Feinstaubbelastung reduzieren – Kaminöfen für Gesundheit und Umwelt nachrüsten

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Norwich Rüße

I. Ausgangslage – Gefährdung durch Feinstaubbelastung

Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und kann in der Energieversorgung einen Beitrag bei der Schonung fossiler Ressourcen leisten. Auch aufgrund der steigenden Gas- und Ölpreise ist Holz als Brennstoff für die Wärmeerzeugung interessant. Zudem ermöglicht die Brennholzgewinnung den Waldbesitzenden die Nutzung ihrer Wälder und die Erwirtschaftung eines Einkommens. Heizen mit Holz ist jedoch für Mensch und Umwelt nur dann verträglich, wenn das Holz erstens aus nachhaltiger Bewirtschaftung stammt, zweitens der Brennstoff möglichst effizient genutzt und drittens modernste und emissionsarme Anlagentechnik mit Filter oder Staubabscheider eingesetzt wird, die klima- und gesundheitsschädliche Rußpartikel und Feinstaub wirksam mindert.1 Während Holz als nachwachsender Rohstoff einen Beitrag zur Schonung fossiler Ressourcen leisten kann, ist das Verbrennen von Braun- und Steinkohlebriketts – die nach den aktuellsten UBA-Zahlen immer noch 7,5 Prozent in Privathaushalten ausmachen – mit den Klimazielen unvereinbar und sollte daher komplett eingestellt werden.

Neben anderen Faktoren wie dem viel diskutierten Straßenverkehr, tragen auch sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen zur Feinstaubbelastung bei. Besonders problematisch sind ältere Holzfeuerungsanlagen ohne moderne Anlagentechnik. Doch auch neue, marktübliche Öfen, welche die Anforderungen der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) erfüllen, weisen deutlich zu hohe Schadstoffemissionen auf und belasten die Luft in Wohngebieten.

In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks etwa 11 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen, Kachelöfen und Pelletöfen).2 In den Wintermonaten können diese Anlagen die ohnehin bereits hohe lokale Belastung in Wohngebieten noch weiter verstärken. Bei dem „kleinen Feinstaub“ liegen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei insgesamt 19,5 Tausend Tonnen. Hier machen Holzkleinfeuerungsanlagen mit 17,6 Tausend Tonnen den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus und übersteigen laut Umweltbundesamt in Deutschland mittlerweile die Auspuffemissionen von Lkw und Pkw deutlich.3

Der Bundesrat hat am 17.09.2021 der Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt.4 Damit haben die Länder die Pläne der Bundesregierung gebilligt, über die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) mit höheren Schornsteinen die Luftschadstoffkonzentration am Boden zu verringern. Gesetzgeberisches Ziel ist es, im Umfeld von Festbrennstofffeuerungen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung der Außenluft mit gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen zu verringern.5 Jedoch kritisieren Umwelt- und Verbraucherorganisationen die neuen Regeln für höhere Schornsteine als Scheinlösung, da die Bundesregierung auf diese Weise Giftstoffe in der Luft nur verdünne anstatt sie zu vermeiden. Die neuen Vorschriften für Schornsteine, die künftig für neu errichtete kleine Feuerungsanlagen wie Holzöfen gelten sollen, seien daher ungeeignet und kontraproduktiv, um Gesundheit und Klima wirksam zu schützen. Notwendig seien stattdessen wirksame Maßnahmen, die Luftschadstoffe von vornherein vermeiden oder verringern.6

Pro Jahr sterben in Deutschland laut Europäischer Umweltagentur insgesamt mehr als 60.000 Personen vorzeitig durch die Folgen einer zu hohen Feinstaubbelastung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt in zahlreichen Untersuchungen, dass eine anhaltend hohe Feinstaubbelastung Einfluss auf die Sterberate hat und die Lebensqualität insbesondere von Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Atemwegserkrankungen verschlechtert. Für Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma ist der individuelle Leidensdruck besonders hoch. Zudem veröffentlichte die WHO am 22.09.2021 aktualisierte Empfehlungen, welche deutlich strengere Grenzwertempfehlungen für Feinstaub beinhalten. Die neuen WHO-Empfehlungen zeigen, dass die Feinstaubbelastung in deutschen Städten weiterhin viel zu hoch ist und in allen Bereichen, also auch bei der Reduktion der Feinstaubbelastung durch Kaminöfen, zusätzliche Maßnahmen der Politik erforderlich sind.

II. Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung bei Öfen

Gegen Feinstaub und Ruß aus Holzöfen gibt es bereits technische Lösungen: Wirksame Filter oder Staubabscheider mindern die Partikelanzahl um bis zu 90 Prozent. Diese Technik wird bei Kaminöfen mit dem Blauen Engel bereits ab Werk mitgeliefert. Jedoch sind Blaue-Engel-Öfen bislang kaum verbreitet und auch in den über 11 Millionen bestehenden Öfen in Deutschland kommen Filter praktisch nicht zum Einsatz. Handlungsbedarf besteht sowohl bei Altanlagen als auch bei Neuanlagen.7 Ältere Feuerstätten, die vor 2010 errichtet wurden, haben häufig höhere Emissionen und einen geringeren Wirkungsgrad und sollten daher eher nicht nachgerüstet, sondern komplett ausgetauscht werden.8

Der „Blaue Engel“ für Kaminöfen wurde im Dezember 2019 als ein freiwilliges Umweltzeichen durch die Bundesregierung eingeführt, um besonders saubere Öfen auszuzeichnen und Innovationen in der Branche zu fördern. Hersteller können ihre Produkte damit zertifizieren lassen und Verbraucherinnen und Verbrauchern somit die Auswahl der jeweils umweltfreundlicheren und am Markt verfügbaren Produkte erleichtern. Damit ist ein umweltschonenderer Standard verfügbar, bei dem schädliche Umwelteinwirkungen durch den Einsatz von Technik deutlich minimiert werden. Ein Kaminofen mit dem „Blauen Engel“ lohnt sich laut Umweltbundesamt nicht nur für die Gesundheit.

Das Umweltzeichen kann auch vor einem Nutzungsverbot schützen, das Städte und Gemeinden bei hoher Luftverschmutzung für konventionelle Kaminöfen erlassen können.9

Städte und Gemeinden haben bereits jetzt rechtliche Möglichkeiten, um strengere Anforderungen für Holzöfen wie jene des „Blauen Engels für Kaminöfen“ verpflichtend einzuführen, das zeigt auch ein Gutachten der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger. Städte und Gemeinden können demnach in Bebauungsplänen oder auf Grundlage von Landesimmissionsschutzgesetzen verschärfte Anforderungen einführen, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen. Die gesetzgeberischen Spielräume gelten ausdrücklich auch für Gebiete, in denen die (niedrigen) EU-Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft eingehalten werden. Es müssen jedoch weitere Möglichkeiten für Städte und Gemeinden geschaffen werden, um Holzfeuerung vor Ort möglichst emissionsarm zu gestalten.

Die Gefahren einer Feinstaubbelastung für Mensch und Umwelt sind hinlänglich bekannt. Die Feinstaubbelastung kann sich in einigen Regionen und Stadtgebieten stärker darstellen als in anderen. Technische Lösungen zur Feinstaubreduzierung sind längst praxiserprobt und frei zugänglich. Die Gesetzesvorgaben durch die Bundesebene sind nach wie vor unzulänglich und müssen daher durch ambitionierte Landesmaßnahmen ergänzt werden. Bisher stehen zudem weder auf Landes- noch auf Bundesebene entsprechende Fördermittel für die Betreiberinnen und Betreiber von Kaminöfen bereit, welche eine sozialverträgliche Nachrüstung ermöglichen würden. Die Förderung zielt ausdrücklich nicht darauf ab, zusätzliche Anreize zur Nutzung von Einzelraumfeuerungsanlagen zu schaffen. Vielmehr sollen die Fördersätze so angelegt werden, dass sie nur die Kosten der eingesetzten Emissionsminderungstechnik in Teilen kompensieren und somit eine ökologische Lenkungswirkung bei Verbraucherinnen und Verbraucher erzielen, die ohnehin bereits einen Holzofen besitzen. Von einer besseren Förderung würden auch innovative Unternehmen aus NRW profitieren. Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit besteht hier ein dringender Handlungsbedarf.

III. Der Landtag stellt fest:

  • Die neuen Empfehlungen der WHO zeigen, dass die Feinstaubbelastung in deutschen Städten viel zu hoch ist und Holzöfen einen relevanten Teil dazu beitragen.
  • Nachwachsende Rohstoffe wie Holz können einen Beitrag zur klimaneutralen Wärmeversorgung leisten, wenn sie nachhaltig produziert werden und bei der Verbrennung zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Klima verfügbare Emissionsminderungstechniken verwendet werden.
  • Feuerungsanlagen mit wirksamer Abgasreinigung (z.B. mit Blauer-Engel-Zertifizierung) müssen zum Standard gemacht werden.
  • Vielen Betreiberinnen und Betreibern von Kaminöfen ist die damit einhergehende Umweltbelastung nicht bewusst und es fehlen häufig Informationen über technische Möglichkeiten zur Feinstaubreduktion zum Schutze von Mensch und Umwelt.

IV. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Ein Landesförderprogramm „Saubere Kamine“ für Einzelraumfeuerungsanlagen im Bereich Holzfeuerung aufzulegen, um den Einsatz von moderner Emissionsminderungstechnik, welche hohen Umweltstandards entspricht (z.B. Blauer-Engel-Zertifizierung), voranzubringen.
  2. Es den Kommunen in NRW auf Basis des Landesimmissionsschutzgesetzes oder einer zusätzlich zu schaffenden Landesvorordnung für „schutzbedürftige Gebiete“ zu erleichtern, strengere lokale Anforderungen für Holzfeuerungsanlagen wie eine Filterpflicht für Holzöfen festzulegen, um die Emissionen durch das Heizen mit Holz so weitestgehend zu reduzieren.
  3. In Zusammenarbeit mit dem Schornsteinfegerhandwerk sowie mit den Umwelt- und Verbraucherverbänden eine Informationskampagne für die Betreiberinnen und Betreiber von Kaminöfen aufzulegen, um über die fachgerechte Nutzung von Holz als Brennstoff, emissionsarme Kaminöfen (z.B. Blauer Engel) und über weitere technische Möglichkeiten zur Feinstaubreduktion zu informieren.
  4. Sich auf Bundesebene im Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Kohleausstieg auf den Bereich der Kleinfeuerungsanlagen ausgedehnt wird und ein klarer Fahrplan für die Beendigung der Kohleverbrennung in diesen Anlagen beschlossen wird.

 

1 https://www.umweltbundesamt.de/themen/heizen-holz

2 https://www.schornsteinfeger.de/sonderdruck-2019.pdfx?forced=true&forced=true, S. 4

3 https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/emissionsminderung-bei-kleinfeuerungsanlagen#feinstaub-emissionen-von-kleinfeuerungsanlagen

4 Entwurf der Bundesregierung der Ersten Verordnung zur Änderung der 1. BImSchV https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/1_vo_aend_1_bmischv/e ntwurf/1_vo_aend_1_bmischv_entwurf_bf.pdf

https://www.tga-fachplaner.de/normen-und-verordnungen/bundesrat-1-bimschv-neue-vorschriften-fuer-schornsteine-abgesegnet

6 https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/heizungstechnik-duh-kritisiert-neue-vorschriften-fuer-schornsteine

7 https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/blauer-engel-fuer-kaminoefen

8 https://www.umweltbundesamt.de/themen/heizen-holz

9 https://www.umweltbundesamt.de/themen/erster-kaminofen-dem-blauen-engel