Hat die Landesregierung die versprochenen Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für Windenergieanlagen umgesetzt?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Während die Landesregierung sich öffentlich zum Ausbau Erneuerbarer Energien bekennt, erschweren ihre tatsächlichen Entscheidungen den weiteren Ausbau statt ihn zu erleichtern. Beispiele sind die Beschränkungen von Windenergie auf forstwirtschaftlichen Flächen oder die Einführung von Vorsorgeabständen bzw. festen Mindestabständen zur Wohnbebauung.

Auf der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 17.06.2020 wurde eine Verständigung zu einer Vielzahl an energiepolitischen Fragestellungen getroffen. Unter anderem wurden durch die Bundesländer konkrete Zusagen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gemacht. Lange Verfahrensdauern sind neben der mangelhaften Flächenverfügbarkeit ein wesentlicher Grund für die ungenügende Zubauentwicklung der vergangenen Jahre.

Wörtlich heißt es in dem Beschluss (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1761550/f83f0a3b5aba7ecfe3a4b41e06fa5a2c /2020-06-17-energiewende-data.pdf?download=1):

„Bund und Länder sind sich einig, dass zur Erreichung der Ausbauziele der Windenergie an Land eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Verbesserung der Genehmigungssituation dringend notwendig ist. Hierzu sollen die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:

  1. Bedarfsgerechte Personal- und technische Ausstattung der Planungs- und Genehmigungsbehörden
  2. Möglichst zentrale Genehmigungsstrukturen je Land
  3. Instanzenverkürzung (die Oberverwaltungsgerichte sollen künftig im ersten Rechtszug über Streitigkeiten im Genehmigungsverfahren entscheiden)
  4. Entfall der automatischen aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen und Klagen gegen Genehmigungen
  5. Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle
  6. Naturschutzfachliche Standardisierung zur Vereinfachung des Vollzugs des Artenschutzrechts bei Genehmigungserteilung“.

Etwa ein Jahr später ist es an der Zeit, Bilanz über die Umsetzung zu ziehen. Die Punkte 3. und 4. sind ohne das Zutun der Landesregierung durch das Inkrafttreten des Investitionsbeschleunigungsgesetzes der Bundesregierung umgesetzt. Der Umsetzungsstand der anderen Punkte ist in NRW aktuell nicht öffentlich bekannt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung seit Mitte Juni 2020 ergriffen, um die „Personal- und technische Ausstattung der Planungs- und Genehmigungsbehörden“ in NRW zu verbessern?
  2. Wie hat sich die Personalausstattung in den für die Erteilung von Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz zuständigen Genehmigungsbehörden (untere Umweltschutzbehörden) seit Mitte Juni 2020 in NRW tatsächlich entwickelt? (Bitte Veränderung in der Personalausstattung je Kreis bzw. kreisfreien Stadt angeben)
  3. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung seit Mitte Juni 2020 eine Zentralisierung der Genehmigungsstrukturen für Windenergieanlagen in NRW umgesetzt?
  4. Inwiefern hat die Landesregierung seit Mitte Juni 2020 eine zentrale Beratungsstelle in NRW für die Windenergie eingerichtet bzw. ausgebaut?
  5. Mit welchen konkreten Maßnahmen seit Mitte Juni 2020 hat die Landesregierung eine „naturschutzfachliche Standardisierung zur Vereinfachung des Vollzugs des Artenschutzrechts bei Genehmigungserteilung“ in NRW erreicht?