Freigabe der Standspuren auf der A3 zwischen Leverkusen und Hilden

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Stefan Engstfeld

Die im Bundesverkehrswegeplan mit der Einstufung Vordringlicher Bedarf vorgesehene Erweiterung der A3 zwischen Leverkusen und Hilden auf acht Fahrspuren ist vor Ort hochumstritten. Mit der Erweiterung werden in erheblichem Maß zusätzliche Flächen verbraucht und in geschützte Gebiete eingegriffen. Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker fordern deshalb, auf die Erweiterung zu verzichten und stattdessen je nach Verkehrslage die vorhandenen Standstreifen der Autobahn für die temporäre Benutzung freizugeben. Dafür wurde von Straßen.nrw eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollten bereits im Herbst 2020 vorliegen, bislang ist jedoch nichts dazu bekannt geworden. Wann ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie zu rechnen?
  2. Was waren die Gründe für die Verzögerung bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie?
  3. Falls die Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis kommt, dass eine temporäre Standspurfreigabe nach den derzeitigen verkehrlichen Annahmen eine Alternative zum Ausbau der A3 darstellt, wird sich die Landesregierung beim Bund für diese Lösung einsetzen?
  4. Wie lange würde es dauern, eine temporäre Standspurenfreigabe auf der A3 zwischen Leverkusen und Hilden umzusetzen?
  5. Welche Auswirkungen hat die Verlagerung der Zuständigkeit für den Autobahnbau von Straßen.nrw auf die Autobahn GmbH des Bundes auf die Frage nach achtspurigem Ausbau oder Alternativlösung temporäre Standstreifenfreigabe?