Rot-Grüne Landesregierung veröffentlicht Arbeitskreisrechnung für das GFG 2017 – insgesamt 177 Millionen Euro mehr als 2016!

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bekommen im nächsten Jahr mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) eine Rekordsumme von voraussichtlich rund 10,5 Milliarden Euro vom Land überwiesen. Hierzu hat das Ministerium für Inneres und Kommunales nun eine „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ veröffentlicht, die die erste Modellrechnung ersetzt. Sie ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen rot-grüner Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden. Diese hat zum Ziel, die NRW-Kommunen frühzeitiger über die gemeindescharfe Verteilung der GFG-Mittel zu informieren und ihnen somit ein höheres Maß an Planungssicherheit zu geben. Wie bereits in den vergangenen Jahren, steigen die GFG-Mittel auch jetzt wieder. Nie haben die NRW-Kommunen mehr Geld über das GFG erhalten.
Gegenüber dem GFG 2016 sind die einzelnen Parameter der Regressionsanalyse sowie die fiktiven Hebesätze gleich geblieben. Dies war eine bewusste politische Entscheidung. Der Grund hierfür ist ein Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofes von Mai dieses Jahres. Es sieht für die Zukunft Änderungsbedarf an den Berechnungsmodalitäten des Soziallastenansatzes. Dies kann allerdings nur im Rahmen eines zu vergebenden Gutachtens erfolgen, dessen Ergebnisse frühestens Mitte 2017 vorliegen. Um die Rechtssicherheit des GFG zu wahren und damit auch den Kommunen Planungssicherheit zu geben, haben wir uns gemeinsam mit der SPD entschlossen, die Ansätze bis zur Umsetzung des Gutachtens einzufrieren.
Im Einzelnen stellen sich die Parameter und fiktiven Hebesätze wie folgt dar:

 

GFG 2017

GFG 2016

Finanzausgleichsmasse

10,56 Mrd. €

10,38 Mrd. €

Schlüsselzuweisungen

8,96 Mrd. €

8,81 Mrd. €

Investitionspauschalen

1,46 Mrd. €

1,37 Mrd. €

Allg. Investitionspauschale

739 Mio. €

716 Mio. €

Schulpauschale

600 Mio. €

600 Mio. €

Sportpauschale

50 Mio. €

50 Mio. €

Sozialpauschale

75 Mio. €

72 Mio. €

Eingliederungshilfe

63 Mio. €

61 Mio. €

Höhe Hauptansatzstaffel („Einwohnerveredelung“)

142

142

Soziallastenansatz

17,63

17,63

Flächenansatz

0,18

0,18

Zentralitätsansatz

0,52

0,52

Schüleransatz ganztags

2,15

2,15

Schüleransatz halbtags

0,85

0,85

Fiktiv. Hebesatz Grundsteuer A

217

217

Fiktiv. Hebesatz Grundsteuer B

429

429

Fiktiv. Hebesatz Gewerbesteuer

417

417

Neben einzelnen Verteilungsparametern ist die jeweilige eigene Steuerentwicklung maßgeblich für die Höhe der zu erwartenden Schlüsselzuweisungen aus dem GFG. Kommunen mit Steuermehreinnahmen, welche größer als 1,7 Prozent sind, erhalten aufgrund des GFG-Ausgleichmechanismus geringere Schlüsselzuweisungen. Kommunen mit einer unterdurchschnittlichen Steuerentwicklung, das heißt der Zuwachs ist kleiner als 1,7 Prozent gegenüber dem vorherigen Bemessungszeitraum, erhalten höhere Schlüsselzuweisungen.
Die rot-grüne Landesregierung hält an ihrem kommunalfreundlichen Kurs fest, auch in Zeiten einer weiter angespannten Haushaltslage des Landes. Die Sanierung der kommunalen Haushalte gehört zu unseren wichtigsten Anliegen. So werden die Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen, aber  wieder an den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer beteiligt. Dadurch stehen jährlich rund 400 Millionen Euro mehr im GFG zur Verfügung.
Mit dem GFG 2017 erhalten die kreisfreien Städte zusammen über 95 Millionen Euro (+2,0%) mehr als 2016, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können sich über Mehreinnahmen von fast 48 Millionen Euro (+1,4%) freuen, während die Kreishaushalte insgesamt rund 1,7 % oder 19 Millionen Euro mehr bekommen. Die beiden Landschaftsverbände erhalten 2017 insgesamt 1,8 % beziehungsweise fast 17 Millionen Euro mehr als mit dem letztjährigen GFG.
Wieviel Geld Euer Kreis oder Eure Kommune mit dem GFG 2017 nach der Arbeitskreisrechnung vom Land NRW genau bekommt, könnt Ihr der Anlage entnehmen.
Der Landtag wird nun die Kommunalen Spitzenverbände erneut beteiligen. Die Anhörung des Gesetzentwurfs im Kommunalausschuss findet nach der Sommerpause statt. Die Verabschiedung des GFG 2017 ist zusammen mit der Verabschiedung des Landeshaushalts im Dezember vorgesehen.
Bei Rückfragen steht Euch auch Simon Rock, wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kommunalpolitik zur Verfügung (Telefon 0211-8842591, simon.rock@landtag.nrw.de).
Mit grünen Grüßen
Mario Krüger MdL

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