Wir stärken die kommunalen Ordnungsdienste

Kommunaler Ordnungsdienst

Der Landtag hat heute die Novelle des Ordnungsbehördengesetzes beschlossen. Damit stärken wir als schwarz-grüne Koalition die kommunalen Ordnungsdienste und schaffen mehr Transparenz. Dazu erklären die innenpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von Grünen und CDU, Julia Höller und Christos Katzidis:

Julia Höller: „Die Beschäftigten des kommunalen Ordnungsdienstes leisten jeden Tag wichtige Arbeit im öffentlichen Raum – ob bei Stadtfesten, auf Schulwegen oder in Parks. Mit dem Pre-Recording und klaren gesetzlichen Befugnissen stärken wir ihre Handlungssicherheit und schützen sie in eskalierenden Situationen. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Ordnungsämter sind zunehmend mit aggressiven und gefährlichen Situationen konfrontiert. In dem Moment, in dem eine Situation kippt, bleibt oft keine Sekunde, um erst die Kamera einzuschalten – der entscheidende Augenblick ist längst vorbei, bevor der Finger die Aufnahmetaste erreicht. Mit dem Pre-Recording sichern wir genau diese Sekunden: Die Kamera denkt mit – für lückenlose Aufklärung und echte Beweissicherheit.
Zudem sorgen wir mit der Novelle des Ordnungsbehördengesetzes dafür, dass künftig alle Kommunen – egal welcher Größe – Geschwindigkeitskontrollen, Rotlichtverstöße und weitere Verkehrsregelungen selbst überwachen und ahnden können. Das stärkt die Verkehrssicherheit vor Ort und ermöglicht eine nachhaltige Verkehrslenkung, die gerade die Schwächsten im Straßenverkehr schützt.
Außerdem stärken wir die Transparenz und die Rechtssicherheit für die Ordnungskräfte. Bisher mussten Bürgerinnen und Bürger im Polizeigesetz nachschlagen, was der kommunale Ordnungsdienst überhaupt darf – das war weder bürgerfreundlich noch zeitgemäß. Das ändern wir jetzt: Die Befugnisse stehen künftig im Ordnungsbehördengesetz, klar und für alle lesbar.”

Christos Katzidis: „Wir danken unseren Ordnungskräften für ihren Einsatz für unseren Staat. Mit der Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes lösen wir ein weiteres Versprechen aus unserem Koalitionsvertrag ein – und gehen sogar noch darüber hinaus, indem wir erneut die Befugnisse für unsere kommunalen Ordnungskräfte erweitern.
Nachdem wir 2020 die rechtlichen Voraussetzungen für Bodycams und Kameras in Einsatzfahrzeugen geschaffen haben, ermöglichen wir nun unter anderem längerfristige Aufenthaltsverbote für bis zu drei Monaten gegen Störer sowie mehr Eigenverantwortung kleiner und mittlerer Kommunen bei der Verkehrsüberwachung.
Mit dem Änderungsantrag ergänzen wir außerdem das sogenannte Pre-Recording bei Bodycams: Wenn Situationen plötzlich eskalieren, können die entscheidenden Sekunden vor Beginn der Aufnahme für den Schutz der Einsatzkräfte, für die Aufklärung des Geschehens und für eine bessere Beweissicherung entscheidend sein.
Wir werden es dabei nicht belassen und arbeiten bereits jetzt daran, die Ordnungsämter weiter zu stärken und den Weg für weitere Instrumente wie die kommunale Videobeobachtung schrittweise zu bereiten.“

Sondersitzung des PUA V: Aussc…