Welche Konsequenzen haben die Planungen für eine neue Energie- und Klimaagentur NRW für die Stadt Bottrop?

Kleine Anfrage von Wibke Brems

Portrait Wibke Brems 5-23

Wie Minister Prof. Pinkwart Ende September 2020 ankündigte, soll die EnergieAgentur.NRW in der bestehenden Form zum Ende des Jahres 2021 abgewickelt werden. Statt einer Neuausschreibung in vergleichbarer Form, soll eine neue „Energie- und Klimaagentur“ auf Basis der landeseigenen In4Climate GmbH aufgebaut werden. Insbesondere für die Kommunen und Kreise in NRW ist die EnergieAgentur.NRW aktuell eine wichtige Partnerin bei Energiewende und kommunalem Klimaschutz. Daher ist insbesondere für diese Zielgruppe ein Abgleich entscheidend, welche Angebote der EnergieAgentur.NRW bisher von der Stadt Bottrop in Anspruch genommen wurden bzw. welche gemeinsamen Projekte und Kooperationen es bislang mit der EnergieAgentur.NRW gab und welche Konsequenzen sich aus den Planungen der Landesregierung für die Umstrukturierung für die Stadt Bottrop ergeben. Die Planungen für die neuen Angebote ab dem Jahr 2022 sollten inzwischen konkretisiert worden sein. Es gab erste Ausschreibungen und der neue Geschäftsführer wurde bereits eingestellt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Angebote der EnergieAgentur.NRW hat die Stadt Bottrop in den vergangenen zwei Jahren in Anspruch genommen?
  2. Wie werden diese aktuell durch die Stadt Bottrop in Anspruch genommenen Angebote der EnergieAgentur.NRW nach den aktuellen Planungen der Landesregierung ab Anfang des Jahres 2022 fortgeführt?
  3. Welche gemeinsamen Projekte oder Kooperationen gibt es aktuell zwischen der EnergieAgentur.NRW und der Stadt Bottrop? (inkl. gemeinsamer Veranstaltungen)
  4. Inwiefern werden diese aktuellen Projekte oder Kooperationen zwischen der Stadt Bottrop und der EnergieAgentur.NRW nach den aktuellen Planungen der Landesregierung ab Anfang des Jahres 2022 von der neuen Energie- und Klimaagentur NRW fortgeführt werden?
  5. Wie wird die Landesregierung verhindern, dass die unter Frage 2 und 4 genannten Änderungen in der Ausrichtung der zukünftigen Energie- und Klimaagentur negative Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz in der die Stadt Bottrop haben werden?