Besser vorbereitet auf Hitze und Starkregen: NRW stärkt kommunale Klimafolgenanpassung

Hochwasser Katastrophe by Wes Warren/Unsplash

Vergangene Woche hat das nordrhein-westfälische Umweltministerium (MUNV) einen Gesetzentwurf für das Klimaanpassungsgesetz (KlanG) des Landes vorgelegt. Mit der Novelle wird ein bedeutender Schritt hin zu einer verbindlichen Klimaanpassungsplanung in allen 396 Kommunen Nordrhein-Westfalens gemacht. Gleichzeitig stellt das Land den Kommunen die dafür notwendige finanzielle Unterstützung bereit. Das Gesetz startet nun ins parlamentarische Verfahren im Landtag und soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Welche Änderungen geplant sind, erfahrt Ihr in dieser Kommunalinfo. 

Warum wird das Klimaanpassungsgesetz geändert? 

Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, das ein eigenes Klimaanpassungsgesetz verabschiedet und damit eine Vorbildrolle in Deutschland eingenommen hat. Inzwischen hat auch der Bund ein Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Dieses sieht unter anderem vor, dass kommunale Klimaanpassungskonzepte erstellt werden müssen. Das Landesgesetz konkretisiert nun diese Vorgabe des Bundes, um eine flächendeckende Berücksichtigung von Klimafolgen in der kommunalen Planung zu gewährleisten. Denn aktuell haben nur rund 25 Prozent der Kommunen in NRW ein Klimaanpassungskonzept oder Teilkonzept. 

Welchen Handlungsbedarf haben Kommunen in der Klimaanpassung? 

Neue Daten der Klimaanalyse des Landesumweltamtes (LANUK) zeigen: In Nordrhein-Westfalen sind rund 42 Prozent der Bevölkerung, das sind etwa 7,5 Millionen Menschen, besonders stark von Hitze betroffen. Vor allem in dicht besiedelten Gebieten besteht deshalb ein dringender Bedarf an Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise. Zudem sind gezielte Maßnahmen zum Schutz von älteren Menschen, kleinen Kindern unter sechs Jahren und anderen besonders vulnerablen Gruppen erforderlich. Außerdem zeigt sich ein Bedarf an Entlastungsmaßnahmen für sozial benachteiligte Gebiete. Denn dort überlagern sich oftmals gleich mehrere Umwelt- und Klimabelastungen, die die Lebensqualität beeinträchtigen. Vielerorts wurden bereits erfolgreich Klimaanpassungsprojekte realisiert:  Dazu zählen beispielsweise Verschattungen und Frischluftschneisen, die gegen Hitzeinseln helfen, sowie Rigolen und Rückhaltebecken, die vor Starkregen schützen. Auch Fassadenbegrünung und die Entsiegelung von Flächen tragen dazu bei, Wasser besser in der Stadt zu speichern. Oft lassen sich solche Maßnahmen mit vergleichsweise geringem Aufwand realisieren und verbessern gleichzeitig die Aufenthalts- und Lebensqualität vor Ort. An diese positiven Erfahrungen gilt es nun systematisch und flächendeckend anzuknüpfen. 

Kommunale Klimaanpassungskonzepte werden Pflicht 

Kommunen sind zukünftig verpflichtet, ein Klimaanpassungskonzept aufzustellen. Ziel dieser Konzepte ist es, lokale Klimarisiken wie Hitze oder Starkregen systematisch zu erfassen und gezielte Maßnahmen zu ihrer Abmilderung zu entwickeln, die dann stringent bei der kommunalen Planung und bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden sollen. Die Konzepte sollen bis Ende 2029 fertiggestellt sein. Von der Pflicht ausgenommen sind   Kommunen, die bereits vollständige Klimaanpassungskonzepte entwickelt haben. Trotzdem kann es sinnvoll sein, die teils mehrere Jahre alten Konzepte auf Basis der neuesten Klimadaten zu aktualisieren. 

Da die Kommunen bereits heute auf einem unterschiedlichen Vorbereitungsstand sind und die Umsetzung von Maßnahmen eigenständig priorisieren sollen, gibt es für die Umsetzung der Konzepte keine Vorgaben im Gesetz.  

Welche Unterstützung bietet das Land den Kommunen? 

Für die Aufstellung der Klimaanpassungskonzepte stellt das Land den Kommunen von 2027 bis 2029 insgesamt 20 Millionen Euro bereit. Der Auszahlungsmechanismus wird bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch finalisiert. Derzeitige Planungen sehen vor, dass jede Kommune einen pauschalen Sockelbetrag sowie einen Zuschlag, der sich nach der Einwohnerzahl richtet, erhält. Kommunen, die bereits ein Klimaanpassungskonzept aus eigenen Mitteln erstellt haben, bekommen die Kosten rückwirkend ausgeglichen. Wurde dagegen eine Förderung des Bundes für die Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts in Anspruch genommen, ist eine Doppelförderung ausgeschlossen.

Des Weiteren sieht das Gesetz eine Verstetigung der Kommunalberatung Klimafolgenanpassung durch das LANUK vor, welche bereits heute von vielen Kommunen in Anspruch genommen wird. Zudem wurde die Klimaanalyse als Datengrundlage für die örtliche Klimafolgenabschätzung deutlich verbessert und ausgeweitet. Nun ist es möglich, Klimarisiken in einer 16-fach höheren Auflösung als bisher zu analysieren, das heißt fast bis auf die Ebene einzelner Grundstücke. Dadurch können Klimaanpassungsmaßnahmen passgenau auf einzelne Wohnviertel mit ihren jeweiligen Bebauungs- und Bevölkerungsstrukturen zugeschnitten werden. Durch die Verknüpfung mit anonymisierten Bevölkerungsdaten können außerdem Bereiche identifiziert werden, die beispielsweise aufgrund von Armutsgefährdung oder einer hohen Altersstruktur eine besonders hohe Priorität erhalten sollen. 

Für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen stehen bereits diverse Fördermittel des Landes bereit. Hier geht es zum Förder-Navi Klimaanpassung. 

Bürgerenergiegesetz: Einfacher…