Ein Café eröffnen, eine Kneipe übernehmen, ein Restaurant führen: Das ist mit viel Arbeit und Verantwortung verbunden. Unnötige Bürokratie sollte dabei nicht noch zusätzlich bremsen. Mit einem eigenen Gaststättengesetz für Nordrhein-Westfalen wollen die Fraktionen von CDU und Grünen Gründungen und Betriebsübernahmen erleichtern, Verfahren vereinfachen und Betriebe wie Behörden entlasten. Bislang gelten in NRW die gaststättenrechtlichen Regelungen des Bundes. Das neue Gesetz soll einen modernen, praxistauglichen Rahmen schaffen. Es wird am heutigen Mittwoch in den Landtag eingebracht. Dazu erklären Marc Zimmermann, Sprecher für Handwerk und Mittelstand der Grünen Landtagsfraktion, und Dr. Christian Untrieser, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
Marc Zimmermann: „Unsere Cafés, Restaurants, Kneipen und Dorfgasthöfe sind die sozialen Herzkammern Nordrhein-Westfalens. Mit dem Entwurf zu einem Landesgaststättengesetz befreien wir Gründerinnen und Gründer durch eine reine, vorgelagerte Anzeigepflicht von quälenden Wartezeiten und bürokratischen Hürden und stärken so die Gründungsdynamik im Land. Ziel ist es auch, drohenden Leerstand in der Gastronomie unserer Innenstädte und im ländlichen Raum zu verhindern. Denn Menschen brauchen Raum, um sich auszutauschen. Gaststätten sind solche Räume.“
Dr. Christian Untrieser: „Wer ein Restaurant oder eine Kneipe eröffnen möchte, soll sich auf seine Gäste konzentrieren können – und nicht auf unnötige Bürokratie. Mit unserem eigenen Gaststättengesetz machen wir Gründungen und Betriebsübernahmen einfacher, bauen überflüssige Prüfungen ab und geben den Betrieben mehr Eigenverantwortung. Dabei bleibt klar: Weniger Bürokratie darf nicht weniger Sicherheit bedeuten. Wir erleichtern den Alltag der Gastronomen, ohne bei Qualität und Sicherheit Abstriche zu machen.“
