ministerpräsidenten, sondern findet sich ebenfalls im Koalitionsvertrag zwischen SPD, GRÜNEN und FDP auf Bundesebene. Doch anders als Ministerpräsident Wüst, bleibt der Koalitionsvertrag nicht beim Wunsch eines Kohleausstiegs bis 2030 sondern formuliert auch, wie die Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollen. Eine wesentliche Voraussetzung für ein schnelleres Ende der Kohleverstromung ist ein stark beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie und Photovoltaik. Die sogenannten Ampel-Parteien stellen daher auch die Bedeutung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien heraus. Die drei Parteien formulieren für die Erneuerbaren Energien nicht nur ambitionierte Ausbauziele von 80 Prozent bis 2030. Sie benennen zudem konkrete Maßnahmen, wie dieser Ausbau ermöglicht werden kann. So sollen zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden, Planungs- und Genehmigungsverfahren und der Netzausbau beschleunigt und das Repowering von alten Anlagen erleichtert werden.

Nun steht Ministerpräsident im Wort, tatsächlich alle landespolitischen Spielräume für eine Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie zu nutzen. Denn die Bundesregierung kann nicht im Alleingang die gesteckten Ziele erreichen und die Umsetzung der Maßnahmen vorgeben. Die Länder haben eine große Verantwortung, die Ausbauhemmnisse auf Landesebene konsequent abzubauen und ihre Möglichkeiten zu nutzen, um den Ausbau zu unterstützen. Bislang ist jedoch nicht erkennbar, dass die schwarz-gelbe Landesregierung bereit ist, die Ausrichtung ihrer Windenergiepolitik zu korrigieren, an die Neuausrichtung der Bundespolitik anzupassen und mit ihren Versprechen und Zielsetzungen in Einklang zu bringen. So hat Ministerpräsident Wüst bereits klar gemacht, dass er zu keiner Kurskorrektur bei den pauschalen Mindestabständen für neue Windenergieanlagen zu Wohnbebauung bereit ist. Diese Haltung muss er dringend überdenken. Denn die mangelnde Flächenverfügbarkeit ist das zentrale Hemmnis beim Ausbau der Windenergie und wird durch die neuen Mindestabstandsvorgaben in NRW massiv verstärkt.

Minister Pinkwart kündigte bereits mehrfach eine Überarbeitung der Energieversorgungsstrategie des Landes an. Ein solches abstraktes Strategiepapier kann helfen, die langfristige Planung konsistent auf die zentralen Ziele auszurichten, reicht alleine jedoch nicht aus. Kurzfristig notwendig sind praktische Maßnahmen, die die benötigte Beschleunigung des Windenergiezubaus ermöglichen.

1000-Meter-Mindestabstand umgehend zurückziehen

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene kündigt an, zwei Prozent der Fläche Deutschlands für die Windenergie zu sichern. Die Landesregierung steht in der Verantwortung, dies für NRW nachzuvollziehen. Bislang hat die Landesregierung kein Flächenziel für die Windenergie ausgewiesen. Im Bericht für den Bund-Länder-Kooperationsausschuss (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2021/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=4) muss die Landesregierung einräumen, dass auf Ebene der Regionalplanung aktuell nur 0,3 Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen sind. Wie viele Flächen über die abschließende Bauleitplanung auf kommunaler Ebene tatsächlich für die Windenergie zur Verfügung stehen, kann die Landesregierung nicht einmal schätzen. Es passt ins Bild, dass die Landesregierung bis heute keine Analyse vorlegen konnte, welche konkreten Auswirkungen die neuen Mindestabstände auf die Flächenverfügbarkeit haben. Die Behauptung von Ministerpräsident Wüst, zwei Prozent der Landesfläche auch mit 1.000 Metern Abstand zur Wohnbebauung für die Windenergie sichern zu können, entbehrt jeglicher Grundlage. Die Landesregierung muss umgehend die lange angekündigte Potenzialanalyse des LANUV veröffentlichen und einsehen, dass ein pauschaler 1.000-Meter-Mindestabstand zur Wohnbebauung in NRW mit den Ausbauerfordernissen nicht vereinbar ist. Vielmehr muss sie die Ausweisung von 2 Prozent der Landesfläche als Ziel der Raumordnung über die Landesplanung vorgeben und damit gesamtstaatliche Verantwortung übernehmen.

Als Begründung für die Einführung pauschaler Mindestabstände hat die Landesregierung stets die Erhöhung der Akzeptanz des weiteren Windenergie-Ausbaus genannt. Allerdings liegen bis heute keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die diese These stützen würden. Vielmehr bescheinigen auch jüngste repräsentative Umfragen der Windenergie eine stabile Unterstützung bei der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, auch im direkten Umfeld von Windenergieanlagen. Schwarz-Gelb richtet ihre Politik aber weiterhin nach den Wünschen einer kleinen aber lauten Minderheit aus, statt am Allgemeinwohl. Das ist keine verantwortungsvolle Politik.

Verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Forstflächen wieder ermöglichen

Die Landesregierung schränkt die Flächenverfügbarkeit jedoch auch auf andere Weise unnötig ein. Ein wenig beachteter in der Praxis aber relevanter Punkt sind die Abstandsflächen nach Landesbauordnung, die nach dem Vorbild anderer Bundesländer abgeschafft werden sollten. Auch gilt es, die Prüfradien um seismologische Stationen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Zudem hält die Landesregierung an ihren restriktiven Regelungen zur Windenergie auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen fest, trotz aller Appelle aus der Forstwirtschaft und Unterstützung von Umweltverbänden. Mehrere zehntausend Hektar Nadelwald sind zerstört und bieten auf Jahrzehnte den Eigentümerinnen und Eigentümern keinerlei Einkommen. Die Windenergie könnte hier vorübergehend wirtschaftliche Perspektiven eröffnen. Die Landesregierung muss ihre Blockadehaltung umgehend aufgeben. Aber auch abseits dieser bereits durch die Folgen der Klimakrise zerstörten Flächen, ist eine verantwortungsvolle Öffnung ökologisch weniger wertvoller Nadelholz-Monokulturen für die Windenergie notwendig, um die Ausbauziele erreichen zu können. Hierbei muss die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die landeseigenen Liegenschaften unter Verwaltung vom Landesbetrieb Wald und Holz ihre Vorbildfunktion wahrnehmen können, z.B. durch vereinfachte Vergabeverfahren. Um für Klarheit zu sorgen, muss die Landesregierung umgehend den 2012 veröffentlichten „Leitfaden Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen“ aktualisieren und veröffentlichen.

Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen

Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern durch eine Vielzahl an Hemmnissen mittlerweile viele Jahre. Einige Hemmnisse können nur durch Bundesgesetze gelöst werden, andere liegen in der Verantwortung der Bundesländer. Die Landesregierung muss wieder eine Task-Force für den Ausbau Erneuerbarer Energien einsetzen, die strukturiert alle Ausbau-Hemmnisse analysiert, die durch die Landespolitik adressiert werden können. Erste Vorschläge sollen nach drei Monaten vorgestellt werden.

Davon unabhängig muss die Landesregierung ein auf Landesebene verankertes klar definiertes Flächenziel von zwei Prozent formulieren, in Verbindung mit jährlichen Mindestausbauzielen. Regional- und Bauleitplanung müssen in einem klar definierten Zeitraum an diese Ziele angepasst werden. Daneben braucht es ein Instrument, um bei Zielverfehlung kurzfristig zusätzliche Maßnahmen ergreifen zu können. Auch hierfür soll die Task-Force Vorschläge erarbeiten.

Die Ausweisung von Vorranggebieten auf Ebene der Regionalplanung hat sich, dort wo sie umgesetzt wurde, grundsätzlich bewährt. Diese Pflicht im Landesentwicklungsplan muss reaktiviert werden, damit auch die restlichen Planungsregionen Vorranggebiete ausweisen. Die Ausweisung von Konzentrationszonen durch die Kommunen ist komplex und zeitaufwendig. Die Landesregierung muss die Kommunen hierbei stärker unterstützen. Nicht nur indem sie den Kommunen Planungsexpertise zur Verfügung stellt, sondern auch indem sie sie zu Vor- und Nachteilen, Chancen und Risiken einer Steuerung durch Konzentrationszonenplanung berät. Um zu verhindern, dass laufende Planungsverfahren auf Jahre den Windenergiezubau blockieren können, sollte die Möglichkeit, Genehmigungsanträge für die Dauer von Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren zurückzustellen, gestrichen werden.

Doch nicht nur bei den Planungsverfahren, auch bei den Genehmigungsverfahren muss die Landesregierung die Verfahren durch eine bessere Personalausstattung beschleunigen. Mit mobilen Teams, angesiedelt bei der Landesregierung oder Bezirksregierung könnte den Kommunen Expertise zur Verfügung gestellt werden und so die Verfahren beschleunigt werden. Auch externe Unterstützung auf Kosten der Projetträger ist grundsätzlich denkbar. Durch eine bessere Vernetzung kann der Austausch über die Verwaltungsebenen verbessert werden und Abstimmungen beschleunigen. Nicht zuletzt muss die Landesregierung die Digitalisierung der Genehmigungsprozesse stärker unterstützen und einfordern. Gleiches gilt für die Einrichtung funktionsübergreifender Teams in den Genehmigungsbehörden. Gründe für eine Ablehnung eines Genehmigungsantrags kann es immer geben, doch das Ziel muss es sein, die Genehmigungsbehörden grundsätzlich als ermöglichende Akteure der Transformation begreifen und zu entwickeln. Dazu gehört, dass Versagensgründe möglichst früh im Planungsverfahren gemeinsam mit den Projektbeteiligten erörtert werden und so Ablehnungsbescheide oder Antragsrücknahmen minimiert werden. Denn nicht erfolgreiche Genehmigungsanträge sind auf allen Seiten verschwendete Ressourcen. Ein weiteres Instrument, um die Planungs- und Genehmigungsbehörden zu unterstützen, kann der Windenergie-Erlass sein. Die Landesregierung muss ihn an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen und möglichst kurzfristig veröffentlichen. Mit einer klaren Definition für die Vollständigkeit von Antragsunterlagen, können die Genehmigungsverfahren ebenfalls verkürzt werden, da zeitraubende Nachforderungen minimiert werden können. Gleichzeitig könnten auch die zu prüfenden Sachverhalte innerhalb des Genehmigungsverfahrens stärker standardisiert werden und so die Bearbeitung erleichtern und beschleunigen. Ziel muss es sein, die gesetzlich vorgesehen Fristen ausnahmslos einzuhalten. Genehmigungsbescheide werden in der Regel mit einschränkenden Nebenbestimmungen erteilt. Diese Nebenbestimmungen sind häufig Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Hier könnte eine von der Landesregierung vorgegebene Vereinheitlichung in den Formulierungen helfen, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und gleichzeitig die Rechtssicherheit zu erhöhen. Typenunabhängige Genehmigungen würden zudem mehr Flexibilität für die Projektträger bedeuten und könnten die Dauer zwischen Genehmigung und Inbetriebnahme reduzieren.

Seit Einführung der EEG-Ausschreibungen hat sich der Zeitraum zwischen Genehmigung und Inbetriebnahme auf etwa zwei Jahre verdoppelt. Dies hängt maßgeblich mit der Anzahl der Ausschreibungstermine und den Ausschreibungsmengen zusammen. Windenergieanlagen, die außerhalb der EEG-Systematik auf Grundlage langfristiger Stromabnahmeverträge errichtet werden, können daher absehbar schneller umgesetzt werden und sollten daher von der Landesregierung unterstützt werden. Zudem gilt es zu prüfen, welche landespolitischen Maßnahmen ergriffen werden können, um den Zeitraum zwischen Zuschlag aus einer EEG-Ausschreibung und der Inbetriebnahme reduzieren zu können. Dies sollte eine weitere Aufgabe der Task-Force sein.

Artenschutz verbessern – Rechtssicherheit erhöhen

Auf Landesebene ist der „Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ (kurz Artenschutzleitfaden) das wichtigste Instrument im Zusammenhang von Windenergieausbau und Artenschutz. Die Landesregierung muss die laufende Überarbeitung nutzen, um im Rahmen des geltenden Bundesrechts größtmögliche Standardisierung und Klarheit zu erreichen. Der Beschluss der Umweltministerkonferenz zum „Signifikanzrahmen“ sollte durch die Landesregierung ohne Abweichungen umgesetzt werden. Dieser soll in den Bundesländern die Bewertung standardisieren, ob von Windenergieanlagen eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für Brutvogelarten ausgeht. Es sollte klargestellt werden, dass für Repowering-Vorhaben nur eine vertiefte Prüfung erfolgen muss, sofern die Vorprüfung Hinweise auf mögliche Konflikte mit dem Artenschutz ergeben hat. In Ergänzung zum geplanten nationalen Artenhilfsprogramm für windenergiesensible Arten sollte die Landesregierung prüfen, ein eigenes Landesprogramm aufzulegen. Eine wesentliche Voraussetzung für adäquaten Artenschutz sind belastbare Daten. Daher muss die Landesregierung das Monitoring von Populationen ausweiten.

 Standardisierung der Vorgaben für die Planungs- und Genehmigungsprozesse helfen, die Rechtssicherheit von Entscheidungen zu verbessern. Hier ist die Landesregierung in der Verantwortung, im Dialog mit dem Naturschutz und anderen Trägern öffentlicher Belange die landesrechtlichen Spielräume im Windenergieerlass und dem Artenschutzleitfaden vollständig auszunutzen. Auch die Standardisierung von Nebenbestimmungen in Genehmigungsbescheiden kann helfen, die Rechtssicherheit zu erhöhen. Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz wurde eine Verkürzung der Instanzen umgesetzt. Diese kann allerdings nur beschleunigende Wirkung entfalten, wenn das Oberverwaltungsgericht auch personell in der Lage ist, die Verfahren abzuarbeiten. Die dafür notwendigen Ressourcen und Strukturen müssen umgehend bereitgestellt werden. Weitere Maßnahmen sind auf Bundesebene angekündigt. Im Sinne der Ankündigungen der Landesregierung steht sie im Wort, die Einführung dieser Änderungen auf Bundesebene zu unterstützen.

 Akzeptanz und Beteiligung verbessern

Die direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Kommunen an Windenergieanlagen führt nachweislich zu breit akzeptierten Anlagen. Die Landesregierung sollte sich an dem Bürgerenergiefonds Schleswig-Holsteins ein Beispiel nehmen und solche Projekte in der Projektentwicklungsphase mit Risikokapital unterstützen.

Der Ausbau der Windenergie war im Münsterland in den vergangenen Jahren nicht nur wegen der ausgewiesenen Vorranggebiete im Regionalplan vergleichsweise erfolgreich. Auch die Ansätze im Bereich der Akzeptanzsicherung für Windenergieprojekte haben ihren Teil dazu beigetragen. Die Landesregierung sollte eine Übertragung dieser Ansätze auf das gesamte Land unterstützen, bspw. durch die Etablierung eines Siegels oder freiwilliger Selbstverpflichtungen der beteiligten Akteure. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die frühe und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier sollte die Landesregierung auf einheitliche Regelungen hinwirken und vor Ort mit unabhängigen Informationsangeboten unterstützen.

II. Beschlussfassung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. §2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) ersatzlos zu streichen.
  2. zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung planerisch zu sichern und jährliche Ausbauziele zu definieren.
  3. Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen wieder zu erleichtern, den „Leitfaden Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen“ zu aktualisieren und auf landeseigenen Flächen, insbesondere Kalamitätsflächen, die Windenergienutzung voran zu treiben.
  4. eine Task-Force einzurichten, die der Landesregierung kurzfristig konkrete Vorschläge zu landpolitischen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien unterbreiten soll.
  5. durch eine Überarbeitung des Windenergieerlasses, die Bereitstellung von Personalkapazitäten beispielsweise über Mobile Teams und Beratung die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu unterstützen.
  6. durch eine Standardisierung Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Rechtssicherheit von Genehmigungsbescheiden zu erhöhen.
  7. im Dialog mit den beteiligten Akteuren und durch die Überarbeitung des Artenschutzleitfadens die Planungs- und Rechtssicherheit bei der Artenschutzprüfung für Windenergieplanungen zu verbessern.
  8. ein Artenhilfsprogramm für windenergiesensiblen Populationen aufzulegen.
  9. das Oberverwaltungsgericht personell in die Lage zu versetzen, Windenergie-Verfahren in angemessener Zeit zu bearbeiten.
  10. Bürgerenergieprojekte durch ein Landesförderprogramm nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins in der Projektentwicklung zu unterstützen.
  11. die positiven Erfahrungen aus der frühzeitigen und umfassenden Beteiligung an Windenergieprojekten aus dem Münsterland auf das ganze Land zu übertragen.