Grundrecht auf Zukunft ernst nehmen: Die Landesregierung muss jetzt ein verfas­sungsfestes Klimaschutzgesetz vorlegen!

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Wibke Brems 5-23

I. Ausgangslage

Die Bundesregierung ist unter Zugzwang

Am 29.04. hat das Bundesverfassungsgericht den Klagen neun junger Menschen stattgege­ben und höchstrichterlich festgestellt, dass die bisher im Bundes-Klimaschutzgesetz beschlos­senen Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichend sind und damit die Freiheit junger Men­schen unzulässig einschränken. „Der Gesetzgeber hätte Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität treffen müssen, an denen es bis­lang fehlt.“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html;jsessionid=A206097D69FF3CE7EC83FE99B1C44872.2_cid386) Viel deutlicher hätte das Bundesverfassungsgericht die Unzulänglichkeit der Klimapolitik der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD nicht formulieren können. Das Ge­richt hat der Bundesregierung eine Frist bis Ende 2022 gesetzt, um das Bundes-Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Landesregierung von NRW mit dem Kanzlerkandidaten der Union an der Spitze muss sich dafür einsetzen, dass diese Frist nicht ausgereizt wird, sondern die Bundesregierung möglichst noch in dieser Legislaturperiode ein Bundes-Klimaschutzgesetz vorlegt, dass den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entspricht.

Das Gericht hat insbesondere die fehlende Konkretisierung der Emissionsminderungen ab dem Jahr 2030 für unzulässig erklärt, gleichzeitig aber auch festgestellt: „Die Vorschriften ver­schieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html;jsessionid=A206097D69FF3CE7EC83FE99B1C44872.2_cid386) Es ist daher absehbar, dass es bei einer bloßen Konkretisierung der Minderungspfade für die Zeit nach 2030 nicht wird bleiben können, sondern auch die Ziele bis 2030 angehobenen werden müssen, um die Emissionsminderungslasten bis zum Erreichen der Klimaneutralität fairer auf die einzelnen Jahre zu verteilen. Eine Anhebung der Ziele im Bundes-Klimaschutzgesetz für 2030 ist ohnehin durch die beschlossene Anhebung des EU-Klimaziels für das Jahr 2030 auf eine Minderung gegenüber 1990 von 40 auf 55 Prozent zwingend erforderlich. Die Bundesre­gierung muss dem vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anspruch, eine einseitige Ver­lagerung der Treibhausgasminderungslast in die Zukunft zu verhindern, nachkommen. Dazu muss sie im Bundes-Klimaschutzgesetz das Ziel von derzeit minus 55 Prozent auf minus 70 Prozent bis zum Jahr 2030 erhöhen. Entscheidender als die bloße Zielverschärfung ist indes, dass die Bundesregierung auch entsprechende Maßnahmen beschließt, die die Erreichung der Ziele möglich machen. Kurzfristig umsetzbar wäre beispielsweise eine sozialverträglich ausgestaltete Anhebung der nationalen Bepreisung von CO2 von derzeit 25 Euro auf 60 Euro pro Tonne. Auch die Anhebung der Ausschreibungsmengen für die Erneuerbaren Energien im EEG könnte noch vor der Bundestagswahl für das Jahr 2022 beschlossen werden, denn aus­reichend erneuerbarer Strom ist für mehr Klimaschutz die entscheidende Voraussetzung.

Die Klimaschutzgesetz-Novelle der Landesregierung ist überholt

Gleichzeitig muss auch die Landesregierung nacharbeiten und eine Anpassung des Klimaschutzgesetzes NRW vorlegen, die die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes auf die Landesebene nachvollzieht. Dies beinhaltet nicht nur ambitionierte Gesamtziele für die einzelnen Jahre, sondern detaillierte, jahresscharfe Emissionsminderungspfade für alle rele­vanten Sektoren, die für alle Beteiligten Transparenz und Planungssicherheit schaffen. Der im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes NRW (Drucksache 17/12976) wird diesem Anspruch in keiner Weise gerecht. Vielmehr bleibt er in seiner Unbestimmtheit sogar weit hinter dem Bundes-Klimaschutzgesetz zurück. Wirtschaftsminister Prof. Pinkwart will die Verantwortung für konkrete Klimaschutzmaßnahmen an die einzelnen Ressorts abschieben. Die Landesregierung sollte diesen Gesetzentwurf zurückziehen und nach grundlegender Überarbeitung einen Gesetzent­wurf einbringen, der den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Generationsge­rechtigkeit und Transparenz genügt. Für eine umfassende Bestandsaufnahme des Klima­schutzes in NRW ist das Monitoring des Klimaschutzplanes NRW eine wichtige Grundlage, um ein grundlegend überarbeitetes Klimaschutzgesetz vorlegen zu können. Diesem gesetzlich geforderten Monitoring verweigert sich die Landesregierung seit der Regierungsübernahme, dieses muss sie dringend nachholen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes macht deutlich, dass auch in der Klima­schutzpolitik die Gestaltungsfreiheit der Politik Grenzen hat und zwar insbesondere dort, wo die Freiheit zukünftiger Generationen eingeschränkt wird. Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht Verlässlichkeit in den Rahmenbedingungen, die uns zum Ziel der Klimaneutralität leiten sollen. Um dies zu gewährleisten sollte über die wesentlichen Punkte ein fraktionsübergreifender Klima-Konsens geschaffen werden.

Die Leitentscheidung ist schon nach einem Monat Makulatur

Es ist absehbar, dass insbesondere die Energiewirtschaft ihre Beiträge zur Emissionsminde­rung in den kommenden Jahren wird deutlich erhöhen müssen und damit auf NRW eine be­sondere Reduktionsverpflichtung zukommt. NRW ist für etwa 40 Prozent der Emissionen des Sektors Energiewirtschaft in Deutschland verantwortlich und in NRW stammt fast jede zweite Tonne Treibhausgase aus diesem Sektor. Ein Kohleausstieg erst 2038 dürfte mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes endgültig vom Tisch sein, auch wenn der Ministerpräsident sich dieser Einsicht zumindest in öffentlichen Verlautbarungen noch verweigert und damit so­gar seinem eigenen Wirtschaftsminister widerspricht. Um die Klimaschutzziele des Bundes einhalten zu können, muss spätestens 2030 Schluss sein mit der Kohleverstromung in Deutschland. Daher gilt es, jetzt die Erneuerbaren Energien als notwendige Alternative mit Hochdruck aufzubauen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes entfaltet aber auch aus anderen Gründen besondere Relevanz für NRW. In Leitsatz 3 stellt das Gericht klar: „Die Vereinbarkeit mit Art. 20a GG ist Voraussetzung für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung staatlicher Eingriffe in Grundrechte.“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidun-
gen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html) Enteignungen für die Braunkohle darf es daher nicht mehr geben, genauso wenig wie weitere Umsiedlungen. Damit ist auch die Leitentscheidung der Landesregierung bereits überholt und muss schnellstmöglich überarbeitet werden. Die Landesregierung hatte alle Warnungen in den Wind geschlagen und an der absehbar überholten Leitentscheidung festgehalten. Eine neue Leitentscheidung muss schnellstmöglich echte Planungssicherheit für die Menschen und die Region schaffen. Diese Leitentscheidung sollte nicht nur einen Monat, sondern über Legislaturperioden hinaus bis zum tatsächlichen Ende des Braunkohlenabbaus im Rheinischen Revier Bestand haben. Um eine langfristig tragfähige Leitentscheidung zu for­mulieren, ist die GRÜNE Landtagsfraktion jederzeit zu konstruktiven Gesprächen bereit.

Eine Erneuerbaren-Offensive statt Kampf gegen Windmühlen

Verantwortliches Regierungshandeln im Sinne des Industriestandortes NRW besteht nicht da­rin, den Ausstiegszeitpunkt aus der Kohleverstromung möglichst weit in die Zukunft zu ver­schieben. Die Unternehmen in unserem Land erwarten von der Landesregierung vielmehr zu­recht, dass sie den Weg frei macht, für eine möglichst schnell vollständig klimaneutrale Ener­gieversorgung bei Aufrechterhaltung der heutigen hohen Versorgungssicherheit. Diese muss maßgeblich auf hierzulande erzeugtem erneuerbarem Strom und aus diesem gewonnenen klimaneutralen Rohstoffen und Energieträgern wie grünem Wasserstoff basieren. Es braucht jahresscharfe Zielwerte für den Ausbau Erneuerbarer Energien, die sich nach transparenten Kriterien aus den bundesweiten Zubauzielen ableiten. Auch hier sind jedoch die Maßnahmen entscheidend, die die Landesregierung tatsächlich ergreift, um diese Ziele zu erreichen: NRW braucht eine Ausbauoffensive für Erneuerbare Energien.

Die Solarenergienutzung muss auf allen neuen Gebäuden zum Standard werden. Vollständige Dachsanierungen bieten einen sinnvollen Ansatzpunkt, damit nach und nach auch alle geeig­neten Bestandsgebäude ihren Strombedarf auf dem eigenen Dach erzeugen können. Allein dadurch könnte ein Zubau von 1,7 Gigawatt pro Jahr erreicht werden, diese Chancen gilt es nutzen. Zudem ist eine Ausbauoffensive für die Windenergie notwendig. Der aktuelle Gesetz­entwurf der Landesregierung zur Einführung fester Mindestabstände von neuen Windenergie­anlagen zur Wohnbebauung, steht diesem Ziel diametral entgegen und muss ersatzlos zu­rückgezogen werden. Statt Akzeptanz durch Abschaffung muss die Landesregierung Maß­nahmen ergreifen, die nachweislich die Akzeptanz und damit auch die Zubaugeschwindigkeit erhöhen. Der Schlüssel für Akzeptanz des Windenergieausbaus liegt in einer kommunalen Planung, die die Gegebenheiten vor Ort einbezieht, in frühen, umfassenden Beteiligungsver­fahren und in fairen Teilhabemodellen für Bürgerinnen und Bürger. Daneben braucht es Stan­dardisierungen im Bereich des Artenschutzes und mehr Personal bei den Planungs- und Ge­nehmigungsbehörden. In all diesen Fragen muss die Landesregierung aktiv werden.

Die Mobilitätswende braucht mehr als Zuschüsse für E-Mobilität

Der Verkehr ist verantwortlich für rund 20 Prozent des CO2-Ausstoßes, im Gegensatz zu den anderen Sektoren sind die Emissionen gegenüber 1990 nicht gesunken. 90 Prozent der Emis­sionen stößt dabei der Straßenverkehr aus. Die Bundesregierung trat bislang mit tatkräftiger Unterstützung der NRW-Landesregierung bei der EU auf die Bremse, um schärfere CO2-Re-duktionsvorgaben bei PKW und LKW zu verhindern. Die von den Unionsparteien geführten Verkehrsministerien in Bund und Land setzen nach wie vor ihre Priorität auf den Ausbau des Straßennetzes und fördern den motorisierten Individualverkehr, anstatt die dringend notwen­dige Mobilitätswende in Gang zu setzen. Einen Fahrplan, wie auch der Verkehrssektor die Ziele des Pariser Klimaabkommens einhalten soll, haben weder Bundes- noch Landesregierung. Mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ist nun das längst überfällige Um­steuern hin zu klimafreundlicher und energiesparender Mobilität notwendig. Dazu sind nicht nur alle Straßenbauvorhaben in Bund und Land auf den Prüfstand zu stellen und endlich eine integrierte Netzlösung unter Berücksichtigung aller Verkehrsträger vorzunehmen, sondern auch die finanziellen Mittel zugunsten von ÖPNV, Schiene und Fahrradverkehr umzuschich­ten. Des Weiteren muss die Landesregierung endlich ein ambitioniertes Fahrradgesetz für NRW gemäß den Zielen der vom Landtag beschlossenen Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ vorlegen. Darüber hinaus muss die Landesregierung die für die zeitnahe Planung und Umset­zung eines flächendeckenden NRW-Radverkehrsnetzes notwendigen personellen Ressour­cen bereitstellen. Für den Schienenverkehr muss gemeinsam mit dem Bund eine Investiti­onsoffensive für die Elektrifizierung und Sanierung der maroden Schieneninfrastruktur und die Reaktivierung und den Bau von neuen Schienenstrecken auf den Weg gebracht werden. Au­ßerdem muss eine Strategie entwickelt werden, wie Güter zu weiten Teilen per Binnenschiff und Bahn sowie im kombinierten Verkehr transportiert werden können. Voraussetzung dafür ist eine weitgehende Dekarbonisierung der Binnenschifffahrt und eine flächendeckende Elekt­rifizierung der Schiene. Für den Ausbau des ÖPNVs müssen den Kommunen ebenfalls not­wendige Finanzierungsmittel für Investitionen zur Verfügung gestellt werden und neue Mög­lichkeiten zur Finanzierung des Betriebs zum Beispiel durch Drittnutzer- oder eine kommunale Abgabe eröffnet werden.

Mehr Tempo für klimaneutrales Wohnen

Auch im Gebäudebereich geht es in Sachen Klimaneutralität nicht schnell genug voran. Das völlig unambitionierte Gebäudeenergiegesetz des Bundes und die unzureichenden verbindli­chen Vorgaben der Musterbauordnung und der Landesbauordnung NRW führen dazu, dass immer noch Gebäude gebaut werden, die mit fossilen Energieträgern beheizt werden und un­zureichend gedämmt sind, obwohl die technische Entwicklung mittlerweile sogar klimapositive Gebäude möglich macht. Gerade im Bereich der dringend notwendigen Wärmewende mit dem Ersatz von fossilen Heizsystemen durch klimaneutrale und dezentrale Lösungen sowie der verpflichtenden Nutzung der vorhandenen Dachflächen für die Nutzung von Solarenergie ver­lieren sowohl die Bundes- als auch die NRW-Landesregierung wertvolle Zeit, weil sie keine konsequenten Vorgaben machen. Auch hier sind aufgrund des Bundesverfassungsgerichts­urteils Nachbesserungen und Veränderungen der verschiedenen gesetzlichen Bauvorschrif­ten und Fördermöglichkeiten notwendig. Denn beim gegenwärtigen Tempo bei Sanierung von Bestandsgebäuden und bei der Neubautätigkeit sind die Pariser Klimaschutzziele im Gebäu­debereich niemals einzuhalten.

Angesichts der langen Zeithorizonte bei der Planung und dem Ausbau von Nah- und Fernwär­menetzen müssen schon heute die Weichen hin zu einer Wärmewende gestellt werden. Zur Nutzung erneuerbarer Wärmequellen müssen bereits heute Investitionen auf den Weg ge­bracht und gerade die Wärme für die Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr darf künftig nur noch klimaneutral erzeugt werden. Darüber hinaus ist es wichtig die Position der Kommunen zu stärken um solche Investitionen und den Ausbau bewältigen zu können. Es bedarf einer flä­chendeckenden kommunalen Wärmeplanung, um die Bereiche zu identifizieren in denen eine Gemeinschaftsversorgung ökonomisch und ökologisch Sinn macht.

Auch im Baubereich ist dringender Handlungsbedarf, denn der Abbau natürlicher Baustoffe wie Steine, Kies, Sand und anderen zieht neben Natur- und Artenschutzproblemen auch im­mense Klimaschutzprobleme nach sich. Gerade im Recycling von Beton und anderem Bau­schutt liegen große Potentiale zur Einsparung von natürlichen Baustoffen und von schädlichen Klimagasen, deshalb muss es endlich eine verbindliche Quote zum Einsatz von Recyclingbau­stoffen geben. Darüber hinaus bietet der Einsatz von Holz auch für größere Bauwerke immense Einsatzmöglichkeiten und ist damit nicht nur ein klimaneutraler Baustoff, sondern ermöglicht auch die Speicherung und Reduzierung von CO2 in erheblichem Maße.

Der Industrie in NRW die Transformation ermöglichen

Die seit fast zehn Jahren stagnierenden Emissionen im Industriesektor sind Ausdruck des wachsenden Investitionsstaus. Die Industrieunternehmen warten darauf, dass die Politik Rah­menbedingungen schafft, die es ihnen ermöglichen in großem Stil in die Transformation hin zu einer klimaneutralen Industrie in NRW investieren zu können. Die nun unausweichlichen Ver­schärfungen der Klimaschutzziele erfordern auch im Industriesektor kurzfristig substanzielle Emissionsminderungen und eine Beschleunigung beim Umstieg auf klimaneutrale Energieträ­ger wie grünem Wasserstoff und aus diesem synthetisierte industrielle Grundstoffe.

Neben direkten Investitionszuschüssen für klimaneutrale Technologien und Produktionspro­zesse braucht es intelligente Instrumente, die es den Unternehmen ermöglichen, kurzfristig in die Transformation zu investieren, auch wenn die CO2-Preise aktuell noch keine Wirtschaft­lichkeit der Investitionen sicherstellen. Es geht darum, diese Wirtschaftlichkeitslücke zu über­brücken, bis die CO2-Preise so hoch sind, dass sich die klimaneutrale Produktion auch be­triebswirtschaftlich lohnt und auch im internationalen Wettbewerb zu einem Vorteil geworden ist, weil andere Weltregionen vergleichbare Standards etabliert haben. Ein vielversprechendes Instrument sind Carbon Contracts for Difference in Verbindung mit planbar steigenden Preisen für Emissionsrechte. Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass im Zuge der an­stehenden Verschärfungen der Klimaschutzziele die Bundesregierung entsprechende Instru­mente etabliert werden.

In Anbetracht der besonderen Bedeutung, die die Industrie für den Standort NRW besitzt, ist die Landesregierung in der Verantwortung bereits kurzfristig Förderinstrumente bereitzustel­len, die Investitionen in klimaneutrale Industrieprozesse ermöglichen. Die bisherigen punktu­ellen Projektförderungen sind dafür nicht ausreichend.

II. Beschlussfassung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. sich bei der Bundesregierung konstruktiv dafür einzusetzen, dass diese kurzfristig einen Entwurf für das Bundes-Klimaschutzgesetz vorlegt, der den Vorgaben des Bundesverfas­sungsgerichts entspricht und dazu geeignet ist, dass Deutschland die völkerrechtlich bin­denden Klimaschutzziele von Paris einhält,
  2. sich bei der Bundesregierung konstruktiv dafür einzusetzen, dass diese noch in dieser Legislaturperiode konkrete Maßnahmen umsetzt, die geeignet sind, kurzfristig messbare Fortschritte im Klimaschutz zu ermöglichen, wie die Erhöhung des nationalen CO2-Preises oder die Erhöhung von Ausschreibungsmengen bei den Erneuerbaren Energien.
  3. umgehend einen überarbeiteten Gesetzentwurf für das Klimaschutzgesetz NRW vorzule-
    gen, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für NRW nachvollzieht und ent­sprechend ambitionierte und konkretisierte Klimaschutzziele und sektorspezifische Emissionsminderungspfade sowohl für die Zeit bis 2030 als auch für die Zeit ab 2030 bis zum Erreichen der Klimaneutralität festschreibt.
  4. für alle Sektoren im Treibhausgasemissionsinventar konkrete Maßnahmenpakete vorzu­legen und den jeweiligen Beitrag der einzelnen Maßnahmen zur Erreichung der im Klimaschutzgesetz NRW festgelegten Emissionsminderungspfade zu quantifizieren.
  5. alle Straßenneubauvorhaben des Landes auf ihre Klimaauswirkungen hin auf den Prüf­stand zu stellen und hinsichtlich einer integrierten Netzlösung neu zu bewerten sowie eine Investitionsoffensive in den Ausbau der öffentlichen Verkehre und des Radverkehrs zu starten; das Land soll gegenüber der Bundesregierung ein ebensolches Vorgehen für die bundeseigene Verkehrsinfrastruktur einfordern.
  6. einen Zeit-/Maßnahmenplan für einen klimaneutralen Gebäudebestand aufzulegen und gegenüber dem Bund entsprechende Änderungen der baurechtlichen Vorschriften und Förderprogramme einzufordern sowie die landeseigenen Bauvorschriften und Förderpro­gramme so anzupassen, dass es trotz der notwendigen Modernisierungsoffensive nicht zu sozialen Verwerfungen im Mietwohnungsbau kommt.
  7. eine neue Leitentscheidung für das Ende der Braunkohleförderung im Rheinischen Revier vorzulegen, die sich an den klimapolitischen Notwendigkeiten orientiert, einen Kohleausstieg bis spätestens 2030 formuliert und weitere Umsiedlungen für die Braunkohle aus­schließt.
  8. eine Ausbauoffensive für Erneuerbare Energien vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass die Solarenergienutzung auf Neubauten und bei vollständigen Dachsanierungen zum Stan­dard wird, dass die Einführung fester Mindestabstände für neue Windenergieanlagen auf­gegeben wird und dass stattdessen eine Akzeptanzoffensive für die Windenergie ange­stoßen wird.
  9. sich bei der Bundesregierung konstruktiv dafür einzusetzen, dass diese geeignete Instru­mente entwickelt, die die notwendigen Investitionen in eine klimaneutrale Industrie ermög­lichen.
  10. ein Förderprogramm für Investitionen in klimaneutrale Industrieprozesse aus Landesmit­teln aufzulegen.