I. Ausgangslage
Eine unabhängige und leistungsstarke Justiz ist das Fundament des Rechtsstaates. Sie gewährleistet als dritte Staatsgewalt Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Die Justiz bietet schnellen und effektiven Rechtsschutz.
Eckpfeiler einer funktionsfähigen und starken Justiz sind motivierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bis zum Jahre 2030 werden deutschlandweit rund 40 Prozent der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen. Um der Pensionierungswelle in der Justiz frühzeitig auf allen Ebenen entgegenzuwirken, ist es notwendig, Nachwuchskräfte bereits im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung für die Justiz zu gewinnen.
Aus diesem Grund wurde bereits in der Vergangenheit das Projekt der wissenschaftlichen Mitarbeit bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften erfolgreich ins Leben gerufen. Im Rahmen der Nebentätigkeit wird Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit gegeben, die Arbeit als Richterin und Richter bzw. Staatsanwältin und Staatsanwalt über die Station hinaus kennenzulernen. Darüber hinaus bietet die intensive Praxiserfahrung auch die Chance eines besseren Abschneidens in der Zweiten juristischen Staatsprüfung, das Voraussetzung für eine Karriere in der Justiz ist. Zugleich kann die Justiz in ihren Gerichten und Staatsanwaltschaften entlastet werden.
Erste Evaluationen haben die sehr positiven Rückmeldungen zu diesem Projekt bestätigt. Daher ist es angezeigt, das Projekt in ganz Nordrhein-Westfalen zu etablieren.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Der Pensionierungswelle in der Justiz muss frühzeitig entgegengewirkt werden, um ihre volle Funktionsfähigkeit beizubehalten.
- Das Projekt der „Wissenschaftlichen Mitarbeit“ bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist geeignet, junge Referendarinnen und Referendare für die Justiz zu gewinnen.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung aus vorhandenen Mitteln, das Projekt der „Wissenschaftlichen Mitarbeit“ in allen fünf Gerichtsbarkeiten und bei den drei Generalstaatsanwaltschaften auszuweiten.