Als Folge des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern auf dem Campingplatz in Lügde untersucht seit Juni 2019 der Landtag von Nordrhein-Westfalen das Handeln der zuständigen Behörden, um Aufarbeitung zu leisten und Lehren für die Zukunft zu ziehen. In über 60 Sitzungen hat der Untersuchungsausschuss mehr als 100 Zeuginnen und Zeugen vernommen, über 400.000 Seiten Akten gesichtet und zahlreiche strukturelle Mängel aufgedeckt. Trotz großer Bemühungen konnte nur ein Teil des Untersuchungsauftrages untersucht werden, so dass bis zum Ende der Wahlperiode die Beweiserhebung nicht mehr abgeschlossen werden kann.
Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sind daher der Auffassung, dass in der kommenden Legislaturperiode eine Wiedereinsetzung des PUA erfolgen soll. Über die bisher erfolgte Beweisaufnahme soll noch in dieser Wahlperiode ein Zwischenbericht vorgelegt und die Beweisaufnahme im Herbst abgeschlossen werden. Zudem verpflichten sich die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, Schlussfolgerungen aus den gewonnenen Erkenntnissen vorzulegen. Dazu die Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen (CDU), Thomas Kutschaty (SPD), Christof Rasche (FDP) und Verena Schäffer sowie Josefine Paul (beide B90/Grüne):
„Angesichts der Schwere der Verbrechen an Kindern und Jugendlichen liegt es im Interesse aller demokratischen Fraktionen, Ursachen und Fehler, die zu diesem Leid führten, aufzuarbeiten. Dies muss – wie bisher auch – mit besonderer Sorgfalt und unter Zurückstellung politischer Differenzen geschehen. Grundsätzlich können die Fraktionen der 17. Wahlperiode aus Gründen der Diskontinuität keine Festlegungen für ihre Rechtsnachfolger in der 18. Wahlperiode treffen. Es wäre den Opfern und deren Familien sowie der gesamten Bevölkerung aber nicht zu vermitteln, wenn wichtige Fragekomplexe infolge der Diskontinuität unbearbeitet blieben. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen empfehlen ihren Rechtsnachfolgern daher, einen entsprechenden Untersuchungsauftrag in der kommenden Wahlperiode gemeinschaftlich zu erarbeiten und zu beschließen.
Bereits gewonnene Erkenntnisse sollen noch in der aktuellen Wahlperiode beraten und in einer Plenardebatte einer Bewertung unterzogen werden. Deshalb verständigen sich die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner darauf, dass der PUA einen Zwischenbericht vorlegt und aus den gewonnenen Erkenntnissen Schlussfolgerungen erarbeitet, um die Verhinderung und die Bekämpfung von Kindesmissbrauch in Zukunft zu stärken. Die Beweisaufnahme wird im Herbst abgeschlossen, die Fraktionen legen dem Ausschussvorsitzenden eine abschließende, gemeinschaftliche Zeugenliste vor. Der Vorsitzende wird gebeten, nach Abschluss der Beweisaufnahme möglichst zeitnah einen entsprechenden Teil- oder Zwischenbericht fertigen und den Obleuten zur weiteren Beratung zukommen zu lassen.“