Hanses/Erwin: Ein Commercial Court stärkt Nordrhein-Westfalen als wirtschaftliche Herzkammer Europas

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Dagmar Hanses

Nordrhein-Westfalen ist ein Top-Standort für internationale Unternehmen – das zeigen nicht zuletzt die Großinvestitionen von Microsoft. Für die Entscheidung eines Unternehmens zu einer Investition ist auch die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes wichtig. Ein Aspekt dabei ist die Wahl des anzuwendenden Rechts. Deshalb soll in Nordrhein-Westfalen ein Commercial Court geschaffen werden – ein besonders auf größere wirtschaftsrechtliche und internationale Streitverfahren spezialisierter Senat. Einen entsprechenden Antrag haben die Landtagsfraktionen von CDU und Grünen in den Landtag eingebracht; er wurde am (heutigen) Freitag vom Parlament beschlossen. Dazu erklären die rechtspolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen von Grünen und CDU, Dagmar Hanses (Grüne) und Angela Erwin (CDU):

Dagmar Hanses: „Mit der Einrichtung eines Commercial Court, also eines speziellen Wirtschaftsrechtssenats an einem Oberlandesgericht, stärken wir den Justizstandort Nordrhein-Westfalen. Wir bieten damit im internationalen Wirtschaftsrecht eine gute staatliche Alternative zu der bisher genutzten privaten Schiedsgerichtsbarkeit und anderen Rechtsordnungen. Als staatliche Institution löst der Commercial Court Fälle mit größtmöglicher Unabhängigkeit in effektiven und zeitgemäßen Verfahren. So können diese beispielweise vollständig auf Englisch geführt werden. Kläger und Beklagte profitieren hierbei von der Sicherheit und Qualität der deutschen Rechtsprechung, während die Rechtsprechung weiter zur Rechtsfortbildung auf dem Gebiet des (internationalen) Wirtschaftsrechts beitragen kann.“

Angela Erwin: „Nordrhein-Westfalen ist die wirtschaftliche Herzkammer Europas. Und auch die Justiz zwischen Rhein, Ruhr und Weser ist prägend. Hohe Fachkompetenz, Fleiß und Weltoffenheit prägen unser Land seit seiner Gründung. Deswegen fühlen sich internationale Unternehmen und ihre Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen wohl und investieren hier. Durch die Einrichtung eines Commercial Court wollen wir Unternehmen die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten vor Zivilgerichten in Nordrhein-Westfalen in englischer Sprache und mit Spezialisierung ermöglichen. Wir erwarten hierdurch insgesamt eine Fortentwicklung des Rechts in Deutschland und zusätzliche Anreize für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.“