„Sofortprogramm Klimaschutz in Landesverwaltung und Kommunen“ jetzt auf den Weg bringen: Für Wachstum, Beschäftigung und Umwelt

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Wibke Brems 5-23

I.       Ausgangslage
Die aktuelle Corona-Krise hinterlässt jeden Tag tiefere Spuren in unserer Gesellschaft und insbesondere auch in unserer Volkswirtschaft. Nachdem auch Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Wochen große Teile des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zum Schutz von Leben und Gesundheit massiv einschränken musste, nimmt die Wirtschaft nun Schritt für Schritt ihre Arbeit wieder auf. Um die bereits eingetretenen gravierenden Folgen der Corona-Krise für unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten schnell zu begrenzen und neue Perspektiven zu eröffnen, ist nun auch das Land NRW gefragt, zügig Maßnahmen zur konjunkturellen Belebung zu beschließen und umzusetzen. Gerade weil die Corona-Krise eine so tiefgreifende Zäsur für unsere sozialen Marktwirtschaft darstellt, kann es jedoch nach der Krise kein einfaches „weiter so“ geben. Der wirtschaftliche Wiederaufbau der kommenden Monate und Jahre bietet die Chance – und damit auch die Verpflichtung – die enormen notwendigen wirtschaftlichen Anstrengungen an den Chancen und Erfordernissen des Klimaschutzes und der gesellschaftlichen Transformation auszurichten. Dazu muss nicht überall das Rad neu erfunden werden: Unserer Landesverwaltung und unsere Kommunen verfügen gleichermaßen über kurzfristig zu hebende Potentiale, um Konjunktur- und Klimapolitik sinnvoll und vor allem zügig zu verbinden. Diese Potentiale müssen in einem „Sofortprogramm Klimaschutz in Landesverwaltung und Kommunen“ zusammengeführt, mit den notwendigen Haushaltsmitteln hinterlegt und umgehend zur Umsetzung gebracht werden.
Landesliegenschaften haben Nachholbedarf beim Klimaschutz
Die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen nutzt mehr als 4.000 Liegenschaften, die zum Großteil im Eigentum des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) NRW sind. Hierbei handelt es sich einerseits um die Dienstsitze der Ministerien und nachgeordneten Behörden, um Gebäude der Justiz und des Justizvollzugs, der Finanzämter, der Polizei und andererseits um Hochschulen und Universitäten, die außerhalb der Bewirtschaftung des BLB NRW liegen. All diese Gebäude dienen der Erfüllung der staatlichen Aufgaben, sie müssen vor allem die jeweiligen Bedarfe zweckmäßig erfüllen und langfristig wirtschaftlich zu betreiben sein. Sie sind aber gleichzeitig die Visitenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen und Vorbild in vielerlei Hinsicht. Diese Vorbildfunktion erstreckt sich auch und gerade auf die Bemühungen des Landes zum Klimaschutz durch die Nutzung Erneuerbarer Energien, die Erhöhung der Energieeffizienz, Energieeinsparungen und den sparsamen Umgang mit Ressourcen insgesamt. Seit dem Jahr 2002 ist der BLB NRW per Erlass verpflichtet die baupolitischen Ziele des Landes zu unterstützen, von denen insbesondere die Ziele 5, 6 und 7 die oben genannten Aspekte betreffen. Im Klimaschutzgesetz NRW wurde mit dem verbindlichen Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung diese Vorbildfunktion gesetzlich verankert. Nach § 7 des Klimaschutzgesetzes NRW soll die Landesverwaltung demnach bereits im Jahr 2030 klimaneutral sein.
Das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung ist in weiter Ferne
Nach einer Schätzung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen (LANUV NRW) war die Landesverwaltung im Jahr 2010 für etwa 1,2 Millionen Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr verantwortlich. Selbst spricht der BLB in seinem Nachhaltigkeitsbericht 2017 hingegen sogar von ca. 4,2 Millionen Tonnen CO2-Emissionen allein aus dem Strom- und Wärmeverbrauch (Bezugsjahr 2014) (https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Publikationen-Downloads/Dokumente/nachhaltigkeitsbericht-blb-nrw-2017.pdf), ohne Hochschul- und Universitätsgebäude. Weder gibt es eine detaillierte und aktuelle Untersuchung aller Klimawirkungen der Landesverwaltung, noch eine umfassende Strategie, wie in den verbleibenden weniger als zehn Jahren diese Emissionen auf null reduziert werden sollen.
Konnte unter Rot-Grün mit der Umstellung auf Ökostrom noch eine jährliche CO2-Einsparung von 0,2 Millionen Tonnen erreicht werden, scheint nach bisher vorliegenden Zahlen die weitere Umsetzung unter Schwarz-Gelb zum Erliegen gekommen zu sein.
Die Stagnation des Wärmeenergieverbrauchs bei ca. 0,7 Terawattstunden pro Jahr (https://landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6380.pdf) zeigt, dass es nicht ausreicht, bei Neubauten auf die Energieeffizienz zu achten, sondern ein ambitioniertes Programm zur energetischen Sanierung der Bestandsimmobilien mehr als überfällig ist, stammen doch ca. 90 % der Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung aus dem Gebäudebestand (https://www.klimaschutz.nrw.de/themen/klimaneutrale-landesverw). Es reicht nicht aus, wie beim Pilotprojekt „Klimaneutrales LANUV“ ein Liegenschaftsenergiekonzept zu erstellen, vielmehr braucht es zeitnah umzusetzende klare Sanierungsfahrpläne mit dem Zielniveau des KfW-Standards Effizienzgebäude 55, bei dem der Primärenergiebedarf nur 55% des entsprechendes Referenzgebäudes betragen darf. So könnte der Heizwärmebedarf von heute ca. 100 kWh/m2 auf etwa ein Drittel gesenkt werden.
Photovoltaik auf Landesliegenschaften: Die unendliche Geschichte
Bislang enttäuschend ist der zögerliche Ausbau bei der Nutzung der Erneuerbaren Potenziale in und auf Bestandsimmobilien, wo zuletzt nur auf etwa 80 Dachflächen Photovoltaikanlagen installiert waren, obwohl auf mindestens 600 Dachflächen eine Photovoltaiknutzung mit 28.000 Kilowatt (peak) möglich sein soll (https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Publikationen- Downloads/Dokumente/nachhaltigkeitsbericht-blb-nrw-2017.pdf). Schon im Jahr 2016 forderte der Landtag die Landesregierung auf, die Potenziale für die Photovoltaiknutzung zu erheben und bis 2020 die geeignetsten Projekte umzusetzen (Drucksache 16/12856). Bis heute ist weder die entsprechende Studie veröffentlicht, noch der Auftrag des Landtags umgesetzt. Zwar wurde der BLB NRW im April 2019 von der Landesregierung aufgefordert, die Photovoltaiknutzung auf den Landesliegenschaften zu intensivieren, sichtbare Ergebnisse gibt es jedoch auch ein Jahr später keine. Laut BLB NRW sind nun 80 neue Photovoltaik-Anlagen geplant, von denen die ersten im zweiten Halbjahr dieses Jahres errichtet werden sollen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass dieser Ankündigung auch wirklich Taten folgen, das Ausbautempo angezogen wird und die vorhandenen Potenziale bis zum Jahr 2022 vollständig gehoben werden. Aktuelle Beispiele zeigen, dass auch bei Neubauten noch immer keine konsequente Ausnutzung der vorhandenen Photovoltaik-Potenziale stattfindet (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-7765.pdf). Das ist umso unverständlicher, als selbst der Finanzminister die Vorteile in ökonomischer und klimapolitischer Sicht hervorhob und die Vorbildfunktion des Landes betont hat. (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/landeskabinett-beschliesst-ausbau-der- photovoltaik-auf-blb-gebaeuden)
Mit einem Sofortprogramm Klimaschutz und Konjunkturbelebung verbinden
Die Landesregierung muss mit einem „Sofortprogramm Klimaschutz bei Landesliegenschaften“ den Ausbau der vorhandenen Photovoltaik-Potenziale und die energetische Sanierung vorantreiben. Zusätzliche Mittel für Investitionen und Planungskapazitäten ermöglichen es, mehr Sanierungs- und Installationsprojekte kurzfristig auszuschreiben und umzusetzen sowie weitere Ausschreibungen vorzubereiten.
Photovoltaikanlagen können innerhalb weniger Monate geplant und realisiert werden. Einer kurzfristigen Ausschreibung, Beauftragung und Umsetzung steht folglich nichts entgegen. Vielmehr können vorhandene Photovoltaik-Potenziale auf Landesliegenschaften umgehend gehoben werden und somit kurzfristig wirksame Beiträge zur konjunkturellen Erholung nach der Corona-Krise geleistet werden.
Neben der Photovoltaiknutzung muss dieses Sofortprogramm auch die Intensivierung der energetischen Sanierung der Landesliegenschaften ermöglichen. Bisherige Instandhaltungsprogramme orientieren sich zu stark an gesetzlichen Mindeststandards und sollten entsprechend der baupolitischen Ziele des Landes mit einem Fokus auf die energetische Sanierung überarbeitet werden. Bereits vorliegende energetische Sanierungskonzepte müssen umgehend ausgeschrieben werden. Für alle weiteren Liegenschaften ist die Landesregierung gefragt, u.a. durch die Ausweitung von Planungskapazitäten beim BLB NRW einen Weg zu entwickeln, wie kurzfristig Projekte für die energetische Sanierung entwickelt, ausgeschrieben und vergeben werden können. So können auch im Baugewerbe mit sowieso notwendigen und sinnvollen Investitionen kurzfristig wirksame Wachstumsimpulse gesetzt werden. Hält man sich vor Augen, dass der BLB NRW jährlich etwa 300 Millionen Euro für Instandhaltungen aufwendet, sollte ein Sofortprogramm dieses Budget um jährlich mindestens 100 Millionen für die Jahre 2020 bis 2022 erhöhen.
Vor dem Abschwung stehende Baubranche braucht Unterstützung
Das Baugewerbe war mit im abgelaufenen Jahr 135 Milliarden Euro Umsatz und fast 900.000 Beschäftigten in Deutschland eine wichtige Stütze für die stabile konjunkturelle Entwicklung der vergangenen Jahre. Doch auch diese Branche ist von den Auswirkungen der Corona- Virus-Pandemie mittlerweile massiv betroffen, in Umfragen berichten bereits 40 Prozent der Unternehmen von Auftragsstornierungen, die Geschäftserwartung ist negativ. Zurecht fordert die Baubranche, dass die öffentliche Hand an dem dringend notwendigen Abbau des Investitionsstaus in der öffentlichen Infrastruktur festhält (https://www.zdb.de/zdb-cms.nsf/id/konjunkturelle-perspektive-schaffen-de?open&ccm=900040). Land und Kommunen können so einen wirksamen Beitrag zur Stabilisierung der Inlandsnachfrage und damit der wirtschaftlichen Bewältigung der Folgen der Corona-Krise leisten.
Auch die Immobilienwirtschaft (ZIA) fordert in einem aktuellen Positionspapier (https://www.zia- deutschland.de/fileadmin/Redaktion/2020_04_27_Positionspapier_Klima_Corona_final.pdf) zur Bewältigung der Corona-Krise Klimaschutz und Wachstumsimpulse eng zu koppeln, indem
„Investitionen in CO2-arme, nachhaltige Energieerzeugung, energetisch und bzgl. des Ressourceneinsatzes optimierte Gebäude sowie digitale Technologien als Klimaschutzlösungen“ angeregt werden und hebt hierbei explizit auch die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand hervor.
Aber nicht nur im Bereich der Gebäudesanierung standen das Land NRW und unsere Kommunen bereits vor der Corona-Krise vor enormen notwendigen Investitionen, gleiches gilt auch für die stockende Verkehrswende. Neben dem Gebäudesektor bleibt der Verkehrssektor das klimapolitische Sorgenkind. Einsparungen durch effizientere Verbrennungsmotoren werden seit Jahrzehnten durch den anhaltenden Trend zu mehr, größeren und schwereren PKW  zunichte gemacht. Die CO2-Emissionen im Verkehr stiegen auch im Jahr 2019 um   1,2 Millionen Tonnen auf 163,5 Millionen Tonnen. Nach den geltenden Klimaschutzplänen soll der Sektor bis 2030 aber nur noch 98 bis 95 Millionen Tonnen CO2 ausstoßen. Die Erreichung dieses Ziels ist ohne eine umfassende Verkehrswende schlichtweg nicht möglich. Darum ist es nur folgerichtig, den dringend notwendigen wirtschaftlichen Wiederaufbau auch mit einer „Investitionsoffensive Verkehrswende“ zu verbinden und so zügig gezielte Wachstumsimpulse zu setzen. Gerade Handwerk und Bauindustrie können in den kommenden Jahren von ambitionierten Investitionen in eine klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur profitieren, vom Radwegebau, über die flächendeckende Einrichtung von Radstationen, den Ausbau und die (barrierefreie und digitale) Erneuerung von Haltestellen bis hin zur energieeffizienten Erneuerung von Straßenbeleuchtung- und Verkehrsleitsystemen. Mit einer dauerhaften Erhöhung der Nahverkehrspauschale, verbunden mit einer Öffnung für Maßnahmen zur multimodalen Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsträger können wir die Verkehrswende in unseren Kommunen dauerhaft vorantreiben und dabei vor Ort Impulse für Mittelstand und Handwerk setzen.
Kommunale Schlüsselprojekte in den Radverkehr gezielt fördern: „Brücken bauen“ für den Radverkehr
Insbesondere unsere Kommunen stehen beim Ausbau ihrer Radwegenetze vor Investitionsentscheidungen, die sie sowohl finanziell, als auch politisch oft vor unlösbare Aufgaben stellen. Denn ein – insbesondere auch in der subjektiven Wahrnehmung der Radfahrerinnen und Radfahrer – sicheres und nutzerinnenfreundliches Radwegesystem lässt sich nicht überall und schon gar nicht leicht in die gewachsenen kommunalen Verkehrsnetze integrieren. Dabei werden gerade Steigungen und notwendige Radwegequerungen oftmals zum dauerhaften Hemmnis für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Darum reicht es oft nicht aus, Radverkehrskonzepte und deren Umsetzung pauschal zu fördern, viele Kommunen brauchen gezielte Hilfe bei der Bewältigung von Schlüsselprojekten wie dem Bau von Rampen, Brücken und Unterführungen für den Rad- und Fußverkehr. Nicht wenige solcher nachhaltigen Infrastrukturprojekte schlummern bereits in den Konzepten und Schubladen unserer Kommunen. Mit einem zusätzlichen Investitionsprogramm „Rad- und Fußquerungen“ können diese Potentiale also schnell gehoben werden und so wiederum zügig Konjunktur und Klimaschutz voranbringen.
Industrie und Mittelstand mit einer klimafreundlichen Modernisierungsoffensive unterstützen, anstatt die fatalen Fehler der Abwrackprämie 2009 zu wiederholen
Anstatt, wie 2009 geschehen, Steuermilliarden in einer volkswirtschaftlich und klimapolitisch gleichermaßen kontraproduktive Abwrackprämie zu versenken, müssen auch die zweifelsfrei notwendigen Konjunkturprogramme für Industrie und Mittelstand in der aktuellen Krise dem Klimaschutz und den langfristigen Transformationserfordernissen dienen. Mit einer klimafreundlichen Modernisierungsoffensive für die Fahrzeugflotten der öffentlichen Hand, können wir genau das erreichen: Alte CO2- und Stickoxid-Schleudern stilllegen, dabei dauerhafte Nachfrageimpulse für moderne und alternative Antriebsarten setzen, so den Erhalt der Millionen Arbeitsplätze in der und um die Automobilindustrie unterstützen und gleichzeitig dauerhaft CO2 und andere Schadstoffe einsparen. Dazu stellen alle Landesbehörden und – betriebe in den kommenden drei Jahren ihre Fuhrparks auf moderne und alternative Antriebe um. Dabei werden insbesondere Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und älter bevorzugt auf alternative Antriebe (Elektro, Wasserstoff, Biotreibstoffe) umgestellt. Abhängig von Nutzungsprofil und Nutzungsdauer können auch Erdgas- und im Einzelfall andere, besonders saubere, Verbrennungsmotoren beschafft werden. Um die Umstellung zu beschleunigen werden dazu Wiederbeschaffungszyklen einmalig verkürzt.
Mit Investitionen in die Digitalisierung und die Modernisierung der öffentlichen IT-Infrastruktur Handel, Handwerk und Mittelstand unterstützen
Um gerade für kleine und mittlere Unternehmen in Handel, Handwerk, aber z.B. auch im Bereich der IT-Dienstleister, schnell zusätzliche Nachfrageimpulse zu setzen, sollten auch bestehende Förderprogramme ausgeweitet und verstetigt werden. Dadurch können gerade die lokalen und regionalen Wirtschaftskreisläufe gestützt werden.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Kontaktbeschränkungen und Geschäftsschließungen der vergangenen Wochen und den in dieser Zeit gemachten positiven wie negativen Erfahrungen mit Heimarbeit und Heimunterricht erwarten Wissenschaft, Gewerkschaften, aber auch viele Arbeitgeber, dass solche Arbeitsmodelle auch dauerhaft eine wesentlich größere Rolle in unserer Arbeitswelt spielen werden. Dabei eröffnen Homeoffice- Modelle nicht nur neue Möglichkeiten für die Vereinbarung von Familie und Beruf oder flexible Arbeitszeiten. Die Erfahrungen zeigen, dass auf diese Weise insbesondere Pendlerverkehre effektiv und spürbar reduziert werden. Das spart nicht nur CO2 und Stickoxide, weniger Verkehr bedeutet auch weniger Lärm und mehr Platz in unseren Städten und Gemeinden.
Anstatt Konsum und Binnennachfrage wahllos anzukurbeln, könnte mithilfe gezielter Ausstattungsgutscheine die Einrichtung DIN-gerechter Heimarbeitsplätze für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gefördert werden.
Mit Energiespargutscheinen Konjunktur und Klima verbessern
Ebenso zügig umsetzbar, konjunkturbelebend und klimapolitisch sinnvoll wäre eine Modernisierungsoffensive für alte, stromfressende Haushaltsgeräte. Über die Jobcenter sowie die Sozial- und Wohnungsämter könnten insbesondere solche Haushalte gezielt erreicht werden, für die ein Austausch alter Elektrogeräte aufgrund ihrer finanziellen Situation ohne Unterstützung dauerhaft unmöglich ist. Die langjährigen, positiven Erfahrungen mit dem Zuschuss für neue Kühlgeräte im Rahmen des „Stromspar Check“ sollten dabei aufgegriffen werden. Auch in diesem Bereich könnten mit gezielten Konsumgutscheinen nachhaltig positive soziale und klimapolitische Effekte mit einer Unterstützung von Industrie und Handel verbunden werden.
Mit „GutesKlima2030“ Wachstumsmotor Klimaschutz in NRW-Kommunen zünden
Neben einem „Sofortprogramm Klimaschutz bei Landesliegenschaften“, ist auch ein klimaschützendes Investitionsprogramm für die kommunalen Liegenschaften sinnvoller denn je und wäre in der Lage in noch größeren Maße sowohl Beiträge für den Klimaschutz als auch flächendeckend Konjunkturimpulse zu setzen. Wie ein solches Programm „GutesKlima2030“ gestaltet werden sollte, haben wir in unserem Antrag „Klimakrise: Mehr Unterstützung für die Kommunen bei Klimaschutz und Klimafolgenanpassung!“ (Drucksache 17/8857) dargestellt. Mit der NRW-Soforthilfe 2020 hat das Wirtschaftsministerium unter Beweis gestellt, dass eine Entwicklung und Umsetzung eines Förderprogramms innerhalb kürzester Zeit und mit einem äußerst schlanken Vergabeverfahren möglich ist. Dies muss beispielgebend und handlungsleitend sowohl für das „Sofortprogramm Klimaschutz bei Landesliegenschaften“ als auch für die Durchführung von „Gutes Klima 2030“ sein.

II.      Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:
1.      Das bisherige Tempo bei der Reduktion der klimaschädlichen Auswirkungen der Landesverwaltung NRW ist, abseits der Umstellung auf Ökostrom im Jahr 2016, nicht ausreichend und muss spürbar erhöht werden, um das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung im Jahr 2030 noch erreichen zu können.
2.      Durch ein Sofortprogramm zur flächendeckenden Installation von Photovoltaikanlagen auf und der energetischen Sanierung von Landesliegenschaften kann die Landesregierung nicht nur einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern in ihrem unmittelbaren Einflussbereich einen spürbaren Wachstumsimpuls für die nordrhein- westfälische Wirtschaft setzen.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
1.      ein Sofortprogramm Klimaschutz in Landesverwaltung und Kommunen aufzulegen und dafür
a.   umgehend die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf allen technisch und wirtschaftlich geeigneten Dachflächen von Landesliegenschaften auszuschreiben, und so schnell ein Beispiel dafür zu geben, wie Konjunktur- und Klimapolitik wirkungsvoll in Einklang gebracht werden können.
b.   geplante energetische Sanierungen, soweit möglich vorzuziehen und umgehend auszuschreiben.
c.   die Ausschreibung weiterer Projekte auf Basis von liegenschaftsbezogenen Sanierungsfahrplänen mit Hochdruck vorzubereiten, mit dem Ziel mittelfristig in allen Liegenschaften des Landes ein Energieeffizienzniveau nach dem KfW55-Standard zu erreichen.
d.   in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro zur Finanzierung der zusätzlichen und/oder beschleunigten Maßnahmen bereitzustellen.
e.   die Nahverkehrspauschale zunächst für die Jahre 2020, 2021 und 2022 jeweils um 100 Millionen Euro anzuheben.
f.    zunächst für die Dauer der mittelfristigen Finanzplanung ein Investitionsprogramm
„Schlüsselprojekte im Radwegebau“ in Höhe von jährlich 100 Millionen aufzulegen, mit denen besonders kostenintensive Investitionen in Schlüsselprojekte des kommunalen Radwegebaus gefördert werden.
g.   in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ein Modernisierungsprogramm zu Erneuerung der Fuhrparks der öffentlichen Hand aufzulegen, mit dem Ziel insbesondere Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und älter durch Fahrzeuge mit klimafreundlichen alternativen und sparsamsten modernen Antrieben zu ersetzen.
h.   ein Modernisierungsprogramm „Kommunale IT-Infrastruktur“ in Höhe von einer Milliarde Euro bis 2023 aufzulegen.
i.    ein landesweites Beschaffungsprogramm zur Einrichtung DIN-gerechter Heim- arbeitsplätze für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes anzubieten, welches z.B. über die Bereitstellung gezielter Beschaffungsgutscheine umgesetzt werden kann und hierfür noch im Jahr 2020 einen ersten Förderaufruf in Höhe von 100 Millionen Euro herauszugeben.
j.    umgehend in Gespräche mit der Bundesregierung einzusteigen mit dem Ziel, ein gemeinsames Förderprogramm zum Austausch energiefressender Elektrogeräte für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen auf den Weg zu bringen.
2.      einen Investitionspakt „GutesKlima2030“ zur Unterstützung kommunaler Klimaschutz- investitionen aufzulegen, wie er in Drucksache 17/8857 gefordert wird.